Warum steht der Art. 146 noch immer im GG(Grundgesetz)?
Warum steht der Art 146 (Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. ) noch im GG ??? Wenn wir eine Verfassung haben müsste dieser Art. doch gestrichen werden und das GG (Gesetz zur erhaltung einer Grundordnung in Militärisch besetzten Gebieten) in Verfassung umbenannt werden ??? Oder nicht ??? Es sind momentan recht viele dinge zu lesen(von denen ich hoffe das nicht auch nur ein Teil stimmt) die einen doch verunsichern !!! Wenn aus diesen Publikationen (Zb. die Jahrhundertlüge ) auch nur ein gewisser Teil rechtlich stimmig ist dann könnte daraus ein echtes Problem werden, da jeder (auch extreme randgruppen) dann den Machtanspruch (wie auch schon passiert) für sich beansprucht.
Sollten wir tasächlich keine Gültige Verfassung haben, so sollte die Politik sich darum bemühen eine solche, vom Volk frei wählen zu lassen bzw. sich um erstellung und Ratifizierung einer solchen vom Volke frei gewählten Verfassung bemühen.
Ich hoffe ich bekomme eine aufschlussreiche Antwort um mit diesem Thema weiterzukommen.
Danke im voraus für eure bemühungen !

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
12 Antworten

Hurra, noch jemand, der außer mir die Verfassung gelesen hat. Das ist nicht der einzige Punkt, den mal ein Verfassungsichter ändern sollte. Ja, das geht wohl mur über eine Verfassungsklage, aber welcher normale Bürger stellt die? L.G.

o wie ich gelesen habe umgeht das BVG Fetstellungen die sich mit diesen dingen beschäftigen durch unzuständigkeit(wenn es denn stimmt),
Artikel 146 GG ist keine 'Muss'-Vorschrift. Man kann beim BVerFG nicht die Durchführung dieses Artikels einklagen.
Und sollte das nicht vor eine Internationales Gericht (Internationales Recht vor Nationalem Recht) ?
Eine Verfassung ist eine Sache, die nur einen Staat selbst betrifft. Internationale Gericht sind nicht für die Verfassung von Staaten zuständig.

Das ist nicht der einzige Punkt, den mal ein Verfassungsrichter ändern sollte.
Verfassungsänderungen erfolgen durch den Bundestag mit 2/3-Mehrheit, nicht durch das Verfassungsgericht.
Ja, das geht wohl nur über eine Verfassungsklage,
Wogegen bzw. wofür?

Es gibt halt noch keine Verfassung. In diesem Forum wird u.a. über solche Sachen geredet: http://www.freigeistforum.com/forum/index.php

Wir haben keinen Friedensvertrag und auch keine Verfassung ! In Bayern steht die Todesstrafe noch im Gesetzbuch !

Wir haben keinen Friedensvertrag
Überflüssig, da alle Staaten, die dem Deutschen Reich den Krieg erklärt haben, längst auch die Beendigung des Kriegszustands erklärt haben, zudem gibt es den 2+4-Vertrag.
und auch keine Verfassung
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
In Bayern steht die Todesstrafe noch im Gesetzbuch !
Falsch. Die Todesstrafe steht noch in der hessischen Verfassung. Da das Grundgesetz aber den Länderverfassung vorgeht, ist sie de facto aufgehoben.

Es gibt den 2+4 Vertrag, aber dort waren nicht alle Kriegsbeteiligten Länder dabei. Daher ist es de jure kein Friedensvertrag. De facto ist natürlich definitiv Frieden.

Daher ist es de jure kein Friedensvertrag
Das behauptet auch niemand.
De facto ist natürlich definitiv Frieden.
Und zwar aus den oben bereits genannten Gründen. Ebensowenig, wie eine formelle Kriegserklärunge rforderlich ist, um einen Krieg zu beginnen, ist ein formeller Friedensvertrag erforderlich, um ihn zu beenden.

Das Grundgesetz wurde ja darmals Grundgesetz genannt, weil es nur ein Provisorium sein sollte. Jetzt ist Deutschland ja wiedervereinigt und auch nicht mehr besetzt und das auch ganz offiziel. Und das Grundgesetzt ist nun auch wirklich unsere Verfassung und hat absoluten Verfassungscharakter. Allerdings ist eine Verfassungsänderung sehr Aufwendig und Politiker sind ja sehr trickreich. Wenn einer eine Verfassungsänderung vorschlägt, dann ist es sehr selten so, daß sie nur veraltete Punkte anpassen wollen, nein dann versuchen sie auch gleich ihre eigenen politischen Ziele mit reinzubringen. Und daß das nicht bei allen auf Begeisterung stößt, ist ja klar und somit kommt es nicht zu der 2/3-Mehrheit, die man für eine Verfassungsänderung braucht.

Aber wurde die Legitimierung der Siegermächte nicht einige Tage nach dem Vertrag durch Geltendmachen der vorbehalte in Bezug auf Berlin und Deutschland im ganzen rückgängig gemacht ??? Wäre ja sonst eine Diktierte und unfreie Gesetzgebung mit Lenkung durch die Siegermächte (also keine freie Verfassung) ??? Oder ??

Bitte mal richtig lesen.

Sicher bzgl, der Änderungen ?!:
buzer.de/gesetz/5041/l.htm
... und das sind nur die "direkten" ab 2006, der Höhepunkt war ca. 1999/2001(unabhängig v. 9/11)

Sicher bzgl, der Änderungen ?
Dass ein über sechzig Jahre altes Gesetz (denn auch eine Verfassung ist ein solches) hin und wieder geändert wird, ist ja wohl noch mal. Worauf willst du eigentlich hinaus?
und das sind nur die "direkten" ab 2006, der Höhepunkt war ca. 1999/2001(unabhängig v. 9/11)
???

wiedervereinigt? wo zeig mir das mal! das will ich sehen! und ein GG kann keine verfassung sein sonst würde es auch verfassung heissen!

Falsche Behauptungen werden durch Wiederholung auch nicht richtiger.

Eine neue Verfassung zu verkünden ist eben nicht so leicht. Man hat halt gedacht, dass das Grundgesetz irgendwann geändert werden kann, doch durch den langsam wachsenden Einfluss aus der EU wird es seeehr schwer, überhaupt etwas im Grundgesetz zu ändern.
Theoretisch gesehen müsste das deutsche Volk tatsächlich abstimmen, ob sie die Verfassung wollen.
Und @Eddie21: Wir haben sehr wohl eine Verfassung. Wir sind ein Staat, der seine Grundprinzipien in der Verfassung hat. Demokratie, Bundesstaatlichkeit, das Rechtstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, existieren überhaupt nur aufgrund unseres Grundgesetzes.
Also weil unser Grundgesetz eben so gut ist (bisher), wird niemand eine andere Verfassung wollen.

noch ne kleine Frage dazu... Da das GG aber doch (wenn ich recht verstanden habe) von den Siegermächten vorgegeben ist, und es immer noch so ist das die Siegermächte über dem GG stehen (... Vorbehalt in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes), so kann Deutschland doch eigendlich nicht suverän sein da keine Freie Entscheidung wirklich möglich wäre ????? oder liege ich da Falsch ???

Ja, vollständig. Seit 1990 gibt es keine alliierten Vorbehaltsrechte mehr.
Aber wie .. so wie ich gelesen habe umgeht das BVG Fetstellungen die sich mit diesen dingen beschäftigen durch unzuständigkeit(wenn es denn stimmt), und das anzweifeln einer Verfassung beraubt diese instanz ja auch seiner möglichkeiten oder nicht ?! Und sollte das nicht vor eine Internationales Gericht (Internationales Recht vor Nationalem Recht) ?