Warum sollte man einVollmacht bei Abwesenheit einer Eigentümerversammlung ausstellen?

9 Antworten

Bis dato sind alle Kommentare m.E. richtig. Hauptgrund aus dem WEG ist ausreichend geschildert.

Bei einem Punkt bin ich anderer Meinung:

er Verwalter ist i.d.R. nicht Eigentümer. Insofern wird er Themen u.U. anders betrachten, als wenn es um Ihr eigenes Vermögen geht. Wenn es sich also vermeiden lässt, dann geben Sie die Stimme einem Miteigentümer mit klaren Vorgaben, wie er zu jeweiligen Punkten abzustimmen hat (soweit Sie eine Meinung dazu haben).

Generell ist es hilfreich, wenn die ETG Kontakt untereinander aufbaut. Bei uns praktizieren wir dies u.a. mit einer gemeinsamen Begehung des Objektes vor der ETV. Zudem informiert der Beirat bei interessanten Themen auch außerhalb der ETV per Rundmail.

Aus diesen beiden Punkten erhält bei Abwesenheit bei uns immer einer der Eigentümer, der auch zugleich Beirat ist, entsprechende Vollmachten.

Und warum ist eine Vollmacht generell wichtig?

Geben Sie jemandem Ihr Geld und sagen ihm nicht, was er damit tun soll? Nichts anderes ist eine fehlende Vollmacht. Es ist Ihre Investition.

schleudermaxe  29.01.2018, 08:13

... was macht der Beirat? Und das lassen sich die ET wirklich gefallen?

Und wie kann ein ET Beirat sein? Bei uns besteht so ein Ding aus drei ET!

oklein  29.01.2018, 13:47
@schleudermaxe

Vollkommen richtig, bei uns sind es natürlich auch 3 Beiräte. Ich wollte nur die Möglichkeit aufzeigen, dass man die Vollmacht m.E. besser einem Eigentümer (z.B. als Beirat aktiv) geben sollte. Dieser befasst sich i.d.R. intensiver mit dem Objekt, als "nur" ein Investor.

Gemäß WEG Gesetz gibt es genaue Regelungen, wann eine Versammlung beschlussfälig ist. Andernfalls sind Abstimmungen und somit Beschlüsse nicht gültig oder können angefochten werden. Als beschlussfähig gilt eine Versammung dann, wenn so viele Eigentümer anwesend sind, dass deren Miteigentumsanteile mehr als 50% des gesamten Objekts ausmachen.

Du sagst, es gibt keine wichtigen Punkte auf der Tagesordnung. Das mag nach deinem Empfinden so sein, aber genau genommen ist auch schon der Beschluss über die Jahresabrechnung wichtig, denn hier geht es ja um das Geld der Gemeinschaft und es könnten ja Eigentümer Einwände dagegen haben.

Wenn du niemanden hast, der für dich hin gehen kann, dann gib doch einfach der Hausverwaltung, also dem Leiter der Versammlung die Vollmacht. Das geht auch. Dieser wird niemals seine Stimme gegen die Mehrheit der Anwesenden geben, sondern immer so wie die Mehrheit abstimmt. Jedoch ist so die Mehreit an Miteigentumsanteilen gegeben und die Abstimmung rechtsgültig.

Blindfuchs  29.01.2018, 09:35

Du kannst auf der Vollmacht auch Weisungen erteilen, so dass auf jeden Fall in Deinem Sinne abgestimmt wird.

Die Vollmacht ist entweder für irgendjemanden in der Versammlung oder du schon jemanden hin den du gut kennst, der für dich mit abstimmen darf. Wenn du niemandem dein Stimmrecht übertragen willst, dann geh hin oder gibt dich mit dem Zufriedenheit, was die evtl entscheiden. Denke Mal die ärgern sich, weil sie ohne Vollmacht bzw. dich, keine rechtmäßigen Entscheidungen treffen können. Würde mich aber auch ärgern, wenn es eventuell um etwas wichtiges gehen würde, und dann kann man nichts entscheiden, weil einer fehlt.

Marelou  28.01.2018, 08:19

sorry für die Schreibfehler. autokorrektur

Um etwas beschließen zu können, muss normalerweise eine Mehrheit der Stimmberechtigten vertreten sein. Ist das nicht der Fall, können die Anwesenden einen netten Plausch halten, aber die Veranstaltung ist mehr oder weniger sinnlos.

Bei uns ist es so, dass eine Mindestzahl an Stimmberichtigen teilnehmen müssen bzw. Stimmzetteln da sein muss um eine gültige Abstimmung zu erhalten welche Beschlussfähig ist. Allerdings dürfen bei uns auch nur vollmachten an andere Eigentümer ausgestellt werden.

Ich gebe nie jemanden eine Vollmacht und wenn sie es zu kurz ankündigen (bei uns oft 2 Wochen vorher) und ich verhindern bin, dann haben sie Pech gehabt.

Blindfuchs  29.01.2018, 09:54

Dann hast DU Pech gehabt, dass Du auf Dein Stimmrecht und auch auf Weisungen verzichtest. Dann aber bitte danach nicht schimpfen, wenn dann Beschlüse gefasst werden, die nicht in Deinem Sinne sind. Und dem Verwlter ist es egal, ab Du Dein Stimmrecht in Anspruch nimmt. Wäre die Versammlung nicht beschlussfähig, weil nicht genügend MEA vertetren sind und der Verwalter beruft eine neue, zu Recht kostenpflichtige Versammlung ein, dann sind die anderen Eigentümer nicht gerade begeistert, für die noch zahlen zu müssen, die keinen Bock haben, eine Vollmacht zu erteilen. Wenn keine Beschlussfähgkeit vorliegt, schicke ich die Eigentümer Heim. Auf "Gut Glück" wird nichts berschlossen. Und die sind dann ganz schön sauer, auf die Vollmachtsverweigerer.

Tut mir Leid, dass ich so deutlich wurde.

*PS "zu kurz". Das WEG sieht eine Ladungsfrsit von zwei Wochen vor.

MiniWini2016  29.01.2018, 10:56
@Blindfuchs

Wenn jemand beruflich eingespannt ist dann sind 2 Wochen kurzfristig. Im übrigen haben wir als Eigentümer damals bestimmt, dass die Versammlung rechtzeitig (min. 4 Wochen) vorher angekündigt wird.

Da unsere "tolle" Hausverwaltung eh das macht was sie wollen ohne das es von der WEG erlaubt wurden ist, ist es auch egal ob man dort erscheint oder nicht.