Warum sind Zahlungsdienstleister (PayPal) ab 18?

9 Antworten

Hier mal 4 Gründe, warum Online-Anbieter keinen Bock haben auf minderjährige Kunden. (Gibt aber noch mehr Gründe)

1.) Minderjährige sind nicht voll geschäftsfähig und können keine rechtssicheren Verträge abschließen. Jeder „Vertrag“ den ein Minderjähriger abschließt, ist schwebend unwirksam und die Eltern können ihn jederzeit rückabwickeln lassen.
Dann steht der Anbieter dumm da mit seinen eigentlich berechtigten Forderungen...

2.) Viele Minderjährige haben wenig Ahnung und stellen viel Unsinn an, wenn sie Online-Geschäfte versuchen. Für die Anbieter bedeutet das Aufwand und Kosten, um diesen Unsinn wieder in Ordnung zu bringen.

3.) Vielen Minderjährigen fehlt das Unrechtsbewusstsein bei Online-Aktivitäten und ihnen sind Regeln, AGBs und Gesetze völlig egal.

4.) Vielen Minderjährigen fehlt das Verantwortungsbewusstsein und sie kümmern sich überhaupt nicht darum, was ihre Aktivitäten für Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

Reicht das als Beispiel für ein paar Argumente gegen minderjährige Kunden - aus Sicht der online Anbieter betrachtet?

Die Punkte 2, 3 und 4 können auch auf volljährige Kunden zutreffen, aber volljährige Kunden können halt zur Verantwortung gezogen werden für ihr Handeln und der Anbieter kann berechtigte Forderungen im Extremfall einklagen.
Bei minderjährigen Kunden wird es schwierig, Schulden einzutreiben, denn die sind ungesetzlich.

Punkt 1 trifft nicht zu, aufgrund einer Genehmigung vom Amtsgericht nach §112 BGB. Und Punkt 2-4 wurde bei einem Gespräch mit einem Rechtspfleger bei der Beantragung der Genehmigung überprüft.

@vkamz

Die Überschrift deiner Frage gelesen?
Meine Antwort gelesen???
Nur auf DICH trifft Punkt 1 nicht zu und das ist eine absolute Ausnahme!
In meiner Antwort steht: "Gründe, warum Online-Anbieter keinen Bock haben auf minderjährige Kunden..." Und da trifft Punkt 1 sehr wohl zu!

Weil man unter 18 Jahren noch keine Kaufverträge machen kann.

auch nicht mit einer Genehmigung nach §112 BGB

@vkamz

Doch kannst du, dafür ist der § ja da.

klar, kannst du unter 18 kaufverträge abschließen.. im normalfall zwar nur mit genehmigung/zustimmung deiner erziehungsberechtigten.. #beschränktgeschäftsfähig, aber wenn du u18 n gewerbe unterhältst, darfst du selbstverständlich im rahmen deiner geschäftstätigkeit kaufverträge abschließen. dazu die genehmigung nach §112bgb.. es kann natürlich sein, dass einige geschäftspartner sicherheiten wollen, nen bürgen oder dass er die dinge erstmal nur bar kaufen kann.. kann alles sein. je nachdem was er machen möchte.. ich kann mich an nen schüler erinnern, der für ein schulprojekt so untersteller für autos #carboards zeichnete, damit ne webseite schmückte und paar monate nach ende des schulprojekts rief ein erster kunde an.. und dann wurde das immer größer und so weiter und so fort.

und in den usa gibts ne handvoll minderjährige, die auch ihre eigenen geschäfte betreiben.. erinnere nur an den socken-dude oder das mädel mit ihrer limonade..

-dazu +aufgrund der genehmigung nach §112 bgb. viel erfolg.

Da Paypal nun mal erst ab 18 Jahren ist, wirst du für´s erste au diese Bezahlmethode verzichten müssen.

Aber hey, es gibt ja noch genug andere. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

zum Beispiel?

lastschrift und Überweisung

@vkamz

Nachnahme, Vorkasse, Kreditkarte bzw. Visa etc. :)

@nosaj

und wie kann man Kreditkartenzahlung annehmen?

Die ziemlich doofe Antwort:

"Weil es in deren AGB steht. "

ist richtig. Paypal und anderen steht es frei, mit dir einen Vertrag abzuschließen. Es ist alleine deren Entscheidung. Sie brauchen sie noch nicht einmal begründen.

Wovon Paypal nichts hören wollte. Warum ist das so? Gibt es einen anderen Grund außer die volle Geschäftsfähigkeit?

Ja, die Paypal-Nutzungsbedingungen:

PayPal ist erst ab 18 und darüber diskutieren die auch nicht.