Warum sind die meisten Vermieter gegen ein Haustier?

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Durchweg sind die meisten hier der Meinung das Haustiere eher zusätzlichen Ärger bedeutet. Trotz gut erzogener Hunde ist es leider nicht jedermanns Vermieters Vorliebe der Tierhaltung durch den Mieter. Die Toleranzbereitschaft der Tierhaltung ist spätestens bei den Vermieter am Ende der Fahnenstange wenn es halt schlechtere Erfahrungen gab. Betroffen sind eben leider auch die ihre Tiere gut erzogen haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt mit Urteil vom 20. März 2013 seine mieterfreundliche laufende Rechtsprechung zur Haustierhaltung. Demnach sind generelle Haltungsverbote für Hunde und Katzen in der Mietwohnung unzulässig. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, erklärten die obersten Richter in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 168/12).BGH-Urteil stärkt Mieterrechte bei der Haustierhaltung

"Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet", heißt es in der Urteilsbegrünung. Im verhandelten Fall hielt ein Mieter trotz vertraglichen Verbots in seiner Wohnung einen Hund von etwa 20 Zentimeter Höhe. Unter Verweis auf das Hunde- und Katzenverbot im Mietvertrag forderte seine Wohnungsbaugenossenschaft ihn auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Dagegen klagte der Mieter und behielt in höchster Instanz recht.

Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führe jedoch nicht dazu, "dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann", stellte der achte Zivilsenat des BGH klar. Vielmehr müsse eine "umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen".Steht nichts im Vertrag, darf der Vermieter auch nicht mitreden

Tiere im Haus sorgen immer wieder für Ärger zwischen Mietern und Vermietern. Bei der Frage, ob Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen und zu welchen Bedingungen, kann sich allerdings keine der beiden Seiten auf ein Gesetz berufen: Es gibt nämlich keines, das die Haltung von Tieren in Wohnungen grundsätzlich regelt.

Inzwischen gibt es allerdings viele Gerichtsurteile, die Richtlinien vorgeben. "Generell gilt: Ist im Mietvertrag nichts geregelt, kann der Vermieter auch nicht mitreden, wenn es um die Haltung von Tieren geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eine zahme Hausratte ist, ein Hund, eine Katze oder ein Zwergkrokodil", sagt Claus Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes in Recklinghausen.Vermieter muss Haustier-Verbot begründen

Zulässig sind jedoch Einschränkungen im Mietvertrag. "In den meisten Verträgen ist ein sogenannter Erlaubnisvorbehalt enthalten. Das bedeutet, dass ich den Vermieter erst fragen muss, wenn ich bestimmte Tiere halten möchte", erklärt Deese.

Je nach Formulierung der Klausel muss der Mieter den Wohnungsbesitzer vor dem Kauf eines Tieres lediglich informieren oder ihn sogar um Erlaubnis fragen, ob er dieses Tier überhaupt in seiner Wohnung halten darf. Auch in letzterem Fall hat ein Vermieter aber nicht immer die Möglichkeit, die Haltung zu untersagen.

"Wenn der Vermieter das Entscheidungsrecht hat, darf er das nicht willkürlich anwenden, sondern muss begründen, warum Katze oder Hund nicht gehalten werden dürfen", sagt Deese. Er könne beispielsweise nicht ohne Grund dem einen Mieter die Haltung eines Hundes verbieten und einem anderen erlauben. Will der Mieter aber einen Kampfhund halten, der andere hingegen einen Pudel, kann der Vermieter durchaus die eine Rasse erlauben und die andere verbieten, um die übrige Hausgemeinschaft zu schützen. Kleintiere darf jeder Mieter als Haustier halten

Der Erlaubnisvorbehalt im Mietvertrag gilt aber ohnehin nur für größere Tiere. Grundsätzlich nicht verbieten können Vermieter die Haltung von Kleintieren in der Wohnung. "Zu Kleintieren zählt alles, was in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden kann", fasst Deese zusammen. Goldfische, Ratten, Hamster und Kaninchen darf also jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter in seinen vier Wänden halten. Für gefährliche oder ekelerregende Tiere Erlaubnis des Vermieters notwendig

Bei exotischen Tieren wie Vogelspinnen oder Schlangen sollten Mieter allerdings zwei Dinge beachten, schränkt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund ein: Zwar gelte zunächst die Regelung des Mietvertrages bezüglich allgemeiner Tierhaltung. "Unabhängig von der konkreten Regelung im Mietvertrag ist für gefährliche oder ekelerregende Tiere aber immer die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters notwendig", meint Ropertz. "Bei exotischen Tieren ist zudem zu klären, ob sie dem Artenschutzgesetz unterliegen und möglicherweise gar nicht in der Wohnung gehalten werden dürfen." Nicht jede Klausel im Mietvertrag ist rechtsgültig

Ein wegweisendes Urteil zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen hatte der BGH bereits 2007 gesprochen. Seitdem sind generelle Haustierverbote nicht mehr zulässig. Im verhandelten Fall hatte ein Mieter gegen eine Vertragsklausel geklagt, wonach mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen jede Tierhaltung – insbesondere die von Hunden und Katzen – der Zustimmung durch den Vermieter bedurfte.

Solche und ähnliche Klauseln gibt es in vielen Mietverträgen. Laut BGH-Urteil sind sie aber unwirksam. Die Richter monierten, dass die Klausel Ausnahmen von der Genehmigungsflicht nur für Ziervögel und Zierfische zul

Such mal etwas ländlicher, da haben viele Leute Tiere und auch den Platz um sie zu halten. Bei uns gabs damals ziemlich viel Auswahl an möglichen Wohnungen mit Hund und Katze. Letztendlich haben wir eine im Oberbergischen genommen, nicht weit von der Autobahn und mitten in der Natur. 100m² für relativ kleines Geld und ein Vermieter der Jahrzehnte lang selber Huskys gehalten hat ;)
Auch rundrum gabs noch Alternativen genug, da hätten zum Teil sicher noch 1-2 Kinder reingepasst. Es ist meistens nicht ganz zentral aber wenn der Mietpreis stimmt kann es sich trotz höherer Autokosten rechnen.

Ich wohne im Oberbergischen, in einem kleinen Ort mit viel Grün, richtig schön. Und ich hatte richtig Stress wegen einem Minihund obwohl hier überall Tiere wohnen die man auch jeden Tag hört.

@vanillaschote

Auch hier gibts solche und solche, wie überall. Die Chancen sind nur höher wo weniger Gedränge herrscht.

Habe die Suche nach einer geeigneten Wohnung eigentlich schon fast aufgegeben,weil die meisten Vermieter gegen einen Hund bzw Katze sind. Wie sind eure Erfahrungen?

Das können viele verschiedene Gründe sein:

  • Schlechte Vorerfahrungen mit Mietern, die eine falsche Tierhaltung an den Tag legen.

  • Weil es z.B. schon zu viele Hunde in einem Haus gibt

  • Weil der Vermieter vielleicht generell keine Tiere mag oder er Angst um seine Immobilie hat.

Vieleicht ist jemand in Umkreis Köln oder Bonn hier im GF und kann mir Ratschläge geben,wie ich doch noch das geeignete finden kann.

Wenn man einen Hund hat, sollte man ihn vielleicht zur Besichtigung mitbringen, dann kann der Vermieter einen Eindruck gewinnen.

Manche Vermieter haben in ihren Mietverträgen stehen, dass es der Zustimmung des Vermieters bedarf; als keine generelle Ablehnung, da ist es dann bestimmt hilfreich, wenn der Vermieter sich einen eindruck von dem Tier verschaffen kann.

LG

johnnymcmuff

Punkt 1 und 3 sind KEINE objektiven Gründe welche gegen eine Vermietung an einen Tierhalter sprechen!

Und subjektive Gründe wiederum kann man rechtlich Überwinden.

@Introvertiert84

Ahja und Nummer 2 ist dadurch Non-Sense weil der Vermieter nicht selektiv aussuchen darf ob er Tierhaltung erlaubt oder nicht, entweder alle oder gar keiner.

Denn wenn der Vermieter dem einen Mieter die Tierhaltung genehmigt, muss er auch den anderen Mietern hierzu seine Zustimmung erteilen.

Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Az.: 7 C 59/02

@Introvertiert84
Denn wenn der Vermieter dem einen Mieter die Tierhaltung genehmigt, muss er auch den anderen Mietern hierzu seine Zustimmung erteilen. Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Az.: 7 C 59/02

Und wieder, es ist das Urteil eines klitzekleinen Gerichts, was nicht bindend ist für andere Gerichte.

Zu Deinen anderen Anmerkungen; mag sein dass es objektiv keine Gründe sind, aber ein gewitzter Vermieter wird schon eine Begründung finden.

Er muss nach dem neuen Urteil des BGH die Interessen aller Parteien berücksichtigen aber letztendlich ist es immer noch seine Entscheidung.

Und subjektive Gründe wiederum kann man rechtlich Überwinden.

Wenn man Lust auf Ärger hat und genügend Kleingeld.

Ahja und Nummer 2 ist dadurch Non-Sense weil der Vermieter nicht selektiv aussuchen darf ob er Tierhaltung erlaubt oder nicht, entweder alle oder gar keiner.

Man kann immer einen Grund finden um die Hundehaltung zu verweigern. __________________________________________________________________

Auszug aus dem BGH-Urteil:

Statt dessen müsse in jedem Einzelfall zwischen den Interessen des Vermieters, den Interessen der Hausgemeinschaft und den Interessen des hundehaltenden Mieters abgewogen werden.

Das neue Urteil des BGH bedeutet aber nicht, dass die Hundehaltung in Mietwohnungen jetzt grundsätzlich erlaubt ist. Vielmehr muss in jedem Einzelfall eine umfassende Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen.

@Introvertiert84
weil der Vermieter nicht selektiv aussuchen darf ob er Tierhaltung erlaubt oder nicht,

Er kann sich aber aussuchen ob er an Leute mit Hund und/oder Katze vermietet oder nicht.

Ich z. B. frage immer gleich beim 1. Telefonat nach ob ein Hund vorhanden ist. Antwortete der Interessent mit ja hat sich die Sache erledigt.

Übrigens sind Urteile von Amtsgerichten nicht zu verallgemeinern. Wie fast alle Urteile, bis auf die des BGH.

den hund mitbringen kann Wunder wirken, wir haben immer unsere frisch ausgetobte lady dabeigehabt, so ziemlich alle fanden sie toll und hätten nichts dagegen gehabt. nur zu sagen "wir haben einen großen Schäferhund" ist was anderes als das weiße Flufftier zu sehen ;)

Hallo polditier,

Du darfst Dich dafür bei den vielen, völlig unvernünftigen und - will sagen "frechen" Hundehaltern bedanken!

Übrigens - Eltern mit Kindern finden oft noch schwieriger eine Mietwohnung als Tierhalter. Das lässt tief blicken.

Es gibt insgesamt zu wenige Mietwohnungen und dieses Unterangebot gibt Vermietern, welche oft keine Privatpersonen sind - die Möglichkeit sorgfältig auszuwählen.

Du kannst nur weiterhin einschlägige Zeitungen studieren und - ggf. selbst ein nettes Inserat aufgeben. Guck auch mal ob es nicht eine Art "Mieter sucht Nachmieter" gibt. Hier steigen die Chancen ggf. tierfreundliche Vermieter zu finden.

Sonst bleibt dir nur der Weg zum Makler. Daumendrück !!!!!!

Wohnungsbaugesellschaften fangen solche Faxen zumeist gar nicht erst an, weil sie wissen das sie sich rechtlich damit auf dünnem Eis bewegen und zudem gegen Mieterschäden besser gesichert/versichert sind.

Nicht jeder potentielle Mieter ist so blauäugig sich mit nem "Haustiere? Ist nicht!" zufrieden zu geben. Und sobald die sich anfangen zu informieren ... Kleintiere und Katzen in gewisser Anzahl sind erlaubt und Hunde bis zu ner gewissen Größe ... kommen die auch gerne wieder ... und hat der Vermieter (egal ob privat oder Gesellschaft) keine objektiven Gründe darf er die Vermietung nicht verwehren.

Da kann man sich rechtlich gegen wehren, wenn man den Aufwand und das dann schlechte Verhältnis zum Vermieter nicht scheut.

@Introvertiert84
Kleintiere und Katzen in gewisser Anzahl sind erlaubt

Kleintiere stimmt. Katzen stimmt nicht. Weil Katzen keine Kleintiere sind.

... und Hunde bis zu ner gewissen Größe ..

Stimmt gar nicht.

@anitari

Lesen -> Denken -> Verstehen -> Denken -> Schreiben.

Ich habe nirgends behauptet das Katzen Kleintiere wären. Du hast den Satz sogar schon korrekt kopiert und trotzdem nicht verstanden, ich schrieb Kleintier UND Katzen, nicht Kleintiere WIE Katzen, kappische?


So und nun könnt ihr Euch anfangen zu streiten denn:

Halten einer Katze

Nach Auffassung des Vermieters war das Halten einer Katze in dessen Mietwohnung unerlaubt, und er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Nach dem Urteil des Landgerichts München stellt das Halten einer Katze trotz Abmahnung des Vermieters keinen Pflichtverstoß dar. Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören, kann nicht vertraglich untersagt werden. Erst recht nicht bei Formalmietverträgen. LG München Az.: 14S 13615/98

Keine Chance für Hund und Katze

Das in einem Formularmietvertrag vom Vermieter vorgegebene Verbot, Hunde oder Katzen in der Mietwohnung zu halten, ist wirksam. Der Mieter ist nicht berechtigt, sich einseitig über dieses Verbot hinwegzusetzen. Allerdings ist die Haltung von Kleintieren (Ziervögel, Zierfische, Hamster etc.) von dieser Verbotsvorschrift nicht erfasst, sodass der Mieter auf solche Kleintiere ausweichen darf. Landgericht Karlsruhe, Az.: 9 S 186/00

Quelle: http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/mietrecht.html

Da sind auch noch mehr der Marke widersprüchlich, kann man sich dann wohl je nach Bundesland aussuchen. ^^

@Introvertiert84

Hallo Introvertiert84

es geht hier in der Frage um eine Neuanmietung einer Wohnung mit Hund - Haustieren.

Da kann im Gesetz stehen was will - wenn 35 Bewerber für eine bezahlbare Wohnung auf der Matte stehen wird der Viermieter nicht unbedingt den Hundehalter nehmen. Bei Familien mit Kindern ist es dasselbe.

Niemand kann den Vermieter zwingen!

Ist dann plötzlich Hund/Katze bei den neuen Mietern - ziehen die schneller wieder aus als diese denken können = Papier ist geduldig.

Der Neumieter geniesst einen nur kurzen Kündigungsschutz.

@YarlungTsangpo

Auf wievielen Wohnungsbesichtigungen warst du denn in den letzten 2-3 Jahren?

Hier in Berlin herrscht echt Mangel an bezahlbaren Wohnungen und nichts desto trotz hast du bei Erstbesichtigungen nach Renovierung/Sanierung nicht son Andrang, da kommen dann vllt 10 Leute (Einzelpersonen UND Paare, also insgesamt 10 Menschen, nicht 10 potentielle Mieter) von denen die Hälfte nach der ersten Minute schon wieder weg sind (weil die Wohnung für ihre Augen schlecht geschnitten ist etc) und nach 5-10 max 15min stehst du zu zweit/alleine in der Wohnung. Und der zweite unterschreibt gerade den Vertrag. ^^

Klar hast du recht das der Vermieter sich den seiner Meinung nach besten Mieter aussuchen wird, alles andere wäre ja auch schwachsinnig und habe ich so nebenbei auch nie behauptet, nur hast du ebend eher seltenst tatsächlich so viele Interessenten (wobei ich da ebend auch nur aus der Erfahrung des Mitinteressenten sprechen kann, nicht aus Sicht des Vermieters) blubbert dir der Vermieter trotzdem etwas davon vor ist das nur Taktik, der baut darauf das du es glaubst und vorallem nicht die Energie/Zeit investieren wirst das Gegenteil zu beweisen, wenn die Wohnung trotz angeblich Massen an Interessenten nach 1-2 Monaten immernoch leer steht ist nämlich was faul. Ich habe bisher auf meinen Wohnungsbesichtigungen noch keinen Vermieter (gänzlich egal ob Wohnbau oder privat) erlebt der den Mieter der direkt unterschreibt abgewiesen hätte, für die ist ne leere Wohnung nämlich auch keine Goldgrube denn jeder Monat Mietausstand schmerzt.

@Introvertiert84

Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören

Hallo introvertierter,

Schön dass Du ein Urteil hier reinstellst, du vergisst jedoch etwas:

Es ist das Urteil eines kleinen Gerichts und nicht das vom BGH!

Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt,dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06)

@Introvertiert84

Hallo Introvertiert,

.... kommst du mal nach München, OT Schwabing....

in Berlin wurde viel gebaut.

Übrigens.... du redest nichts realistisches - Lieber zwei Monate Leerstand oder länger, als Mietnomaden oder Zahlunsgunfähige oder sonst auffällige eingehandelt, welche nur Ärger machen!

@YarlungTsangpo

Klar wurde in Berlin viel gebaut, nur scheinst du ziemlich uninformiert was da eigentlich gebaut wurde .... in nem Bahnhof kann man schlecht wohnen, im Sony-Center nur mit entsprechendem Einkommen, das gilt auch für den Potsdamer Platz, in der Spielbank dort zu wohnen ist finanziell eher nachteilig und gehört therapiert. Ansonsten wurden auch jede Menge Büro-/Gewerbeflächen gebaut, nur Mietwohnungen in den letzten 20 Jahren ebend kaum, ganz im Gegenteil im Osten der Stadt wurden reihenweise Plattenbauten rückgebaut. Jetzt frag dich mal wo deren Bewohner hin sind ... weg sind die nämlich nicht.

Du kannst dich gerne noch bei anderen Berlinern informieren bevor du deine Ferndiagnose aus Schwabingen beendest aber:

Bezahlbarer Wohnraum in nem angenehmen Umfeld für nen Einkommen zw 30 und 40 Tsd Euro sind in Berlin nun mal rar bzw kaum das sie am Markt sind auch schon wieder weg.

Desweiteren schleppt man die nötigen (vom Vermieter geforderten) Unterlagen (was die jeweils haben wollen steht ja in der Anzeige) auf ne Wohnungsbesichtigung mit, denn wer es nicht macht guckt dann zu wie Andere (die ebend jene Unterlagen dabei haben) den Miet- oder Vorvertrag direkt unterschreiben.

Ich schreibe hier nicht von irgendetwas sondern von dem was ich mit meinen 2 eigenen Augen erlebt habe.

Die Katze im Sack holen sich wohl nur die blauäugigen Vermieter ins Haus, so zumindest meine Schlussfolgerung aus meinen bisherigen Erfahrungen. Es scheint wohl auch so etwas wie n Vermieter-Ring zu geben bei dem man online Bewertungen von Vermietern über ihre ehemaligen Mieter einholen kann.

Und nun ist dann auch gut mit Off-Topic von meiner Seite aus.