Warum schickt mir das Arbeitsamt Stellenangebote , die unmöglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.Was wollen die damit erreichen?

8 Antworten

Eine Fahrt mit der Bahn dauert von Goslar-Jürgenohl bis Torfhaus etwas über eine Stunde. Das ist absolut zumutbar. Du brauchst dafür weder einen eigenen PKW noch eine Wohnung dort.

bahn goslar torfhaus - (Recht, Arbeitsrecht, Hartz IV)

Da du ja, aus welchen Gründen auch immer, nicht alleine einen Job findest, zeigt das JC dir alle die Alternativen, die du von vornherein ignorierst. Sei nicht so unflexibel und komm mal zu Potte!

Torfhaus ist doch von Bad Harzburg aus mit der Linie 820 gut zu erreichen (von 6 bis 22 Uhr etwa stündlich), und zwischen Goslar und Bad Harzburg gibt es mehrere Bus- und Zugverbindungen pro Stunde.

Das finde ich jetzt nicht unzumutbar.

Wenn du alleinstehend bist, kann man ohne weiteres von dir verlangen, deinen Wohnort an das Arbeitsmarktangebot anzupassen.

Daraus resultierende Kosten kannst du dir ja VOR Abschluss des Arbeitsvertrags von der Arbeitsagentur erstatten lassen.

Su musst also ein solches "Angebot" keineswegs ablehnen, sondern kannst dich kooperativ zeigen. Für die Dauer der Probezeit, müsste sogar deine jetzige Wohnung auf Kosten der Agentur aufrecht erhalten werden. Dann hättest du auch Gelegenheit genug fristgemäß zu kündigen und den Umzug zu organisieren.

Das Arbeitsamt will a) dir einen Job vermitteln und b) die Suche des Stellenanbieters nach einem Kandidaten unterstützen.

Anscheinend lebst du an einem Ort, an dem es wenig bzw. keine geeigneten Arbeitsplätze gibt, und die Jugendherberge an einem Ort, wo es wenige geeignete Arbeitskräfte gibt. Das Arbeitsamt versucht zwischen diesen Positionen zu vermitteln.

Warum du deine Wohnung nicht kündigen kannst, ist mir zwar unklar, aber das ist eine Frage, mit der sich das Arbeitsamt nicht beschäftigen muss.

Selbstverständlich steht es dir jederzeit frei, dir selbst einen besseren Job zu suchen. Du musst nicht auf Vermittlungsvorschläge vom Amt warten.

In diesem Fall hat der Antragsteller ohne weiteres die Möglichkeit, mit der Arbeitsagentur über die Kostenübernahme zu verhandeln, BEVOR er einen Arbeitsvertrag schließt.

Dann kann ihm niemand unterstellen, dass er die Arbeit abgelehnt hätte.