Warum muss ich für Bearbeitungshonorar bezahlen?
Hallo
ich möchte gerne eine Wohnung mieten. Allerdings erwartet der Vermieter einen Bearbeitungshonorar von über 200€. Im internet steht, dass diese Gebühren abgeschafft wurden. Muss ich ihr also zahlen?
3 Antworten
Dieser Vermieter ist ein Gauner, seine Forderung entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Um die Wohnung zu bekommen, könntest du zunächst deine Zahlungsbereitschaft bestätigen. Nach Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Vermieter und erfolgter Aushändigung an dich, forderst du den Betrag zurück (Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB), setzt dazu eine Frist und kündigst Rechtsmittel bei Verfristung an.
Weisen Sie eine solche Rechnung als unzulässig zurück, nachdem Sie den rechtskräftigen Mietvertrag beiderseits unterzeichnet in Händen halten.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass generelle Bearbeitungsgebühren für nichtgewerbliche Mietverträge unzulässig sind und vom Mieter nicht gezahlt werden müssen (LG Hamburg, Urteil v. 5.3.2009, 307 S 144/08, ZMR 2009, S. 534).
Das ändert nichts.
Also kann ich sagen, dass ich aus ihren genannten Gründen das nicht zahlen muss?
Was kann ich dem Vermieter genau sagen?
Erklären Sie gegenüber dem Rechnungsleger, dass Sie eine Rechnung erhalten haben, die dem Grunde nach unberechtigt ist.
Ich hab den Mietvertrag noch nicht unterschrieben
Da laufen Sie dann Gefahr, dass Sie bei vorheriger Ablehnung der Rechnung keinen Mietvertrag erhalten.
Sie erwartet erstmal eine Unterschrift dass ich die Gebühren zahlen werde.
Dann erstatten Sie eine Strafanzeige wegen Betrug gemü § 263 StGB:
§ 263 Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) (weggefallen)
Dann unterschreibe und wenn die Rechnung gekommen ist, weise diese mangels Rechtsgrundlage zurück (nachdem du den unterzeichneten MV in den Händen hast).
Also bin ich gezwungen Die Gebühren zu zahlen weil ich die Wohnung gerne haben will, obwohl sie in unrecht ist?
Oke. Obwohl die vermieter aus so einem großen Unternehmen kommen versuchen sie trotzdem zu schwindeln. Ja dann werde ich dem Vermieter schreiben, dass diese Art von Gebühren ja doch bereits gesetzlich abgeschaffen wurde und aus diesem Grund unberechtigt ist.
Nein, sowas ist nicht rechtmäßig.
Problem: Wenn Du nicht zahlst, wirst Du die Wohnung nicht bekommen. Bei solchen Dingen kann man solche Kandidaten aber gern mal bei den zuständigen Behörden anzinken.
Welche Kandidaten ?
Na solche Vermieter, die "Bearbeitungshonorare" verlangen.
Aber dann kann es sein, dass ich die Wohnung verliere oder wie sie ja sagten
Ausnutzen einer Notsituation. Oder anders: ich brauch die Wohnung unbedingt, also muss ich zahlen.
Und wieso riskieren sie denn durch diese Gebühren das anzinken
Das ist ein Immobilienunternehmen