7 Antworten

Wenn es eine Klage gibt, die vor Gericht behandelt wurde und der Richter der Meinung ist, dass der Verein (mit-)verantwortlich ist und zu einer Strafe verurteilt wird.

Dafür gibt es keinen Bußgeldkatalog wie beim Auto- oder Schwarzfahren. Es muss etwas vorfallen, was zur Staatsanwaltschaft und dann ggf. auch vor Gericht geht. Die Strafe ist dann im Ermessen des Richters.

Das geht nicht vor ein ordentliches Gericht. Die Strafen verhängt der DFB nach seinen Statuten. Nur bei Körperverletzung usw. greift der Staatsanwalt ein. Dann geht es aber nicht um den Verein, sondern um die Einzeltäter, die vor Gericht kommen.

Die Vereine haben das Hausrecht in ihren Stadien. Die Hausherren können Miete (Eintrittsgeld) verlangen, müssen aber auch dafür sorgen, dass die Mieter nicht von anderen Mietern angegriffen und verletzt werden. Wenn die Vereine sich dabei nicht durchsetzen können, haben sie halt die Konsequenzen zu tragen. Die Statuten des DFB sehen bei diesen Störungen nun einmal Geldstrafen vor. Es gab schon extreme Fälle, in denen Heimspiele ohne Zuschauer (Geisterspiele) durchgeführt werden mussten.

Die Veranstalter werden immer bestraft, das ist leider so. Einige "Fans" kommen nicht um das Spiel zu sehen, sondern nur um Randale zu machen. Für die friedlichen Fans ist das sehr schade, weil man allgemein sagt: >>>"Die haben fiese und gewaltbereite Fans !

weil der DFB die fans ja nicht belangen kann, weshalb die kameras in den stadien auch wieder keinen sinn machen

die vereine können aber zivilrechtlich gegen solche fans vorgehen und die strafe des DFB an die verursacher weitergeben.

Bestell dir auf www.dfb.de das aktuelle Regeheft. Sollte um die 3,50 € kosten (als ich noch schiri war hab ichs jedes jahr umsonst bekommen).

Da steht u.a. auch drin, dass jeder Verein für das Verhalten seiner Spieler, Trainer, Betreuer, Offiziellen und auch Anhänger ( = Fans) verantwortlich ist und auch gemacht werden kann.