Warum muss der Mieter für Wartung der Gastherme aufkommen?

8 Antworten

Das sieht die II Berechnungsverordnung so vor, dass u.a. solche Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Dies wird denentsprechend in Mietverträgen jeweils so auch umgesetzt und vom Vermieter und vom Mieter so schriftlich vereinbart.

Wo steht diese Verordnung?

Und wie ist es, wenn Teile der Gastherme defekt sind? Das ist ja keine Wartung sondern Reparatur.

@fragenmachtklug

Es kommt darauf an was kaputt ist.Der Mieter zahlt auf alle Fälle die Verschleißteile.Wie beim Auto.

Der Vermieter kann grundsätzlich alle Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Wartung für die Therme also abenfalls. Kann!..heißt aber es muß im Mietvertrag definitiv die entsprechende Vereinbarung getroffen sein. Eine Formulierung wie z.B. "der Mieter zahlt alle Nebenkosten" genügt hierzu nicht. Entweder muß die Therme speziell erwähnt werden oder es ist auf die gesamte Betriebskostenaufstellung verwiesen incl. Darstellung der einzelnen Betriebsostenpositionen und der Vereinbarung, dass der Mieter alle diese bzw. die aufgeführten Kosten zu zahlen hat. Ist dies so vereinbart, führt kein Weg an der Zahlung diese Betriebskosten vorbei. Allerdings darauf achten, dass auch nur die Wartung und nicht evtl. damit verbundenen Instandsetzungen/Ersatzteile usw. berechnet werden.

miter müssen grundsätzlich nicht für die wartung der therme oder heizung e.t.c aufkommen der mieter hat lediglich die pflicht einen schaden und defekte unverzüglich dem vermieter zu melden auch rnotwendige reperauren und mängelbeseitigung ist der vermieter verpflichtet meldet es der mieter nicht rechtzeitig ,kann er für den folgenden schaden haftbar gemacht werden ,der daraus entstanden ist

"miter müssen grundsätzlich nicht für die wartung der therme oder heizung e.t.c aufkommen..."

Falsch, grundsätzlich muß der Vermieter dafür aufkommen. Er kann diese Kosten aber per Mietvertrag auf den Mieter "abwälzen".

Das gehört eben zu den Heizkosten, die Du als Mieter zu tragen hast.

Wartung zahlt der Mieter - Reparaturen der Vermieter.

Muß er doch gar nicht. Der Verordnungsgeber sagt, daß alle Kosten und Lasten mit der Miete abgegolten sind und die Miete auch erst am letzten Tag eines Monats fällig ist. Es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes. Also, warum wird hier gerügt, was selbst so vereinbart wurde? Alles Gute.