Warum muß der Arbeitgeber keine Reise- bzw. Übernachtungskosten erstatten?

4 Antworten

Ich kann nicht glauben, dass solch eine Regelung besteht und rechtlich gültig ist.

Dann fehlt nur noch, dass Dienstreisen als Urlaub berechnet werden!

Wenn du es nicht glaubst, dann lies mal hier:

http://www.reisekosten.de/korrekte-hotelrechnung/

Ich konnte es ja selbst auch nicht glauben und vielen ist das scheinbar gar nicht bewußt.

@Franz577

OK, ich habe etwas dazu gelernt!

@Januar07

Gut, aber warum das so ist, leuchtet dir wahrscheinlich genausowenig ein wie mir.

@Franz577

Nein, leuchtet mir nicht ein. Ganz bestimmt aber würde ich eine solche Reise auf eigene Kosten ablehnen.

Zum Frühstück:
Du kannst es dir splitten lassen. Quasi Wunsch Betrag auf der Rechnung, Rest auf der anderen Rechnung.
Das hotel muss es aber separat ausweisen, da Frühstück eine andere MwSt hat als Logis

Ok, und wie genau müßte ich es mir splitten lassen, damit ich von den Spesen nur die 1,60€ abziehen muß, wenn das Frühstück angenommen 14€ ausmachen würde?

Das solltest du deine Buchhaltung fragen.. je nachdem wieviel die dir bezahlen, kommt das zur Logis auf die Rechnung.. also wenn dein Arbeitgeber nur 1.60eur zahlt hast du beispielsweise 60.00eur Logis und 1.60eur Frühstück. die restlichen 12.40eur zahlst du separat..

@SarahKittyCat

Nein, es ist doch genau andersherum. 1,60€ werden vom Verpflegungsmehraufwand abgezogen und den Rest von Spesentagessatz bekommt man.

Dann eben andersrum.. sag denen an der Rezeption einfach, was du audfder übernachtungsrechnung haben willst und was nicht :)

Welchen Sinn macht also eine solche Regelung?

Der Arbeitgeber spart Geld, weil er die Reisekosten auf den Steuerzahler abwälzt (wenn es stimmt, dass der Arbeitnehmer diese Kosten steuerlich geltend machen kann, was ich nicht weiß).

Der Arbeitgeber spart Geld, weil er die Reisekosten auf den Steuerzahler abwälzt

Und was hat der Steuerzahler mit den Reisekosten von Mitarbeitern einer Firma zu tun?

wenn es stimmt, dass der Arbeitnehmer diese Kosten steuerlich geltend machen kann

Wenn er es nicht könnte bzw. wenn er komplett selbst darauf sitzenbleiben würde, welche Motivation gäbe es dann noch für einen Mitarbeiter, auf Dienstreise zu gehen? Ich würde mich schlichtweg weigern, wenn ich das alles selbst bezahlen müßte. Und da wäre ich vermutlicht nicht der Einzige.

Hier steht es jedenfalls:

http://www.reisekosten.de/korrekte-hotelrechnung/

Grundsätzlich können Sie als Arbeitgeber selbst entscheiden, ob Sie die Übernachtungs-kosten erstatten oder nicht.

@Franz577

Ich stimme dir voll und ganz zu. Ich würde auch nicht auf Geschäftsreise gehen, wenn ich die Kosten selbst tragen müßte. Und nein, der Steuerzahler hat mit den Reisekosten einer Firma nichts zu tun. Aber es wäre so, wenn der Arbeitnehmer die Reisekosten steuerlich geltend macht.

@Mignon1

Aber es wäre so, wenn der Arbeitnehmer die Reisekosten steuerlich geltend macht.

Richtig, und deswegen verstehe ich weder die eine noch die andere Regelung. In der Praxis dürfte wohl kein Arbeitnehmer von seinen Mitarbeitern erwarten, daß diese ihre geschäftlichen Reisekosten aus eigener Tasche begleichen.

Wozu dann überhaupt so eine praxisfremde Regelung?

Scheinbar wissen das die Wenigsten.

@Franz577

Frage mal den Gesetzgeber. :-)

@Mignon1

Naja, also das kann doch nicht sein, daß das sonst hier niemand weiß.

Ein paar Experten zum Thema Arbeitsrecht sind doch hier sonst auch immer anzutreffen.

Also einleuchtend ist das sicher nicht, beim lesen fällt mir aber gerade ein. Meine Frau ist Lehrerin und muss zu relativ vielen Fortbildungen, die zwar immer Tagesveranstaltungen sind, aber die Anreise zahlt sie selber. Ist immer nicht besonders weit, glaube die längste Anreise mit der Bahn waren 30 min fahrt. Aber da Gesetze ja immer allgemein formuliert sind könnte es sein das es deswegen freiwillig ist, denke das Schulamt will nicht permanent Anträge bearbeiten wegen Reisekostenvergütung. Für die ist das sicher einfacher wenn das über die Steuererklärung läuft. Und sicher auch billiger weil man ja erst ab ner gewissen Kilometerzahl absetzen kann? Kenne mich da nicht genau aus macht der Steuerberater...

Daß im öffentlichen Dienst vieles anders läuft als in der freien Wirtschaft ist mir bewußt, aber diese Fortbildungsreisen von Lehrern sind ja von den Kosten her mit Geschäftsreisen nicht vergleichbar. Da werden ganz anderen Strecken zurückgelegt und sie sind oftmals auch mehrtägig, wodurch Übernachtungskosten entstehen.

Obwohl ich es zwar auch nicht richtig finde, daß Lehrkräfte die Kosten für ihre Fortbildungsreisen nicht direkt erstattet bekommen und sich erst über die Steuer wieder zurückholen müssen (und da bekommt man ja nicht alles 1:1 zurück), so dürften die Kosten pro Reise meist deutlich unter 50 Euro liegen (denn es fällt keine Übernachtung an und die Verpflegung vor Ort wird sicher auch gestellt). Somit dürfte es nur um die reinen Fahrtkosten gehen.

Die Kosten für Geschäftsreisen bewegen sich aber fast immer im dreistelligen und nicht selten auch im viertstelligen Bereich, weshalb es absolut nicht einzusehen wäre, warum diese ein Mitarbeiter aus eigener Tasche bezahlen sollte. Der Chef will, daß sein Mitarbeiter dorthin fährt und der Chef bzw. die Firma verdient auch mehr Geld als der Mitarbeiter. Also ist es doch logisch, wer das bezahlen muß.

Naja der Gesetzgeber muss es ja allgemein gültig festlegen und kann nicht schreiben "Geschäftsreisen bis 50 Euro sind selber zu zahlen". In der Praxis kenne ich auch keinen der seine Reisekosten nicht erstattet bekommt.

@fhuebschmann

In der Praxis kenne ich auch keinen der seine Reisekosten nicht erstattet bekommt.

Ich auch nicht, aber das Paradoxe besteht ja darin, daß es der Arbeitgeber vom Gesetz her nicht müßte. Und das ist doch in höchstem Maße praxisfremd, weshalb mich interessieren würde, wie man ein solches Gesetz begründet.