Warum macht die Streichung des 2. Vornamens so viel Schwierigkeiten?

3 Antworten

das ist nicht die Schuld des Standesbeamten. Namensänderungen sind enge Grenzen gesetzt. Etwas anderes ist der von dir gescjilderte Fall, den Namen kennt fast jeder, durch den erleidet er täglich Nachteile.

Das Recht des Namenserwerbs und der Namensführung ist umfassend und im Grundsatz abschließend in den einschlägigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Erteilung von Vornamen ist als Bestandteil des elterlichen Sorgerechts mit der Beurkundung der Vornamen im Geburtenbuch abgeschlossen und danach nicht mehr veränderbar. Jede gewünschte Namensänderung darüberhinaus setzt, um erfolgreich zu sein, das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus (§ 3 NamÄndG, bzw. § 11 NamÄndG für Vornamen).

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=188523

... und jemanden bestialisch zu ermorden wäre dann ein Grund - klingt logisch.

@oxBellaox

Bei Magnus Gäfgen droht im schlimmsten Fall Lynchjustiz. Unabhängig von seiner Tat, ist der Gestzgeber dazu verpflichtet, ihn davor zu bewahren.

@oxBellaox

Intelligentes Klientel? Mir scheint, du verwechselst da was.

Magnus Gäfken hat ja einen Grund seinen Namen zu ändern!

Deine Freundin hingegen könnte ihren zweiten Vornamen einfach weglassen.

Sie kann ihren Pass, die Kreditkarte und andere Papieren nur mit ihrem Nachnamen unterschreiben.

Wozu also der Verwaltungsaufwand?

sie hat genau wie der Verbrecher ihren Grund dafür. Und trotzdem gibt es solche Schwierigkeiten. Das versteht der normale Bürger nicht, mit welchem Maß hier gemessen wird.

@oxBellaox

Es wird nicht gemessen, sondern es werden Gesetze angewendet. Dummerweise ist das Namensgesetz in Deutschland sehr alt, aber anscheinend findet niemand, dass man es ändern muss.

@oxBellaox

Geht es dir jetzt um Verbrecher oder darum, deiner Freundin zu helfen?