Warum lesen die Stadtwerke nicht mehr ab sondern ermitteln den Verbrauch rechnerisch?

10 Antworten

Hier bekommt man noch die Karten zugeschickt um selbst ab zu lesen. Habe aber auch schon von 2 anderen Varianten gehört:

  1. Der Vermiter hat den Ableseauftrag für alle Zähler bekommen und das dann Zentral gemacht.
  2. Es gibt mittlerweile Zähler, die den Zählerstand elektronisch übermitteln. Da muss dann zwischendurch niemand mehr den Zähler selbst ablesen.

Die elektronische Zählerstandsübermittlung gibt es fast ausschließlich nur für die Großabnehmer (Betriebe, Einzelhandelsunternehmen etc.), denn das ist ebenfalls kostenpflichtig.

Wie kann ich mich gegen Schätzungen wehren? Ich kann doch nicht dauern die Zählerstände prüfen, ansonsten sind alle Endabrechnung fehlerhaft

Man gibt Dir die Möglichkeit die Zählerstände selbst abzulesen und anzugeben. Wenn Du diese Möglichkeit nicht nutzt, weil es Dir zu lästig ist, wirst Du geschätzt.

Bei uns kam letztens ein Stromableser noch rum und hat persönlich jeden einzelnen Verteiler abgelesen. Soweit ich weiß werden die Daten nur geschätzt, wenn die Stadtwerke keine Rückmeldungen erhalten, sprich wenn auch der Mieter keine Angaben macht. Und dann fällt das Ablesen der Stromwerte meist nicht zu Gunsten des Mieters aus.

Das geht nicht. Die Stadtwerke müssen den Zählerstand ablesen. Bei uns wird das so gemacht, dass wir ein über das andere Jahr selber ablesen und den Zählerstand per Email oder Karte abschicken und alle zwei Jahre kommen die Stadtwerke selber. Dafür muss man dann natürlich auch tagsüber jemanden zu Hause haben, der die Tür öffnen kann. Vielleicht bist du nie zu Hause? Wenn du zur Miete wohnst, musst du mal deine Nachbarn fragen, ob bei denen abgelesen wurde.

Hallo. Wenn der Lieferant nicht (mehr) der zustaendige Grundversorger ist dann erfolgen normalerweise zwei Ablesungen: einmal von dem Energielieferanten (der auch die Rechnung stell) und einmal vom Grundversorger, der ja die Leitungen zur Verfuegung stellt . Dieser berechnet die Durchleitungsgebuehr dem Energielieferanten. Dazu benoetigt er die Daten. Meines Wissens kann der Grundversorger, wenn er nicht der Energielieferant ist, die Daten auch rechnerisch ermittlen. Wichtig ist dass der eigentliche Energielieferant den Verbrauch abliest, bzw. die Zaehlerdaten anfordert da diese Information zur Rechnungstellung an den Verbraucher benoetigt wird. Sollte der ENERGIELIEFERANT, also die Firma von der Ihr die Rechnung erhaltet, den Verbrauch nur schaetzen, dann ist das nicht in Ordnung und sollte angemahnt werden.

Bei uns fordern beide, der Lieferant und der Grundversorger die Daten an. Im Zweifelsfall beim Grundversorger (Stadtwerke) anfragen und die Gruende hinterfragen.