Warum Krankengeld innerhalb Probezeit nicht in Arbeitsbescheinigung u. Gehaltsabr.?
Hallo,
ich brauche bitte ganz dringend und schnell Eure Hilfe!
Vom 01.04.13 bis 29.04.13 hatte ich eine neue Stelle als kaufmännischer Angestellter für 1.500 Euro brutto für 40 h bei der Firma XY angefangen mit 6 monatiger Probezeit. Vom 15.04.13 bis 29.04.13 war ich krankgeschrieben und habe am 15.04.13 eine ordentliche Kündigung (ich hatte mich nicht vertragswidrig verhalten) durch den Arbeitgeber bekommen zum 29.04.13, innerhalb meiner 6 monatigen Probezeit. Seit 30.04.13 bin ich arbeitslos.
Nun habe ich meine Gehaltsabrechnung, die Sozialversicherungs-Bescheinigung u. Lohnsteuer-Bescheinigung und die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitslosengeld erhalten, wo jeweils nur 700,00 Euro brutto gelistet sind für den April.
Im Internet hatte ich gelesen: "Sollten Sie eine neue Arbeitsstelle angetreten haben und innerhalb der ersten vier Wochen - also zu Beginn der Probezeit - erkranken, dann ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Entgeltfortzahlung zu leisten. In diesem Fall springt die Krankenkasse ein und bezahlt Krankengeld."
Müsste nicht in der Arbeitsbescheinigung für das Arbeitslosengeld (und auch bei der Gehaltsabr., SV und LSt-Bescheinigung) trotzdem 1.500 Euro brutto oder ein etwas geringerer Brutto-Wert eingetragen werden (weil der 30.04.13 mir ja fehlt als Arbeitstag) anstatt 700,00 Euro brutto oder irre ich mich?
Wie ist der weitere Verfahrensablauf zur Beantragung des Krankengeldes und wie schnell kann ich mit der Überweisung des Krankengeldes rechnen durch die Krankenkasse?
Vielen Dank für Eure Hilfe und schönen Gruß Endurorider
2 Antworten
Bei einer AU innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung erhältst du keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld über deine Krankenkasse. Dieses Geld musst du dort auch beantragen.
Daher steht auf deiner Gehaltsabrechnung auch ein geringerer Betrag.
Danke für die schnelle Hilfe.
Krankengeld ist dann praktisch eine "Andere Leistung" die ich beantragt habe und Punkt 4 im ALG1 Antrag.
Während der ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnis greift die Lohnfortzahlung nicht. Wenn der Arbeitgber nichts zahlt, kann er auch nichts bescheinigen. Aber auch vom Krankengeld werden beiträge an die Bundesagentur geleistet. Das Krankengeld zählt also zur Berechnung mit. Es muss also im Antrag berücksichtigt werden.
Das ist richtig. Darüber hast du ja auch eine Bescheinigung.
Danke für die schnelle Hilfe.
Krankengeld ist dann praktisch eine "Andere Leistung" die ich beantragt habe und Punkt 4 im ALG1 Antrag.