Warum keine 2 Mahnung?

5 Antworten

Du hast zuerst ein Verwarngeldangebot erhalten. Hier wird Dir angeboten, dass Du ein Verwarngeld zahlst und dadurch verhinderst, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Dieses Angebot ist einmalig und auch keine Pflicht. Nimmst Du es nicht an, verfällt es und das Bußgeldverfahren wird eingeleitet. Und hier fallen nun mal Gebühren und Kosten an, die durch das Verwarngeldangebot eigentlich verhindert werden sollen. Erinnerungen und mehrfache Mahnungen sind in einem vereinfachten Verwarngeldverfahren nicht vorgesehen. 

Dieses  Verfahren war schon so, als ich in den frühen 80er Jahren einem Teil meiner Ausbildung in der Bußgeldstelle verbracht habe. 

Vollkommen richtig.

Als Ergänzung für den Fragesteller und einige andere die geantwortet haben:

Eine Mahnung hast Du zu diesem Zeitpunkt sicher nicht erhalten.
Die 15€ waren ein Verwarnungsgeldangebot in einem vereinfachten OWi-Verfahren ohne weitere Kosten.
Wenn nicht fristgerecht gezahlt wird eröffnet die Behörde ein Bußgeldverfahren - dann kommen 25€ + 3,50€ Gebühren und Auslagen hinzu. Nachzulesen im §107 OWiG.

Das steht sicher so in der Gebührenordnung, normalerweise kann die 1. Mahnung schon gebührenpflichtig sein. Wenn es Dir um das Geld nicht geht, warum zahlst Du dann nicht pünktlich und wartest auf eine 2. Mahnung!

Ist das bei den normalen knöllchen nicht so das wenn man die nicht zahlt das al wiederspruch gewertet wird und dann ein richtiges bußgeldverfahren eingeleitet wird?

warum sollte da mehrmals gemahnt werden?

die gebühren sind in einer gebührenordnung festgelegt.

Frag die Behörde warum die Gebühren so hoch sind !!!!!!!!!!

Außerdem wartet man nicht eine Ewigkeit bis sich die Gebühren immer

mehr erhöhen, sondern zahlt sofort.

Anscheinend ist das ein Späßchen für dich (hast wohl zuviel Kohle übrig)