Warum kann ich diese Rundfunkgebühren eigentlich nicht von der Steuer absetzen, wo es doch angeblich Mitgliedsbeiträge sind (Sonderausgaben)?
warum hat der Staat das so verfügt oder warum lassen sich andere Beiträge, Mitgliedsgebühren für gemeinnützige Vereine usw.. bei der Einkommenssteuer anführen und absetzen, diese abgepressten Rundfunkgebühren zum Zwecke des Unterhalts Einzelner und einzelner Gruppen aber nicht, denn auch der Rundfunk oder das Fernsehen kann ja im Sinne der beruflichen Aufwendung oder medizinischen Anamnese gelten bzw. gesehen werden, somit steuerlich absetzbar sein... außerdem setzt der Rundfunk ja auch alles Mögliche steuerlich ab... oder hat da der Rundfunk auch wieder eine Sonderstellung?
2 Antworten
Du kannst ja deine Miete auch nicht von der Steuer absetzen. Ebenso kannst du auch bei vielen Versicherungen, z. B. bei der unverzichtbaren privaten Haftpflichtversicherung, weder den reinen Versicherungsbetrag noch die darauf zu entrichtende Versicherungssteuer von der Steuer absetzen. So wie diese Ausgabensind die Kosten für Radio und Fernsehen ausschließlich dem privaten Bereich zuzuordnende Ausgaben.
Allerdings kann ein Gewerbebetrieb sehr wohl seine Ausgaben für den Rundfunkbeitrag als notwendige Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Das haben die Finanzgerichte schon mehrfach entschieden.
Naja, abgesehen davon dass es sich oft nicht oder fast nicht auswirkt, kann man natürlich die private Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen.
... hakelt mal wieder, diese Vergleiche... jedwede Versicherung usw. mach`ich ja f r e i w i l l i g, und der ohne Vertrag auf Gegenseitigkeit mit Unterschrift abgeforderte Beitrag der Rundfunkgebühren ist ja - so gesehen - unfreiwillig - auch die Miete ist ein auf Vertragsbasis ab geschlossener Deal -
ist mir neu, daß ich denen die Hand geschüttelt hätte...
Da aber heute nahezu jeder einen PC oder ein Smartphone hat, kann man damit natürlich auch Radio und Fernsehen nutzen. Und weil man genau dies heutzutage nicht mehr kontrollieren kann, muss eben für jede Wohnung einmal gezahlt werden.
Der Rundfunkbeitrag ist kein Mitgliedsbeitrag, und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind keine gemeinnützigen Vereine im Sinn des Einkommensteuerrechts.
Ach derjenige der weder Radio noch Fernsehe besitzt muss Gebühren bezahlen.