Warum ist laut Gesetz nur bei Männern Exhitionismus strafbar?

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Es gab vor einiger Zeit erst eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Paragraphen (§ 183 StGB), die jedoch fruchtlos blieb. Die Begründung der Ablehnung findet sich hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html

Es ist also so, dass der Gesetzgeber von einem ausschließlich oder überwiegend männlichen Täterkreis ausging. Juristisch rechtfertigt das BVerfG die Ungleichbehandlung einfach damit, dass es für diese Bestimmung den Art. 3 II GG einfach für nicht anwendbar erklärt und bezieht sich dabei auf ein Urteil von 1957, in dem eine Beschwerde gegen die Strafbarkeit von Homosexualität verworfen wurde(!).

Meiner vollkommen unmaßgeblichen Meinung nach ist diese Ansicht überholt und die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde daher nicht richtig gewesen, denn selbst wenn der Täterkreis bei exhibitionistischen Handlungen mit großer Mehrheit aus Männern bestehen sollte (Statistiken liegen mir nicht vor), ist das noch lange kein Grund, Frauen für das mögliche Begehen ähnlicher Taten anders zu bestrafen.

DH! Es gibt genug Paragraphen, für die vermutlich seit Bestehen der BRD noch überhaupt niemand verurteilt wurde.

@skyfly71

Der § 183 StGB gehört jedoch nicht zu diesen, wie man schon an der verlinkten Verfassungsbeschwerde erkennen kann ;)

"Frauen für das mögliche Begehen ähnlicher Taten anders zu bestrafen"

Richtig. Sonst könnten wir ja auch Mobbing als Straftat nur für Frauen einführen, weil das statistisch eher Frauen machen.

Was für eine durchsichtige "Logik"...

Das ist richtig. Frauen sollten für die selben Verbrechen genauso bestraft werden. Bei bewaffneten Bankraub sind 99 Prozent der Täter auch männer. Ist das eine Prozent frauen besser? Nein! Fakt ist, das es mehr männliche bankräuber gibt und daher mehr männer für das Verbrechen bestraft werden. Da kann man nicht mit zweierlei Maßstab messen. Nur so ein Vergleich.

  1. Frauen haben ihr Geschlechtsteil zwischen den Beinen und können im Stehen gar keine exobitionistsichen Handlungen begehen.
  2. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo eine Frau öffentlich exibitionistsiche Handlungen beging, da Frauen eine Libido haben, die fast auf Null steht. Die kommen also gar nicht erst auf solchen Quatsch.

Das Gesetz haben Männer gemacht - sie sehen in der Mehrheit Männer nicht gerne an - wohl aber Frauen. Aber mit Gleichberechtigung hat das nichts zu tun, und ich finde es jedesmal Menschenunwürdig, wenn sich eine Frau nackt oder nur wenig bekleidet für die Werbung für irgendwas produziert. Es ist Frauenverachtung und Respektlos. Ich habe sehr viele Spind-innentüren gesehen, wo nackte Frauen-Bilder angebracht sind. Einfach wiederlich (für eine Frau, die dies sehen muss) Frau kommt sich dann selbst auch ausgezogen vor. Beziehngsweise so, als ob Männer nicht die Leistungen einer Frau sehen und anerkennen können und nicht die Persönlichkeit einer Frau, sondern nur ihre Genitalien. Und auch wenn es nicht so sein soll, auch auf dem Arbeitsmarkt ist es heute so, deshalb finden ältere Frauen, die zwar eine gute Ausbildung haben, flexibel sind, Erfahrung haben trotzdem keinen Arbeitsplatz - danach suchen die Unternehmer nicht. .. .

Ganz genau, wie jeder weiß, besteht die deutsche Legislative grundsätzlich nur aus Männern. Igelin, deine Antworten sind echt zum Haaresträuben!

@susie105

@Susi: Zum Glück greift "gutefrage.net" immerwieder ein, sonst dürfte Igelin weiter unzensiert ihren paranoiden Wahnsinn verbreiten. Ihre Antwort hier ist noch harmlos gegen ihre Verschwörungstheorie über das Komplott aus Pharmaindustrie und Psychiatrie, die Menschen in Deutschland vor unseren Augen in den Krankhenhäusern foltern. Leider ist das in ihren Augen nicht nur Theorie, sondern tägliche Praxis. Wär mir eigentlich auch egal, wenn sie nicht damit versuchen würde, sogar jungen Menschen Angst vor Ärzten und Psychiatern zu machen, denen mit einer Behandlung aber sehr geholfen wäre.

Positive Diskriminierung ist auch eine Diskriminierung. Sätze wie " frauen sind ja schöner". Sexistisch!!!

Ich bin mir diesbezüglich nicht sicher, ob man das Strafrecht in der form aufrecht halten sollte. Ich sehe es kompliziert. Vielleicht ist es so, dass Menschen definitiv sexuelle Phantasien mit jener Person b esitzen, aber wenn man sich in einem gewissen Abstand zu ihnen hält, bewahren die Menschen doch noch eine Grenze. In Mukvideos und Sexposen sollte es dann nicht enden oder zu Berührungen führen. Hier sollte man das "Strafrecht" doch ein wenig entschärfen. Anderswo werden Menschen, nur weil sie Politiker sind oder höhere Tiere, einfach unbestraft belassen.

In Musiktexten kommen arge Anfeindungen und Beleidigungen gegenüber Staatspersonen vor, die dann lediglich zu einer Alterserhöhung beim Verkauf führen (wenn überhaupt) und im TV zeigt sich täglich ein nackter Mensch in der Werbung, in sexuell aufregender Stellung... Ein nacktetr Po eines Mannes im Tatort und eine nackte Frau im amerikanischen Film.

Duschgel- und Parfum Firmen etc. werben mit viel nackter Haut, Musikproduktionen zeigen rekelnde Körper in fast nackter Pose und ein Mensch, der sich daher vielleicht nur annähernd erregt zeigt, wird gleich mit Geldstrafen oder Gefängnis bestraft und dann meistens auch noch nur auf Männer.

Frauen wollen Gkleichberechtigung? Dann wird es doch auch Zeit ^^ Oder man reduziert diese Paragraphen auf ähnliche Beschränkungen, wie ich sie oben schon erwähnte.

Man muss ja wirklich nicht daneben oder davor sitzen. Geschweigedenn sich an einer Person "reiben"ö. Das wären für mich Persönlichkeitsberaubungen.

Manchmal frage ich mich, ob dieser "Tatbestand" wirklich so schlimm ist. Ebenfalls wie das Pinkeln an einem öffentlichen Ort. Ich, als Mann, kann doch froh sein, wenn ich irgendwo rum laufe und finde dann einen Ort, an dem ich mich entlasten kann.

Achja... Übrigens ist es auch keine wirkliche Straftat, sondern ein vergehen, weil das Strafmaß unter einem jahr liegt und ich denke mal, da kommt es auch auf die Häufigkeit und dem Alter der entsprechenden Personen an.

Doch Menschen, die das ausleben, sind ja nun wirklich keine Schwerverbrecher. Meistens ist es entweder ein "gewohntes" Verhalten oder eine unbedachte, sexuelle Phantasie. Wobei ich mir Letzteres als extrem häufig vorstellen kann.

Andererseits: frauen... Tun die Männer euch damit wirklich weh, wenn sie wie ich oben beschrieben, eine Grenze einhalten? Auch wenn es nicht gefällt... dann geht man doch aus der Situation heraus. Würde eine Frau sagen: Hey Alter lass das mal, glaube ich, würde es einigen bestimmt auch ausreichen.

Wenn dann jemand noch auf die Person zugeht oder weitermacht... dann ist für mich eine Grenze überschritten...

Welche Frau hat nicht mal die Phantasie von einem Fremden genommen oder beobachtet zu werden? Ich glaube, es ist schon ein häufiger, sexueller Wunsch und wenn man den Typ nicht mag, geht man fort und Ende...

Die meisten werden nicht hinterher laufen, weil sie selbst einsehen, dass dann eine Grenze überschritten wäre.

@Binaersystem

Exhibitionismus nach § 183 StGB ist sehrwohl eine Straftat und keine Kleinigkeit! Als verurteilter Exhibitionist kommt man in die polizeiliche "erkennungsdienstliche Behandlung" (EK) und man wird mit Fotos und Fingerabdrücken in die bundesdeutsche Sexualstraftäter-Datenbank aufgenommen. Da kommt man nie mehr raus. Auch wer wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses Strafparagraph 183a StGB verurteilt wird, kommt genauso in die Sexualstraftäter-Datei und da genauso nicht mehr raus.

Bei Exhibitionismus nach § 183 wird schliesslich auch die Staatsanwaltschaft aktiv und nicht das Ordnungsamt.

Ich lese immer wieder, dass es keine Strafe für Frauen gäbe. Dem ist aber nicht so. Erst letztes Jahr in Bayern hatte eine Frau vor vielen Passanten in der Bahn gezeigt und eine Handlung betrieben. Dies kam zur Anzeige und sie musste sich dafür verantworten.

Es mag auch sein, dass eine Frau nicht begeistert ist oder schon eine Niederträchtigkreit erlitt und dadurch einen Triggern erhält.

Dennoch bin ich auch der Meinung, dass man dies abschwächen sollte, solange bestimmte Grenzen eingehalten werden.

Wenn ich hingegen einen TV Sender am späten Abend ansehe und die Programme durchzappe, stelle ich oftmals mit Schreck fest, was man alles sehen und wählen darf. Hotlines und Berichte, die sich jeder Jugendliche auf eine Festplatte ziehen könnte, über entsprechende Filme und Darsteller mit teilweise sehr freizügigen Szenen. Am TV kann ich abschalten. In der Bahn kann ich gehen und doch ist es im TV nur eine Reportage und eine Aufklärung. In der Bahn ein Vergehen.

Was ist mit jenen Müttern, die ihre Kinder mit 12 oder 13 aufklären und am Besten ihr Massagegerät aus dem Schrank holen. Alles schon erlebt.

Kann man das Gesetz heute so stehen lassen?

Eins muss aber beachtet werden. Wer trotz abweisende Verhalten oder abweichende Verhalten auf eine Person weiterhin zugeht oder als Mann mit seinem Glied berührt, sollte rechtlich belangt werden. Alles andere könnte man mit einem Lockeren Bußgeld abhandeln oder so lange kein psychischer Schaden entsteht, von einer Anzeige auch gesetzlich absehen.

beim mann gehört meistens das erigierte glied zum exhibitionismus, bzw.das plötzliche zurschaustellen seines geschlechtsteiles, in der regel auch speziell gegenüber frauen bzw. kinder.

wenn sich eine frau exhibitioniert ist ds erstens wesentlich schöner anzusehen und 2. kann nicht ohne weiteres erkannt werden, dass sie grade erregt ist.

Gegenüber von Kindern ist es auch etwas kritisch zu betrachten und sollte nicht entfernt werden.