Warum ist es verboten Nackt draußen rum zu laufen?
Ich meine, man wird ja nackt geboren.
4 Antworten
Stellen wir uns mal vor, alle würden nackt sein, egal wo. Dann währe die Kleidung was peinliches, was zu Anzeige kommen könnte.
Ich (m) bin froh, das ich mich nackt in der Wohnung aufhalten kann. Aber auch in der Öffentlichkeit bin ich mal nackt, wenn ich glaube, das mich keiner wirklich sieht. Dabei fotografiere ich mich oder lasse mich fotografieren. Wiederum fotografiere ich auch meine Freunde oder die, die sich meiner Vorliebe anschliessen.
Wo ich weiß, es sind Kinder in der Nähe, werde ich es vermeiden, nackt zu sein, da könnte man es anders aufnehmen.
Gruß Jürgen aus Hamburg-Süd
Ist das tatsächlich verboten? An unserem Badesee bin ich beim Baden und so noch öfters mal nackig, und ab und zu sind da auch Freunde von mir mit dabei, und meine Geschwister, und auch fast alle ihre Freunde, eigentlich noch so gut wie immer. Die sind auch am Strand und so noch sehr gerne nackig. Selbst in einem Brunnen, Springbrunnen oder sowas ähnliches in der Stadt waren sie im Sommer noch nackig, um sich ab zu kühlen, weil es gerade so heiß war. Da hatte ich es mir aber nicht mehr getraut. Und da hatte bisher nie jemand etwas dagegen gesagt, deshalb denke ich nicht das es verboten ist!!!
Wer behautet dass es verboten ist?
Nackt sein ist keine Straftat in Deutschland !
Oft wird fälschlicher Weise Erregung öffentlichen Ärgernisses bei Nacktheit angeführt!§ 183a
Erregung öffentlichen ÄrgernissesWer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
Aber das ist Unsinn, denn FKK (Nacktheit) hat nichts mit öffentlich sexuelle Handlung zu tun.
Solche Aussagen kann nur von Leuten kommen die FKK/Sauna mit SEX verwechseln oder z.B. in FKK-Clubs (Swingerclubs) gehen oder noch nie richtige FKK/Sauna gemacht haben
es gibt nur den Gummipatagraphen
§ 118 Belästigung der Allgemeinheit(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
demnach KANN es als Ordnungswidrigkeit (Ähnlich wie falsch parken oder zu schnell fahren) geahndet werden.
ABER nur,
wenn es in der Öffentlichkeit ist
UND
die Allgemeinheit sich belästigt fühlt
UND
Anzeige macht.
Der 118er gilt nicht
- wenn es Abseits, z.B. im Wald, am See, ....
- oder im von der Straße un-einsehbarer Garten
- oder auf dem von der Straße un-einsehbarer Balkon
- im Auto
- ...
ist.
D.h. man darf schon draußen nackt sein
Beim Nacktradeln oder Nacktwandern ist uns auch schon die Polizei entgegen gekommen und hat freundlich gelächelt
ich bin auch gerne ganz splitter nackt und intimrasiert laufe schon mal im Wald nackt und FKK strand ,see