Warum ist es sinnvoll für ein Unternehmen die Inventur möglichst gering vom Wert her zu halten?

2 Antworten

Nein... du musst es dir wie folgt vorstellen.

Während des Jahres bucht man beim Wareneinkauf nicht in den Bestand, sondern in den Aufwand (gewinnmindernd).

Angenommen: Warenbestand A zum 01.01.2016 beträgt: 10.000 €

Während des Jahres wird vom Bestand A 80.000 € gekauft. Diese werden in den Aufwand gebucht (# Wareneingang)

Natürlich werden auch diese Waren verkauft und sind folglich Umsatzerlöse.

Zum Jahresende wird Inventur gemacht. Angenommen der Bestand beträgt bei Fall 1: 20.000 € und bei Fall 2: 5.000 €

Fall 1: Da man bislang fleißig in den Aufwand gebucht hatte, wird nun eine Korrektur vorgenommen. 80.000 € wurden in den Aufwand gebucht... aber ein Warenbestand von 20.000 € blieb übrig. Folglich steigt der Gewinn um 10.000 € und somit auch die Steuer.

Fall 2: Es wurde soviel verkauft, das sogar Waren vom Vorjahr den Betrieb verließen. Der Gewinn ist um 5.000 € zu mindern.

Wie man sieht, ist es steuerlich lukrativer, wenn die Warenbestände möglichst gering sind.

Bei der Bewertung der Wirtschaftsgüte5r im rahmen der inventur gilt das Niederstwertprinzip. Wegen der stillen Reserven: Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden.

Hm...aber hätte der Unternehmer denn einen Vorteil, wenn z.B. sein Lager an Rohteilen 100.000€ betragen würde, er aber in der Inventur nur 80.000€ ausweist?

Oder wie sieht es aus, wenn er noch Werkzeuge kauft Ende Dezember für 20.000€. Wäre es geschickter, diese Werkzeuge erst im Januar, also im neuen Jahr zu kaufen?

@OWL2016

Wenn ein Wirtschaftgut mit Anschaffungskosten 5.000 € mit 9.000 € bewertet werden würde, bedeutet dies eine Betriebsvermögensmehrung um 4.000 € (sprich 4.000 € Gewinn und dann Steuer darauf).

@Omikron6

§ 4 Abs. 1 EStG: "Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres,..."

Je höher im Rahmen der Inventur das End-Betriebsvermögen berwertet wir, desto höher der gewinn, desto höher die Steuer.

Der Kauf von Werkzeug im "alten Jahr" "auf Rechnung" kann sich neutral auswireken. Zwar erhöht sich das BV durch den Kauf des Wirtschaftsguts, jedoch mindert sich das BV durch die bestehende Verbindlichkeit (Schulden aus unbezahlter Rechnung). 

@Omikron6

Aber anders wäre es, wenn ich zwar auf Rechnung kaufe aber noch im alten Jahr die Rechnung begleiche oder?

Ist es generell nicht so, dass es egal ist wie hoch die Inventur am Jahresende ist? Weil alles was ich ja am Ende des Jahres nicht in der Inventur habe, wird spätestens im nächsten Jahr verbraucht bzw. taucht dann in der Inventur auf. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?

@OWL2016

In der Inventur erfasst du ja nicht nur "Werkzeuge" sondern auch Forderungen und Verbindlichkeiten. Du solltest dich mal mit Buchführung, Bilanzierung, Betriebsvermögensvergleich, Inventur usw. eingehend beschäftigen. Deine diesbezüglichen Grundkenntnisse sind zu mangelhaft, um dir schnell eine Antwort geben zu können.

@Omikron6

... sehe ich auch so.