Warum ist das Formular für den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 "top secret"?
Wer in Deutschland bei einer Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld 1 beantragen möchte, wird auf den Online-Antrag verwiesen. Fragt man nach dem entsprechenden Formular, erhält man die Auskunft, dass dieses nicht herausgegeben werden darf. Im Gegensatz zum Antrag auf ALG 2 kann es auch nicht als pdf von der Homepage der AfA heruntergeladen werden. Was bezweckt die AfA mit dieser Praxis?
5 Antworten
Das der Antrag nicht einfach im Internet veröffentlicht wird hat einen ganz einfachen Grund.
Um Arbeitslosengeld (ALG) zu erhalten muss eine pers. Arbeitlosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitlosigkeit erfolgen.
Wäre der Antrag einfach online verfügbar würden viele einfach den Antrag an die Agentur für Arbeit senden ohne Vorzusprechen. Damit würde kein Anspruch auf die Leistung bestehen.
Der Antrag wird in Papierform nach einer Arbeitsuchendmeldung ausgehändigt oder versandt, nachdem man den Kunden auf die pers. Meldung hingewiesen hat.
Genau so ist das bei dem Onlineantrag über den eService auf der Internetseite der AA. Hierfür muss man sich registrieren. Man wird mehfach auf die Arbeitslosmeldung hingewiesen und muss den Hinweis bestätigen.
Sollte der Antrag dann abgelehnt werden weil der Antragsteller nicht vorgesprochen hat, kann man immer auf die Hinweise der Arbeitslosmeldung verweisen. Dies ist vor allem wichtig wenn der Antragsteller Widerspruch einlegt. Schließlich muss die Notwenigkeit der pers. Arbeitlosmeldung klar erkennbar sein.
Es hat einen ganz einfachen Grund.
Nicht jeder kann Arbeitslosengeld 1 beantragen, da es eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung ist.
Diese ist auch mit einigen Bedingungen geknüpft, diese wären:
- Man muss min. 12 Monate in 2 Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben.
- Muss man sich 3 Monate vor einer eventuellen Arbeitslosigkeit melden, bzw. wenn man es erfährt und spätestens 3 Tage nach Kündigung.
- Muss man sich ab dem Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden und da bekommt man auch den Antrag mit, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Es wird deshalb nicht herausgegeben, weil es nicht jeder bekommen kann und so kann die Agentur für Arbeit auch im Voraus sagen, ob man ALG 1 berechtigt ist oder nicht.
Hallo,
die Frage kursiert seit Jahren, im internet und Stammkneipen, und ist noch nie befriedigend beantwortet worden. Auch nicht von der Arbeitsagentur. Ein wohl ewiges Rätsel. Mit der bloßen Identifikation des Antragstellers kann es allein nichts zu tun haben, das ist klar.
Vielleicht bringt Dein neuer Versuch mehr Licht auf die Denkschlingen der Agentur. Aber, ich bezweifele es.
good luck und Gruß
Oder mal einen nicht ausgelasteten Investigativjournalisten dransetzen ;-)
Wenn Du einen kennst >>> dann los.
https://www.elo-forum.org/alg-i/75472-alg-antrag-download-gibt-normalerweise-online.html
Keine Ahnung, warum es nicht im download ist...die werden aber ihre Gründe haben.
Ja, aber welche? Das würde mich mal interessieren. Hier laufen doch so viele schlaue Leute rum.
;-) Nicht wirklich ;-)
Wieso fragst Du das nicht einfach dort?!
Einfach gesagt. Probiere das mal.
Fragt man nach dem entsprechenden Formular, erhält man die Auskunft, dass dieses nicht herausgegeben werden darf.
Er hat ja schon nach dem Formular gefragt, da wird er ein "warum" auch noch schaffen.
Wiederholung: Einfach gesagt. Probiere das mal.
Du erhältst nicht mehr als die zitierte stereotype Antwort.
Du kannst ja spaßeshalber mal an der Infotheke nachfragen. Muss ja nicht für dich selbst sein. Wenn du dann mit einer Beraterin sprichst, erhältst du Antworten wie "Es ist uns verboten, das Formular herauszugeben". Den ALG 2-Antrag kannste dir übrigens easy als pdf ausm Netz ziehen. Den Link, den Cora gepostet hat, habe ich auch gefunden, aber mehr dazu nicht. Diese Praxis wird geschluckt, geschweige denn hinterfragt.
Diese Praxis wird geschluckt, geschweige denn hinterfragt.
ALG I kann nicht jeder beantragen, da es eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung ist.
Auch 'ne Chance :-)
https://www.openpetition.de/