Warum ist das Formular für den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 "top secret"?

5 Antworten

Das der Antrag nicht einfach im Internet veröffentlicht wird hat einen ganz einfachen Grund.

Um Arbeitslosengeld (ALG) zu erhalten muss eine pers. Arbeitlosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitlosigkeit erfolgen.

Wäre der Antrag einfach online verfügbar würden viele einfach den Antrag an die Agentur für Arbeit senden ohne Vorzusprechen. Damit würde kein Anspruch auf die Leistung bestehen.

Der Antrag wird in Papierform nach einer Arbeitsuchendmeldung ausgehändigt oder versandt, nachdem man den Kunden auf die pers. Meldung hingewiesen hat.

Genau so ist das bei dem Onlineantrag über den eService auf der Internetseite der AA. Hierfür muss man sich registrieren. Man wird mehfach auf die Arbeitslosmeldung hingewiesen und muss den Hinweis bestätigen.

Sollte der Antrag dann abgelehnt werden weil der Antragsteller nicht vorgesprochen hat, kann man immer auf die Hinweise der Arbeitslosmeldung verweisen. Dies ist vor allem wichtig wenn der Antragsteller Widerspruch einlegt. Schließlich muss die Notwenigkeit der pers. Arbeitlosmeldung klar erkennbar sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es hat einen ganz einfachen Grund.

Nicht jeder kann Arbeitslosengeld 1 beantragen, da es eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung ist.

Diese ist auch mit einigen Bedingungen geknüpft, diese wären:

  • Man muss min. 12 Monate in 2 Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben.
  • Muss man sich 3 Monate vor einer eventuellen Arbeitslosigkeit melden, bzw. wenn man es erfährt und spätestens 3 Tage nach Kündigung.
  • Muss man sich ab dem Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden und da bekommt man auch den Antrag mit, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Es wird deshalb nicht herausgegeben, weil es nicht jeder bekommen kann und so kann die Agentur für Arbeit auch im Voraus sagen, ob man ALG 1 berechtigt ist oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

die Frage kursiert seit Jahren, im internet und Stammkneipen, und ist noch nie befriedigend beantwortet worden. Auch nicht von der Arbeitsagentur. Ein wohl ewiges Rätsel. Mit der bloßen Identifikation des Antragstellers kann es allein nichts zu tun haben, das ist klar.

Vielleicht bringt Dein neuer Versuch mehr Licht auf die Denkschlingen der Agentur. Aber, ich bezweifele es.

good luck und Gruß

DietmarBakel  07.09.2018, 14:19

Auch 'ne Chance :-)

https://www.openpetition.de/

vollhorst234 
Fragesteller
 07.09.2018, 14:24
@DietmarBakel

Oder mal einen nicht ausgelasteten Investigativjournalisten dransetzen ;-)

DietmarBakel  07.09.2018, 14:29
@vollhorst234

Wenn Du einen kennst >>> dann los.

Wieso fragst Du das nicht einfach dort?!

DietmarBakel  07.09.2018, 13:51

Einfach gesagt. Probiere das mal.

germanils  07.09.2018, 13:52
@DietmarBakel
Fragt man nach dem entsprechenden Formular, erhält man die Auskunft, dass dieses nicht herausgegeben werden darf.

Er hat ja schon nach dem Formular gefragt, da wird er ein "warum" auch noch schaffen.

DietmarBakel  07.09.2018, 13:53
@germanils

Wiederholung: Einfach gesagt. Probiere das mal.

Du erhältst nicht mehr als die zitierte stereotype Antwort.

vollhorst234 
Fragesteller
 07.09.2018, 13:56

Du kannst ja spaßeshalber mal an der Infotheke nachfragen. Muss ja nicht für dich selbst sein. Wenn du dann mit einer Beraterin sprichst, erhältst du Antworten wie "Es ist uns verboten, das Formular herauszugeben". Den ALG 2-Antrag kannste dir übrigens easy als pdf ausm Netz ziehen. Den Link, den Cora gepostet hat, habe ich auch gefunden, aber mehr dazu nicht. Diese Praxis wird geschluckt, geschweige denn hinterfragt.

Zuko540  01.03.2019, 17:22
@vollhorst234
Diese Praxis wird geschluckt, geschweige denn hinterfragt.

ALG I kann nicht jeder beantragen, da es eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung ist.