Warum ist bebaute Waldfläche weniger wert als Bauland?

4 Antworten

Das Problem ist, das man im Wald normalerweise kein Wohnhaus errichten darf. Wohnhäuser werden üblicherweise in Bereichen errichtet, für die ein Bebauungsplan besteht der Wohnbebauung zulässt. Möglicherweise ist das bereits vorhandene Haus ein "Schwarzbau" oder ein imposanter Jagdunterstand. Wenn das irgendwie genehmigt worden ist kann es passieren, dass das Haus nicht neu errichtet werden darf wenn es abbrennt oder ähnliches oder nicht ganzjährig bewohnt werden darf.

Informier Dich genauer über das fragwürdige Objekt bevor Du Kaufverträge unterschreibst. Das örtliche Bauamt ist da der richtige Ansprechpartner.

Das konnte ich mir schon fast denken. Oh man, was muss der zuständige Makler für ein A...loch sein um einem so etwas zu verschweigen und dann kackfrech auch noch eine Bank empfehlen, die den Kredit durch winkt. Traurig! Das wäre dann ja schon eine arglistige Täuschung gewesen. Danke erstmal für die Bestätigung meiner Bedenken.

@othila5830

Wer so naiv ist, sich ein Waldgrundstück andrehen zu lassen, ohne vorher das dortige Baurecht zu prüfen hat doch selbst Schuld.

Im allgemeinen geht man ja davon aus, dass volljährige Bürger in der Lage sind zu lesen.

Der Unterschied liegt einfach darin, dass man auf einem Waldgrundstück setzliche setzen darf udn auf einem Baugrundstück bauen darf.

Deshalb wird beim Waldgrundstück ja der Baumbestand extra bewertet.

Aber die Situation sollte Dich sensibilisieren.

Prüfe mal bei der Gemeinde, wie das Grundstück eingestuft ist. und lasse Dir vom Verkäufer den Bescheid über die Erschließungskoten zeigen.

Es muss für Dich gesichert sein, dass das Haus rechtmäßig erbaut wurde.

Gleichzeitig wird damit ggf. aber auch das Problem gelöst, was Du mit der Bank hast. Wenn nämlich die Einstufung falsch ist, dann wird man es als Bauland ausweisen.

Die Nutzungsbezeichnungen im Grundbuch sind ohne rechtliche Wirkung. Maßgebend ist allein das Baurecht: Bebauungsplan oder § 34 BauGB.

Wenn das Grundstück bereits mit einem Wohnhaus bebaut ist, für das eine Baugenehmigung vorliegt, ist es kein "Waldgrundstück" mehr, sondern Bauland. Wenn keine Baugenehmigung vorliegt ist es ein Schwarzbau, der nachträglich nur dann genehmigt werden kann, wenn ein Bebauungsplan besteht.

Schön wäre es, wenn der Verkäufer (oder Makler) für das Haus eine Baugenehmigung vorlegen kann.

Die wird er für ein Grundstück im Außenbereich nur niemals bekommen.

@DerHans

Es geht doch überhaupt nicht um "bekommen". Das Gebäude ist Baujahr 1985.

Liegt eine Baugenehmigung vor, ist alles in Ordnung. Man muss dann auch nicht abstrakt irgendwelche Bebauungs- oder Flächennutzungspläne studieren, sondern hat dann konkret Rechtssicherheit. Besser geht es doch nicht.

Liegt eine Baugenehmigung nicht vor: Finger weg, weil Schwarzbau. Muss ggf. auf Anordnung der Baubehörde abgerissen werden.