Warum hat der Täter mehr Recht als das Opfer?
Hallo Freunde.
Kann mir mal einer erklkären warum in Deutschland Täterschutz wichtiger ist als der Opferschutz? Nehmen wir ein Beispiel: Herr Müller hat wunderbares Gemüse in seinem Garten und sein Nachbar Herr Berger neidet ihm seinen Grünen Daumen und stiehlt ihm in einer Nacht und Nebel Aktion das gesamte Gemüse aus dem Garten. Logischerweise hat Herr Müller seinen Nachbarn in Verdacht und will ihn wegen Diebstahls anzeigen. Da er aber keine Beweise hat, lehnt die Polizei eine Anzeige ab und Herr Müller kauft sich daher eine Webcam mit der er seinen Garten überwacht und filmt Herrn Berger dabei wie er erneut in seinen Garten eindringt. Aber weil er seinen Nachbarn ohne sein Einverständnis gefilmt hat, landet deswegen plötzlich Herr Müller (Das Opfer) vor dem Kadi und Herr Berger (Der Täter) bekommt nur gesagt: "Schlimmer Junge! Mach so was das nächste Mal nicht mehr!" Ich finde dass da ja was nicht mit Rechten Dingen zugeht! Kann mir da jemand eine logische Antwort darauf geben? Lg, Koala41
8 Antworten
Dein Beispiel ist Unsinn. Zum einen darf der Gärtner in seinem Garten filmen was er will, zum anderen werden Aufnahmen einer Staftat auch vom Gericht verwertet. und das Filmen wird nicht gegen die Straftat aufgewogen. Selbst wenn das Filmen strafbar wäre, würden die Taten nicht gegeneinander augewogen. Reiner Blödsinn, das Beispiel.
Wahrscheinlich da der Täter verhasst von der Gesellschaft ist und nicht gerade geschützt vor Attentate etc. ist.
Hallo,
kann nicht stimmen, weil man seinen eigenen Garten (nicht Gemeinschaftsgarten) überwachen darf und die Aufnahmen sind zulässig. man darf nur nichts filmen, was über die eigene Grundstücksgrenze hinaus geht und oft nicht den Eingangsbereich, weil auch der Postmann persönlichkeitsrechte hat.
Der Nachbar würde, wenn es sich um den Garten des Nachbarn handelt, auch dafür bestraft, da die Überwachung rechtmäßig ist
Dein Beispiel ist an den Haaren herbeigezogen und hat nichts mit der Realität oder tatsächlichen Gesetzeslage zu tun.
Daraus kannst du weder einen fehlenden Opferschutz noch einen Täterschutz ableiten.
Weil das Persönlichkeitsrecht des Täters in Verbindung mit der Unschuldsvermutung auf der Waage von Frau Justitia immer schwerer wiegt.
Schon beobachtet, dass das Foto eines gesuchten Verdächtigen nur verpixelt, das des Opfers unverpixelt gezeigt wird?