Warum hat der Täter mehr Recht als das Opfer?

8 Antworten

Dein Beispiel ist Unsinn. Zum einen darf der Gärtner in seinem Garten filmen was er will, zum anderen werden Aufnahmen einer Staftat auch vom Gericht verwertet. und das Filmen wird nicht gegen die Straftat aufgewogen. Selbst wenn das Filmen strafbar wäre, würden die Taten nicht gegeneinander augewogen. Reiner Blödsinn, das Beispiel.

Wahrscheinlich da der Täter verhasst von der Gesellschaft ist und nicht gerade geschützt vor Attentate etc. ist.

Hallo,

kann nicht stimmen, weil man seinen eigenen Garten (nicht Gemeinschaftsgarten) überwachen darf und die Aufnahmen sind zulässig. man darf nur nichts filmen, was über die eigene Grundstücksgrenze hinaus geht und oft nicht den Eingangsbereich, weil auch der Postmann persönlichkeitsrechte hat.

Der Nachbar würde, wenn es sich um den Garten des Nachbarn handelt, auch dafür bestraft, da die Überwachung rechtmäßig ist

Dein Beispiel ist an den Haaren herbeigezogen und hat nichts mit der Realität oder tatsächlichen Gesetzeslage zu tun. 

Daraus kannst du weder einen fehlenden Opferschutz noch einen Täterschutz ableiten. 

Weil das Persönlichkeitsrecht des Täters in Verbindung mit der Unschuldsvermutung auf der Waage von Frau Justitia immer schwerer wiegt. 

 Schon beobachtet, dass das Foto eines gesuchten Verdächtigen nur verpixelt,  das des Opfers unverpixelt gezeigt wird?