Warum hat der Staat die gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Betriebsrat geschaffen?

4 Antworten

Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, normalerweise fünf, kann theoretisch ein Betriebsrat gegründet werden, Pflicht ist das aber nicht. Soweit die Theorie, das wurde in wirtschaftlich guten Zeiten mal von den Gewerkschaften, also nicht vom Staat, so erstritten. In den 1970er-Jahren konnte man einen gut bezahlten Job heute hinschmeissen, und morgen einen sehr gut bezahlten anfangen. Die Arbeitgeber mussten also auch so etwas lästiges wie einen Betriebsrat zähneknirschend hinnehmen. Wenn du in heutigen Zeiten in einem Betrieb mit, sagen wir mal 10 Mitarbeitern, einen Betriebsrat gründest, hat der Betrieb einen Monat später nur noch 9 Mitarbeiter, weil du gefeuert wirst. Und danach garantiert keinen besser bezahlten Job findest.

@mickyonline,

ich würde Dir empfehlen, Dich mal gründlich über das BetrVG und seine Entstehung zu informieren. Kann es sein, dass Du zu den AG gehörst/tendierst?

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsverfassung#Geschichte_der_Betriebsverfassu

Ich halte den Betriebsrat für sehr wichtig. Gerade in der heutigen Zeit in der viele AG gerne die Mentalität des "hire and fire" gerne übernehmen möchten.

Auch würde ich Dir raten, Dich mal über den besonderen Kündigungsschutz eines Betriebsrats zu informieren. Das gilt übrigens schon für den Wahlvorstand.

@Hexle2

Ich bin Arbeitnehmer in einem Handwerklichem Betrieb. Deshalb kenne ich den Unterschied zwischen Theorie und Praxis sehr gut. Den "besonderen Kündigungsschutz" wissen diese Klitschen zu umgehen, mit Begründungen wie "Arbeitsmangel" oder ähnlichem, falls du auf die Idee kommst, das Wort "Betriebsrat" ernsthaft zu erwähnen. Sicherlich arbeitest du nicht im Handwerk, sonst wüsstest du das ja selber.

"Wenn du in heutigen Zeiten in einem Betrieb mit, sagen wir mal 10 Mitarbeitern, einen Betriebsrat gründest, hat der Betrieb einen Monat später nur noch 9 Mitarbeiter, weil du gefeuert wirst"

Das nenne ich mal ein seltsames Rechtsverständnis. Wenn jemand ein gesetzlich verbrieftes Recht in Anspruch nimmt, siehst du das als Kündigungsgrund. Sauber !

"In den 1970er-Jahren konnte man einen gut bezahlten Job heute hinschmeißen, und morgen einen sehr gut bezahlten anfangen."

Auch damals gab es schon Kündigungsfristen. Und Betriebsräte. Und was hast du daran auszusetzen, wenn sich jemand seinen Job frei suchen kann? Die Sklavenzeit ist schon eine Weile vorbei.

"...so etwas lästiges wie einen Betriebsrat zähneknirschend hinnehmen...."

Klar doch, Betriebsrat, Gewerkschaften oder der Sozialismus wurden von einigen Leuten schon immer quasi mit dem Weltuntergang gleichgesetzt.

@PeterSchu

Klar doch, Betriebsrat, Gewerkschaften oder der Sozialismus wurden von einigen Leuten schon immer quasi mit dem Weltuntergang gleichgesetzt.

DH, da kann ich nur sagen: Hurra, sie leben noch.

Es ist doch etwas seltsam, dass trotz Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsräten und Gewerkschaften unsere Wirtschaft immer noch gut läuft (Ironie out)

@Hexle2

Was hätte ein Betriebsrat auch davon, seinen Betrieb, von dem er bezahlt wird, zu runinieren? Es gibt jede Menge Beispiele dafür, dass ein Betriebsrat sehr zur Zufriedenheit der Mitarbeiter beiträgt. Und zufriedene Mitarbeiter arbeiten nunmal besser als unzufriedene.

@PeterSchu

Es gibt auch AG die froh sind einen BR zu haben. Es hört sich zwar abgedroschen an, stimmt aber immer noch: Gemeinsam sind wir stark,

@PeterSchu

Da hast du etwas falsch verstanden. Nicht ich, sondern die Chefs von Kleinbetrieben sehen die Gründung eines Betriebsrates als Kündigungsgrund. Offiziell nennen sie das dann natürlich "Arbeistsmangel" , oder ähnlich. Oder sie lassen dich solange Drecksarbeit machen, bis du von selber gehst. Wenn du Handwerker wärst, wie ich, wüsstest du das sicherlich.

In den 1970er-Jahren brauchtest du als Malocher im Handwerk keinen Betriebsrat. Wenn der Chef dir auf die Nerven gegangen ist, hast du einen Tag später woanders angefangen, für mehr Geld. Ich habe eher das Gefühl, das die Sklavenzeit nach und nach wieder eingeführt wird, frag mal einen Leiharbeiter. Natürlich darf der seinen Job frei wählen, er kann auch einen doppelt so gut bezahlten annehmen, aber dafür müsste er sich in die 1970er-Jahre zurückbeamen.

Es gibt in Deutschland für Betriebe und Unternehmen jeder Art keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Betriebsrates.

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern,von denen drei wählbar sind,können Betriebsräte gewählt werden.

Also ich wüsste nicht, dass es diese Pflicht gibt! Wo hast Du das ausgegraben?