Warum gibt es Plastikflaschen ohne Pfand?

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Das ist einer der vielen Widersprüche des Einwegpfands.

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Es geht offiziell darum bestimmte Verpackungen aus bestimmten Materialien zu bepfanden, tatsächlich richtet es sich jedoch um deren Inhalt.

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Wortlaut aus der Verpackungsverordnung:

Absatz 1 findet nur Anwendung auf nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen im Sinne von § 3 Abs. 4, die folgende Getränke enthalten: 1.Bier (einschließlich alkoholfreies Bier) und Biermischgetränke, 2. Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwässer und alle übrigen trinkbaren Wässer, 3. Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (insbesondere Limonaden einschließlich Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke und Eistee). Keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1 sind Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 Prozent an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, und Mischungen dieser Getränke sowie diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 2 Buchstabe c der Diätverordnung, die ausschließlich für Säuglinge oder Kleinkinder angeboten werden, 4. alkoholhaltige Mischgetränke, die a) hergestellt wurden unter Verwendung von aa) Erzeugnissen, die nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol der Branntweinsteuer unterliegen, oder bb) Fermentationsalkohol aus Bier, Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen, auch in weiterverarbeiteter Form, der einer technischen Behandlung unterzogen wurde, die nicht mehr der guten Herstellungspraxis entspricht, und einen Alkoholgehalt von weniger als 15 Volumenprozent aufweisen, oder b) weniger als 50 Prozent Wein oder weinähnliche Erzeugnisse, auch in weiterverarbeiteter Form, enthalten.

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Die PET-Flasche in die Saft abgefüllt wird ist genauso umweltschädlich wie alle anderen PET-Flaschen. Genauso verhält es sich mit den Wein- und Spirituosenflaschen.

Getränkekartons gelten als umweltfreundlich obwohl sie auch Plastik und Aluminium enthalten. Doch auf Karton scheinen diese Materialien auf einmal super-umweltfreundlich zu sein.

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Einer der größten Lügen ist generell die Bezeichnung Umweltfreundliche Getränkeverpackung. Die gibt es bei uns nicht. Es gibt höchtens weniger umweltschädliche.

soweit ich weiß, gibt es nur auf Getränke mit Kohlensäure und Wasser-Flaschen Pfand. Wahrscheinlich werden Saft-Flaschen nicht so oft einfach in die Büsche geworfen ;)

Seit rund drei Jahren gibt es schon das Dosenpfand. Zum 1. Mai soll einiges einfacher werden. Alle Änderungen hier im Überlick:

Wie hoch ist das Pfand? Ab 1. Mai gilt für alle Verpackungsgrößen von 0,1 bis drei Liter ein einheitliches Pfand von 25 Cent. Bisher waren auf Einwegflaschen und Dosen mit bis zu 1,5 Litern Inhalt 25 Cent, für größere Getränkeverpackungen 50 Cent fällig. Wo kann das Pfand eingelöst werden? Die Verbraucher können ihren Getränkeabfall künftig erstmals in jedem Supermarkt oder größeren Geschäft abgeben, das selbst die entsprechende Einwegverpackungsart im Sortiment hat. Wenn ein Händler Getränkedosen verkauft, muss er auch bei der Konkurrenz oder im Automaten gekaufte Dosen zurücknehmen. Die so genannten Insellösungen der Discounter gelten ab 1. Mai nicht mehr. Gibt es Ausnahmen von der Rücknahmepflicht? Kioske und kleinere Läden mit unter 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen auch weiterhin nur auf solche Getränkedosen und Einwegflaschen Pfand auszahlen, die sie selbst im Sortiment haben. Eine Beschädigung ist kKein Grund, das Pfand zu verweigern, ist eine Beschädigung - allerdings muss der Händler noch erkennen können, um welche Art der Verpackung es sich handelt. Auf welche Getränke muss Pfand gezahlt werden? Ab 1. Mai wird auf mehr Getränkesorten in Einwegverpackungen Pfand erhoben als bisher. Zusätzlich zu Bier und Biermischgetränken, allen Mineralwässern sowie kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken wie Cola und Limonade fallen künftig auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure - zum Beispiel Eistee oder Fruchtschorlen mit stillem Mineralwasser - und die so genannten Alkopops, Mischgetränke mit weniger als 15 Prozent Alkoholgehalt, unter die Pfandpflicht. Was ist von der Pfandpflicht ausgenommen? Wie bisher muss auch weiterhin weder für Wein und Spirituosen noch für Milch in Einwegverpackungen Pfand gezahlt werden. Auch Fruchtsaft und -nektar, Gemüsesäfte und fast alle Diätgetränke sind pfandfrei, ebenso Milchmixgetränke, wenn sie mindestens zur Hälfte aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen.

Quelle: spiegel.de

Auch Weinflasche unterliegen nicht dem Pfandgesetz das mE komplett unsinnig ist: Entweder auf alles Pfand oder gar nichts..