Warum gelten Zeugenaussagen als Beweise?

10 Antworten

Es gibt eben einige Straftaten, bei denen sich nicht sofort oder auch überhaupt nicht solche materiellen Beweise finden lassen, wie du sie forderst. Derartige Beweise (z.B. DNA-Spuren des Täters am Tatort oder Aufnahmen aus Überwachungskameras) gelten schon mehr als Zeugenaussagen, die bewusst oder unbewusst falsch sein können.

Dennoch kann man eine Zeugenaussage nicht einfach als total irrelevant und ungültig wegwischen und einen möglichen Täter damit 100%ig straffrei laufen lassen.

Wenn jemand in Untersuchungshaft genommen worden ist, dann müssen schon gravierende Gründe vorliegen. Zum einen muss es sich um eine schwere Straftat handeln (nicht Ladendiebstahl o.ä.). Dann muss es noch einen Haftgrund geben. Die wichtigstigen Haftgründe sind Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr. Der Haftrichter wird mindestens eine Sache davon bei deinem Freund für gegeben gesehen haben. Außerdem hat dein Freund anscheinend kein Alibi oder sonstigen Gegenbeweis. Also wird er die Untersuchungen über sich ergehen lassen müssen. Vielleicht wird sich ja binnen weniger Tage herausstellen, dass der Zeuge falsch ausgesagt hat und es wird zu keinem Prozess kommen.

Aber ob dein Freund wirklich unschuldig ist, kannst du doch auch nicht wissen. Du glaubst ihn zu kennen und traust ihm das nicht zu, was ihm vorgeworfen wird. Aber das ist schon vielen Angehörigen von Straftätern ähnlich ergangen.

Ich hoffe für deinen Freund und dich, dass sich alles rasch aufklären wird.

als EMPIRISCHE , WISSENSCHAFTLICHE BEWEISE?

Als da wären...?

irgendeinem Zeugen , der doch sehr warscheinlich LÜGEN könnte

Und sich damit strafbar machte, wenn er der Lüge überführt würde. Das müsste sich anhand der empirischen, wissenschaftlichen Beweise (s.o.) ja leicht nachweisen lassen.

unschuldig in Uhaft

Jeder Untersuchungshäftling gilt grundsätzlich als unschuldig - wie jeder andere Angeklagte auch, bis zum Urteilsspruch. Dennoch muss ein hinreichender Tatverdacht, sowie Flucht- oder Verdunklungsgefahr vorliegen, damit der Untersuchungsrichter den Haftbefehl unterzeichnet.

Übrigens: Wenn man 100 Angeklagte befragt, bezeichnen sich mindestens 98 als unschuldig. Auch und in erster Linie gegenüber ihren Angehörigen/Freunden. In der deutschen Justiz läuft schon seit Jahrtausenden gewaltig was schief^^.

Wie kann es sein dass in einem Rechtsstaat Zeugenaussagen mehr wert haben als EMPIRISCHE , WISSENSCHAFTLICHE BEWEISE?

Gibt es denn "EMPIRISCHE , WISSENSCHAFTLICHE BEWEISE", die die Zeugenaussage widerlegen?

Die Deutschen regen sich über die 3. Welt länder auf, aber hier ist es justizmäßig doch auch nicht viel besser!

Doch. Hier gibt es nämlich eine funktionierende Justiz, auch wenn ab und an Fehler passieren.

Funktionierende justiz? Steuerhinterzieher kriegen heftigere strafen als Kinderschänder ! Unschuldige sitzen im Gefängnis! Da wird jemandem die Freiheit entzogen, Familien werden auseinander gerissen, der ruf kaputt und du redest hier von kleinen fehlern?

@lostsoul1

Steuerhinterzieher kriegen heftigere strafen als Kinderschänder !

Die Behauptung habe ich schon häufig gehört. Nenn mir mal einen (!) Fall, in dem das zutrifft.

Da wird jemandem die Freiheit entzogen,

Dass das in den meisten Fällen völlig zu Recht geschieht, ist dir wohl nicht klar.

Übrigens: Ich habe nicht von 'kleinen' Fehlern geredet. Sicher passieren Fehler, auch Juristen sind nicht unfehlbar, aber Fehler werden stets an die große Glocke gehängt, während über andere Fälle wesentlich weniger berichtet wird.

Und was ist deine Frage? Eine einzelne Zeugenaussage von jemandem, der von der Verurteilung profitieren würde, wird das Gericht nicht als Beweis ansehen. Die Summe vieler Aussagen und Indizienbeweise lassen das Gericht erst zu einem Urteil kommen, wenn der Angeklagte ein Motiv und die Möglichkeit hatte, die Tat zu begehen - oder wenn es wissenschaftlich unwiederlegbare Beweise für die Schuld gibt. Dass dein Freund in U-Haft sitzt, heißt ja nicht, dass er Täter ist. Es heißt, dass die Staatsanwaltschaft ihn für den Täter hält, ihn anklagen wird und ein Prozess stattfinden wird, in dessen Verlauf man ihm seine Schuld unwiederlegbar nachweisen muss. Andernfalls wird er frei kommen und entschädigt werden.

Dass dein Freund in U-Haft sitzt, heißt ja nicht, dass er Täter ist.

Aber es heißt, dass die Staatsanwaltschaft von Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ausgeht und einen Richter davon überzeugen konnte. Dass man Fluchtabsichten unterstellte, könnte u.U. mit dem geplanten/geplatzten Urlaub zusammen hängen.

@PatrickLassan

Fragestellerin begreift das alles nicht oder will es nicht begreifen. Schaue dir ihre weiteren Fragen bis Ende Juli an.

Da ist immer ein Problem für beide Seiten.

Der Richter war nicht dabei und muß sich einen Eindruck verschaffen, anhand dessen er dann dem Angeklagten oder dem Kläger glaubt. Ein Zeuge gilt zunächst mal als unparteiischer Beobachter, der keinen Nutzen aus seiner Aussage zieht. Daher nimmt man an, daß er wahrheitsgemäß das wiedergibt, das er bemerkt hat.

Ob er das tut, weiß man nicht. Es kommt darauf an, wie glaubhaft er seine Behauptung vorträgt. Wenn er eine Funktion bekleidet, aufgrund derer man annimt, er fühle sich der Wahrheit besonders verpflichtet, wie das z.B. bei Polizisten der Fall ist, haben diese automatisch eine höhere Glaubwürdigkeit. Natürlich ist auch hier nicht sicher, ob der Zeuge trotzdem falsch aussagt.

Physikalisch nachweisbare Tatsachen können höher bewertet werden, weil sie reproduzierbar sind. Wenn die Tests nicht aussagekräftig genug sind, muß man sich eher der Zeugen bedienen.

Es gibt eigentlich immer einen Grund zu zweifeln, ob eine Vergewaltigung stattgefunden hat, oder nicht, wenn niemand zugegen war und eine medizinische Untersuchung keine Klarheit gebracht hat.

Ich tendiere dazu, jeder Frau zu glauben, die behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Allerdings bin ich auch sicher, daß es einen Anteil Frauen gibt, die in dem Punkt lügen, auch wenn es vermutlich nur eine geringe Prozentzahl sein dürfte.

Daß jeder Mensch irgendwann mal zu lügen gelernt hat, ist eine Behauptung, von der ich glaube, daß sie niemand anzweifelt. Die Klägerin, der Beklagte, der Zeuge - alle wissen, wie man lügt.

Der Richter auch. Und er muß herausfinden, wer nun lügt.

Warst Du bei der Vergewaltigung dabei? Wenn nein, kannst Du nie wirklich wissen, was vorgefallen ist. Man WEIß immer nur wirklich etwas, das man selbst gesehen hat. Man GLAUBT hingegen etwas, wenn es nur oft genug auf überzeugende Art vorgetragen wird.

Christus: Wir GLAUBEN, daß es ihn gab. WISSEN werden wir es nie. Daß 2 + 2 die Zahl 4 ergibt, können wir definitiv immer und immer unwiderlegbar beweisen.

Diese Frage stellt sich in Deinem Fall: Wie sicher können die Beweise untermauert werden? Gibt es eine Chance von z.B. 40/60, daß jemand anderer der Täter war? Oder daß überhaupt etwas vorgefallen ist? Bei 100 Prozent ist etwas eindeutig. Vielleicht hat der Richter berechtigte Zweifel an den Beweisen?