Warum fragen immer die Polizisten die Leitstelle ob die Sonderrechte frei sind, wenn sie zu einem Einsatz gerufen werden!?

8 Antworten

Sonderrechte haben haben mit Blaulicht und Martinhorn nichts zu tun.

Die Sonderrechte sind in § 35 StVO beschrieben. Bei der Polizei ist halt per Dienstanweisung festgelegt das die Leitstelle festlegt ob die Sonderrechte auch genutzt werden dürfen.

Beim Rettungsdienst steht auf der Einsatzmeldung ob mit oder ohne Sonderrecht, daher braucht dort nicht nachgefragt werden. Die Feuerwehr wird eigentlich, so sie Aufgaben nach Feuerwehrgesetz wahrnehmen, nur bei Einsätzen tätig für die Sonderrechte angebracht sind.

Blaulicht und Martinhorn, eigentlich Blaues Blinklicht und Folgetonhorn, sind in § 38 StVO beschrieben.

Die Feuerwehr wird eigentlich, so sie Aufgaben nach Feuerwehrgesetz wahrnehmen, nur bei Einsätzen tätig für die Sonderrechte angebracht sind.

Naja, die Feuerwehr hat inzwischen auch genügend Einsatzanlässe, bei denen "nicht dringend" auf dem Melder vermerkt ist wie z.B. Einsatzstichworte "Ölspur" oder "Ausleuchten Unfallstelle für Polizei".

Bei uns sind die akustischen Alarmsignale für "dringend" und "nicht dringend" auch unterschiedlich.

Bei der Polizei ist halt per Dienstanweisung festgelegt

Keine Ahnung, ob es da bei manchen Landespolizeien Dienstanweisungen zu gibt. Hier auf jeden Fall schonmal nicht ;-)

Außerdem nutzt man Sonderrechte immerhin ziemlich häufig :-)

Gruß

Robco

@Robco

Ich schrieb ja "Aufgaben nach Feuerwehrgesetz".

Ölspur ist eigentlich nur als Gefahrenabwehr nach dem Feuerwehrgesetz zwingend ein Aufgabe der Feuerwehr. Daher wird bei uns z.B. nur raus gefahren und die Warnung durchgeführt, danach wird an die Polizei oder zur Beseitigung an eine Fachfirma übergeben.

Ausleuchten Unfallstelle ist eine Amtshilfe und keine eigentliche Aufgabe der Feuerwehr.

Immer mehr Feuerwehren gehen weg von solchen Einsätzen. Bei den anderen bedanken sich dann die Arbeitgeber wenn die Mitarbeiter für Sachen die Firmen machen können von der Arbeit weg geholt werden.

Um sich abzusichern.

Eigentlich darf ein Polizeibeamter selbst entscheiden, wann und warum er mit Sonderrechten umherbraust - den Bedingungen der StVO gemäß.

Nur steht er dann wegen der Entscheidung auch selbst in der Kritik, wenn was passiert. Dann wird erstmal an genau dieser Entscheidung herumgemäkelt.

Also meldet der seine Sondersignalfahrt an bzw. fragt nach, ob das ok sei. Bekommt der ein ja, wars nicht seine Entscheidung sondern die von seiner Leitstelle.

Zudem sollte die Leitstelle sowieso wissen, wer warum, wo und wohin mit Martinslicht und Blauhorn in der Gegend herumflitzt.

Und nein, man darf nicht wegen jedem Mist so herumbrausen, dazu muss schonw as vorliegen, siehe hierzu § 38 StVO, in welchem zu lesen ist:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu
verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. 

§35 StVO Absatz 1 (Sonderrechte) sagt aus, dass u.a. die Polizei von den Regelungen der StVO befreit ist,

soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Absatz 8 setzt allerdings die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung voraus.

Bedeutet soviel wie, dass die Polizei wenn nötig am Steuer telefonieren darf, eben über rot fahren darf und auch zu schnell fahren darf wenn es DRINGEND GEBOTEN IST und niemand darf gefährdet werden. (Z.B.: Funk ist überlastet, aber es muss dringend Rücksprache mit der Leitstelle gehalten werden. Polizei parkt im absoluten Halteverbot weil in der Kneipe gerade eine Schlägerei begonnen hat......).

Hier wird allerdings nicht von Martinshorn und Blaulicht geredet. Folglich muss die Polizei diese Einsatzmittel nicht zwangsweise nutzen um von den Sonderrechten gebrauch zu machen.

Dafür ist nämlich der §38 StVO zuständig.

§ 38

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

[...]

Wie du siehst, geht es hier um eine konkrete Gefahr für diverse hochwertigen Rechtsgüter UND wenn höchste Eile geboten ist. Dann erst, darf das Blaulicht und Horn genutzt werden. Da die Leitstelle den genauen Sachverhalt kennt, fragen die Beamten immer nach ob Sonderrechte frei sind (ob in jedem Bundesland danach gefragt wird, sei mal dahingestellt). Allerdings können die das natürlich auch selbst entscheiden, müssen das allerdings im Beschwerdefall auch begründen.

Wie du siehst, ist das Thema Blaulicht/Sonderrechte gar nicht so leicht. Fährt die Polizei mit 120 innerorts über eine Rote Ampel und es knallt, dann werden die vermutlich in Regress genommen, da sie die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beachtet haben.

Wie oObellaAnnaOo schon gesagt hat: Bei einer Ruhestörung wäre es ziemlich kontraproduktiv, mit Martinshorn anzurücken und den Rest der Nachbarschaft ebenfalls aufzuwecken.
Außerdem ist es ja nicht ohne, mit Sonderrechten zu fahren: Die Unfallgefahr und auch die Gefahr, dass es bei einem Unfall verletzte oder gar Tote gibt, steigt massiv. Durch die Ausweichmanöver mancher Fahrer werden andere - oft auch Radfahrer und Fußgänger - gefährdet. Die Chance, dass es bei einem Unfall zu Todesopfern kommt, liegt bei Blaulichtfahrten rund 16 mal höher als bei normalen Fahrten.

Und da die Disponenten in der Leitstelle diejenigen sind, die mit dem Anrufer gesprochen haben, sind sie es auch, die am ehesten entscheiden können, ob bei dem Einsatz wirklich so große Eile geboten ist, dass man das Risiko einer Blaulichtfahrt eingeht.

Allerdings kenne ich es aus meiner aktiven Zeit im Rettungsdienst noch so, dass bereits bei der Alarmierung dazugesagt wurde, ob es sich um einen Notfalleinsatz handelt oder nicht. Ich vermute mal, die Polizei macht das in der Realität ähnlich....

Ist nicht überall so. Die Disponenten sprechen zwar mit dem Anrufer, die örtlich zuständigen sind aber die Besatzungen, die losgeschickt werden. Die wiederum haben auch die örtlichen Straßenverhältnisse vor Augen.

Kenne das auch aus Stadtgebieten, dass dort die Benutzung von Wegerechten freigegeben wird, auf dem Land (zumindest hier) wird die Benutzung vom SoSi eigenständig entschieden.

Gruß

Robco

wenn sie die gauner überraschen wollen , wäre lülala sehr schlecht !!!

sonderrechte heisst nicht direkt martinshorn