Warum fordert das Jobcenter nach 5 Jahren Geld zurück?

Auflistung der Schulden - (Arbeitsamt, Schulden)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du Glück hast musst du gar nichts zurück zahlen !

Denn wenn die Erziehungsberechtigten für ein damals minderjähriges Kind zu unrecht Leistungen bezogen haben,dann kommt es nicht darauf an wann das Jobcenter diese Forderung an das Kind selber stellt,sondern wann Leistungen zu unrecht bezogen worden und da warst du noch minderjährig.

Demnach gilt für dich folgendes,du musst zu unrecht bezogene Leistungen nur in der Höhe zurück zahlen,wie du mit erreichen des 18 Lebensjahres an Vermögen hattest.

Kannst du also nachweisen das du ab 18 Jahren keinen Cent auf Konto oder Sparbuch hattest,dann musst du gar nichts zurück zahlen und wenn dann max.bis zur Forderung des Jobcenters,wenn du mehr Vermögen hattest als die Forderung beträgt.

Denn das BSG - ( Bundessozialgericht ) entscheidet hier nach § 1629 a des BGB.

Hier das Urteil des BSG - vom 18.11.2014

B 4 AS 12 / 14 R

Also such dir deine Kontoauszüge / Sparbuch zusammen und sieh nach was du an Vermögen hattest als du 18 geworden bist,dann machst du davon eine Kopie und legst gegen diese Forderung einen schriftlichen Widerspruch ein und berufst dich dabei auf das Urteil des BSG.

Solltest du doch etwas gehabt haben,was unter der Forderung liegt,dann stellst du einen Antrag auf Ratenzahlung,dass aber dann max. bis zu dem Betrag den du als 18 jähriges Kind als Vermögen hattest.

Danke dir für deinen Stern !

Du warst hier Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Heißt, du bzw der Empfänger muss den Bedarf nachweisen. Wenn jetzt dieser zurückgefordert wird, muss es einen Grund dafür geben (z.B. das kein Bedarf vorlag) Kläre das mit dem JobCenter am besten persönlich

Wenn du das Geld nicht erhalten hast, musst du auch nichts zurückzahlen. Wende dich an den Sachbearbeiter, er möge sich bitte an den Zahlungsempfänger wenden.

Ich denke mein Vater hat das Geld immer bekommen. Ich werde hier nur gerade für die Schulden herangezogen.

@Mortn1711

Du haftest nicht für die Schulden deines Vaters.

@archibaldesel

Das ist so pauschal bei Bedarfsgemeinschaften nicht richtig. Wir reden hier nicht von beispielsweise einer Forderung eines Versandhauses, weil der Vater irgendwo etwas gekauft hat. Wir reden von (mutmasslich) zu Unrecht bezogenen Leistungen.

Lies, was Isomatte dazu geschrieben hat, er ist auf dem richtigen Weg.