Warum ermessen sich Bußgelder nicht aus dem Einkommen einer Person?

11 Antworten

Das wäre möglich, führt aber zu einem erheblich höheren Verwaltungsaufwand, der dann natürlich auf den Verursacher umgelegt wird.

Und der Verwaltungsaufwand ist immer gleich, egal ob jemand mehr oder weniger verdient.


Bei Geldstrafen, die von den Gerichten verhängt werden, ist das ja durchaus der Fall. Diese werden in der Regel nach Tagessätzen bemessen, die anhand des Einkommens des Verurteilten berechnet werden.

Dass dies bei Bußgeldern nicht so gemacht wird, liegt möglicherweise wirklich an dem bürokratischen Aufwand, der damit verbunden wäre. Für die Bemessung des Bußgelds würde dann mehr Aufwand getrieben, als durch dessen Zahlung wieder reinkommt.

Wenn der Verkehrssünder aber nun ein sehr geringes oder gar kein Einkommen hat, müsste er nach deinem System überhaupt keine  oder nur eine sehr geringe Strafe zahlen.

Beispiel Überschreitung von 25 km/h:

0,5 % von 50.000 € Einkommen = 250 € Strafe

0,5 % von 5.000 € Einkommen = 25 € Strafe

0,5 % von 0 € Einkommen = 0 € Strafe

Somit könnten manchen Personen "ungestraft" mit über 100 km/h durch die Innenstadt fahren. Dazu kommt noch der erhöhte Verwaltungsaufwand (z. B. Ermittlung des realen Einkommens).

Der hohe Anstieg der Verwaltungskosten würde dazu führen, dass sich die Ermittlung von Verkehrssündern unter z. B. 15.000 € Einkommen gar nicht mehr lohnt, da die Ausgaben nicht gedeckt werden.

Mal davon abgesehen, daß der Fragesteller nie gesagt hat, daß die Strafe prozentual berechnet werden soll, kann man u.a. auch einen Mindestsatz festsetzen, der sich an einem minimalen Einkommen orientiert. (Krankenkassen machen das auch)

Bei Urteilen mit Tagessätzen wird z.B. der Tagessatz am Einkommen festgemacht oder auch an der Einkommensfähigkeit des Beschuldigten.

Es gäbe also verschiedene Möglichkeiten ein entsprechendes System zu gestalten, wenn man es denn wollen würde.

@KarlRanseierIII

Dem Fragesteller geht es um Gerechtigkeit. Es gibt nur zwei Möglichkeiten zur Berechnung des Bußgelds: einen %-Satz oder einen fixen Wert.

Da der fixe Wert ("Mindestsatz") derzeit aber existiert und der FS diesen als Ungerecht empfindet, habe ich die andere mögliche Option aufgezeigt. Diese führt jedoch zu mehr Ungerechtigkeit, da dadurch untere Einkommensschichten vom Bußgeld kaum betroffen sind.

PS: Tagessätze sind nur eine vereinfachte Form der prozentualen Berechnung.

Natürlich würde sich ein Bußgeld in einer gerechten Gesellschaftsordnung am Einkommen des Sünders bemessen.

Es gibt auch einige Länder in denen das so ist. Warum Ordnungswidrigkeiten, gerade im Straßenverkehr, kaum folgen haben?

Frag mal Mutti und die Auto-Lobby.

In Ländern, die z.B. keine oder keine nennenswerte Automobilindustrie besitzen geht man viel pragmatischer an die Sache und so manche Ordnungswidrigkeit bei uns gilt dort als Straftat inklusive Gefängnisaufenthalt, wenn nötig.

Weil die meisten Bußgelder viel zu gering sind das sich der Aufwand dafür lohnt. Man müsste die Kosten für den Aufwand dafür mit einrechnen wodurch das komplette Niveau der Bußgelder steigen würde was dann am Ende auch nur wieder die Leute mit geringerem Einkommen stärker belasten würde.

So hätte man einen viel größeren Aufwand ohne wirklich nutzen am Ende. So kann man das ganze auch gleich ganz sein lassen.