Warum dürfen Zeitarbeitnehmer nicht in das Bauhauptgewerbe überlassen werden?
Warum dürfen Zeitarbeitnehmer nicht in das Bauhauptgewerbe überlassen werden? Welche Gründe gibt es dafür?
3 Antworten
Fündig wirst du hierzu auf der Seite beim Zoll, diese haben die direkten Paragraphen angegeben, nebst Fallkonstellationen und Ausnahmeregelungen. Die sich wohl in der Praxis ergeben können, bei Überprüfung...
hier wäre der Link mit deinem Thema:
Das verbietet der gesetzgeber. Viele glauben, es hätte den hintergrund, wegen der sog. Wintergeldkasse, aber das stimmt nicht. Natürlich haben betriebe des bauhauptgewerbes die möglichkeit schlecht wetter machen zu lassen, aber das können betriebe des baunebengewerbes auch und die dürfen zeitpersonal nehmen. Sie dürfen es nur nicht, wenn sie gerade jemanden in schlecht wetter haben. Aber das ist ja auch klar und wäre sonst auch sehr unfair: der chef schickt seine leute in schlecht wetter und bestellt zeitpersonal --> das geht natürlich nicht. Meiner meinung nach, gibt es keinen plausiblen grund dafür, dass zeitarbeit nicht ins bauhauptgewerbe überlassen darf. Es würde sich sogar für alle parteien anbieten, so wie es das in allen saisonalen bereichen anbietet. Dieses phänomen gibt es übrigens nur in deutschland. In anderen ländern ist die zeitarbeit nicht so beschränkt und teilweise sogar gesetzlich verpflichtend für unternehmen einer gewissen größe.
Weil sie dann Ansprüche auf Zusatz- oder Ersatzleistungen, wie z.B. Schlechtwettergeld, hätten - was natürlich der Leihbude nicht in den Kram passt.
die Leihbuden haben das Gesetz aber nicht geschrieben.....
Ganz davon abgesehen könnten sie bei Schlechtwetter auch andere Einsätze anweisen.
Schlecht wetter darf nur ein Bau- oder handwerksbetrieb. Die zeitarbeit dürfte das auch nicht, wenn sie ins bauhaupt überlassen würden...die wintergeldkasse ist ein umlageverfahren.