Warum denken viele das Eltern Handy kontrollieren,Post lesen oder Zimmer durchsuchen dürfen?

8 Antworten

Eltern dürfen Handy/Post kontrollieren.

Die Eltern müssen selber entscheiden wie "reif" ihr Kind ist.

Ich persönlich würde meine Kinder im alter von 12-16 Jahren nicht mehr kontrollieren. :)

Die Eltern dürfen bei minderjährigen Kindern die Post lesen, Handy kontrollieren usw. Die "Erziehung" hebelt hier Gesetze aus, die sonst gelten würden.

Auch bei erwachsenen Kindern dürfen die Eltern das Zimmer durchsuchen, so fern diese bei ihnen Leben und kein Untermietvertrag besteht. Dann ist es nämlich das Haus der Eltern und sie haben darin alle Rechte.

Aber alle Eltern sollten sich genau überlegen, was sie tatsächlich tun und anwenden, denn natürlich belastet solche Handlungen nachträglich die Beziehung zu den Kindern. Aber ich denke, es gibt genug Fälle, da sind die Eltern auch in der Pflicht entsprechend zu kontrollieren.

Thisgirl2005 
Fragesteller
 01.03.2019, 20:17

https://www.rataufdraht.at/themenubersicht/tipps-info/du-hast-ein-recht-auf-privatsphare

Du redest nur vom Recht der Eltern. Aber auch Kinder und Jugendliche haben Rechte

Rendric  01.03.2019, 20:23
@Thisgirl2005

Ja, und wie auf der Seite ganz deutlich steht, sind diese nicht einklagbar. Wenn sich also deine Eltern nicht daran halten und auch Gespräche nichts nutzen, hast du keine Grundlage dagegen vorzugehen. Also ist es gewissermaßen nichtig.

Hacker48  01.03.2019, 20:25
@Rendric

Nun, sie könnte sich beispielsweise ans Jugendamt wenden.

Hacker48  01.03.2019, 20:26
Auch bei erwachsenen Kindern dürfen die Eltern das Zimmer durchsuchen, so fern diese bei ihnen Leben und kein Untermietvertrag besteht.

Sie dürfen es durchsuchen, ja. Aber sobald sie einen Brief öffnen, einen Datenträger auslesen oder ähnliches, machen sie sich strafbar.

Rendric  01.03.2019, 20:28
@Hacker48

Wenn die Kinder volljährig sind, ja. Aber ansonsten eben nicht.

Hacker48  01.03.2019, 20:29
@Rendric

Erwachsen = volljährig oder hast du da etwas missverstanden?

Rendric  01.03.2019, 20:32
@Hacker48

Nein. Sind die Kinder minderjährig sollten zwar die Eltern kein Zimmer durchsuchen oder Briefe lesen (wenn kein Grund vorliegt), aber sie können dafür nicht belangt werden.
Sind die Kinder erwachsen/ volljährig können die Eltern für Verstöße gegen das Briefgeheimnis belangt werden.
Aber man kann ihnen nie verbieten, ihre eigene Wohnung zu durchsuchen. Auch nicht das Zimmer des Nachwuchses, sofern dieser keinen eigenen Vertrag über das Zimmer besitzt und Miete zahlt. da ändert die Volljährigkeit auch nichts dran.

Hacker48  01.03.2019, 20:39
@Rendric

Da irrst du dich. Eltern sind verpflichtet ihre Kinder bis 25 bzw. bis zum Abschluss ihrer ersten Ausbildung zu finanzieren. Bis 18 muss das in Form von Unterkunft und Naturalien stattfinden, ab 18 können die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder rauswerfen und ihnen Unterhalt zahlen oder sie weiterhin bei sich wohnen lassen und für ihre Verpflegung aufkommen. Somit gehört dieses Zimmer, in dem die Kinder dann wohnen, durchaus ihnen und kann nicht einfach ohne ihr Wissen durchsucht werden.

Rendric  01.03.2019, 20:42
@Hacker48

Wenn das so ist, dann würde mich dazu sehr die rechtliche Grundlage interessieren. Hast du einen Link?

Hacker48  01.03.2019, 20:46
@Rendric

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

Das habe ich auf die Schnelle gefunden.

Leider findet man bei der Recherche meistens die Szenarien, in denen es um Alleinerziehende und den Unterhalt des nicht-mit-dem-Kind-lebenden Elternteils an den mit-dem-Kind-lebenden Elternteil geht. Und eben nicht um den Unterhalt von Eltern an Kinder allgemein...

Hacker48  01.03.2019, 20:50
@Rendric

Ist übrigens nur fair, denn wenn die Eltern irgendwann pflegebedürftig sind, müssen die Kinder genauso für deren adäquate Versorgung aufkommen. :-)

Rendric  01.03.2019, 20:50
@Hacker48

Vielleicht bin ich blind, aber das stützt nicht deine Behauptung. Unterhalt alles klar, das wissen wir ja alle. Aber ich finde auf der Seite nirgends, dass da irgendwo steht, dass bei einem Unterhalt in Naturalien und Obdach das Zimmer gewissermaßen in den "Besitz" der Kinder übergeht. Inwiefern hebelt also diese Unterhaltspflicht das Recht der Eltern, ein Zimmer zu durchsuchen für das sie Miete zahlen, aus?

Hacker48  01.03.2019, 20:54
@Rendric

Nun, Unterhalt in Form von Unterkunft und Unterhalt in Form von Finanzierung einer Unterkunft sind gleichwertig - alles andere wäre sinnlos. Wenn die Eltern die Unterkunft finanzieren, dürfen sie auch nicht einfach vorbei kommen und in der Wohnung der Kinder herumschnüffeln. Warum sollten sie es dann in ersterem Szenario im Zimmer der Kinder dürfen? Sorry, aber das ergibt keinen Sinn...

Und schließlich wäre ein regelmäßiges Durchsuchen der Zimmer auch ein arger Vertrauensbruch, der die Beziehung derart belasten würde, dass das Jugendamt einen Auszug vmtl. unterstützen würde, womit den Eltern dann die Wahl aus der Hand genommen wird und sie den Unterhalt eben in finanzieller Form leisten müssten.

Rendric  01.03.2019, 21:02
@Hacker48

Im Philosophischen Sinne hast du recht. Aber ich glaube nicht, dass es so ist. Praktisch sind diese beiden Formen des Unterhalts keineswegs gleichwertig. Viele Eltern leisten lieber Unterhalt in Form von Naturalien, weil sie sich den anderen gar nicht leisten können. Oftmals zum Leidwesen der Kinder, die gerne ausziehen würden. Ich warte also noch immer auf den juristischen Beweiß deiner Behauptung.
Im letzteren Fall hast du auch Recht. Durchsuchen ist definitiv und immer ein Vertrauensbruch. Dazu muss das Kind nicht mal volljährig sein. Auch das Aberkennen der Privatsphäre bei Minderjährigen stellt ein Vertrauensbruch da. Und in Extremfällen wird das Jugendamt auch eingreifen. aber für volljährige ist das Jugendamt nur bedingt zuständig und Zimmerdurchsuchen ist erstmal kein Extremfall und dafür alleine wird sich auch das Jugendamt nur mäßig interessieren.

Hacker48  01.03.2019, 21:14
@Rendric

Mag sein, dass es praktisch nicht gleichwertig ist, aber juristisch wird es ja wohl gleichwertig gedacht sein, alles andere ergebe wenig Sinn. Einen Beweis, im Sinne eines Urteils kann ich dir schlecht liefern, da ich bezweifle, dass ein solch konkretes Szenario jemals explizit vor Gericht durchexerziert worden ist.

Nun, zunächst einmal ist das Jugendamt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres für Kinder und Jugendliche zuständig, in Ausnahmefällen auch länger. Und dann war das mit dem Jugendamt ohnehin nur Spekulation, mein Hauptargument ist, dass es in meinen Augen nicht zusammenpasst, den Eltern bei volljährigen Kindern und Unterkunft das Recht einzuräumen deren Zimmer zu durchsuchen, während das bei Unterhalt und eigener Wohnung natürlich nicht möglich ist.

Aber konstruieren wir mal ein Beispiel:

Ich, 20, studiere im dritten Semester Medizin. Ich kann mich allerdings nicht mehr richtig auf mein Studium konzentrieren, seit ich weiß, dass meine Eltern regelmäßig hinter meinem Rücken mein Zimmer durchsuchen und sich durch meine privaten Unterlagen wühlen. Ich verwende inzwischen mehr Zeit, Briefe und Sendungen zu Freunden umleiten zu lassen und von dort abzuholen, als auf's Lernen für's Studium. Auch Hausarbeiten kann ich nicht Zuhause liegenlassen, weil diese durchgelesen und ich bei Gelegenheit angeschissen werde, wenn die Note meinen Eltern nicht gefällt. Mein Handy trage ich immer bei mir und ins Internet gehe ich nur noch von der Universität aus, weil ich Angst haben muss, dass meine Online-Spuren verfolgt werden.

Vielleicht habe ich da ein wenig übertrieben, aber wenn die Eltern das Zimmer durchsuchen, dann mit dem Ziel etwas zu finden, die werden also nicht nur altes Geschirr mitnehmen und das Bücherregal begutachten. Aber diese ständige Angst, dieses keinen Rückzugsraum haben, ist eine enorme psyhische Belastung (die du - nicht böse gemeint - evtl. auch unterschätzt) und parallel ein anspruchsvolles Studium zu absovlieren, eher schwierig. Insofern bin ich mir verdammt sicher, dass das Jugendamt hier tätig werden würde. Natürlich wird nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber es würden beispielsweise Gespräche geführt, in denen klar gemacht wird, dass das so nicht geht.

Rendric  02.03.2019, 00:34
@Hacker48

Es geht nicht darum, was ich denke. Was ich davon halte, habe ich wohl bereits mehrfach deutlich gemacht, nämlich nichts. Ich verstehe den Druck sehr gut.
Dein Szenario geht auch weit über die Zimmerdurchsuchung hinaus. Private Unterlagen, Briefe, Handy bzw. PC an sich unterliegen wieder dem Briefgeheimnis. Das hatten wir bereits geklärt, dass das auch ein Straftatbestand ist und wenn die Kinder volljährig sind auch juristisch durchzuringen. Es geht lediglich um das Durchsuchen des Zimmers.: ohne Lesen von irgendwelchen Schriftstücken usw. Möglicherweise immer mit Drogen oder Pornografie o.ä. zu "begründen".
Ich sehe hier die Handhabung von öffentlicher Seite (Justiz, Jugendamt) eher gering, auch wenn es natürlich für den Betroffenen eine psychische Belastung darstellt.
Und Menschen/ Gesellschaft neigt dazu, einem erwachsenen immer zu raten, dass er ja dann ausziehen könne, wenn er es zu Hause nicht mehr erträgt. Ziemlich ungeachtet der Situation, insbesondere der finanziellen.

Hacker48  02.03.2019, 00:59
@Rendric
Es geht lediglich um das Durchsuchen des Zimmers.: ohne Lesen von irgendwelchen Schriftstücken usw.

Das ist aber völlig an der Realität vorbei. In welchem Szenario sollten die Eltern ein Interesse daran haben, das Zimmer zu durchsuchen, ohne Einblick in irgendwelche Daten zu bekommen? Es ist schlicht kaum möglich einen Raum zu durchsuchen, ohne auch die Dinge IM Raum zu durchsuchen, und sei es nur die Tasche. Und hier wird es, da sind wir uns ja einig, ganz schnell justiziabel.

Bei erwachsenen Kindern spielt die Begründung keine Rolle, außer es ist Gefahr im Verzug. Entweder sie dürfen das Zimmer durchsuchen oder nicht. Schriftstücke dürfen sie auch dann nicht lesen, wenn sie glauben darin einen Hinweis auf Drogenkonsum oder wasweißich zu finden. Der Aspekt ist irrelevant.

Klar wird der Auszug nahegelegt. Darum ging es mir doch. Nur würden sich die Eltern damit ins eigene Fleisch schneiden, denn dann müssten sie den Unterhalt in finanzieller Form leisten und hätten noch weniger Überblick / Kontrolle.

Abschließend geht es mir um Folgendes:

Eltern, die regelmäßig gegen den Willen und / oder hinter dem Rücken ihres ERWACHSENEN Kindes dessen Zimmer durchsuchen, belassen es nicht dabei, ein paar Sachen umzudrehen. Das ist realitätsfern. Aber alles, was sie darüber hinaus tun, liegt zumindest in einer rechtlichen Grauzone.

Aber wenn wir von deinem hypothetischen Fall ausgehen, dass tatsächlich nichts eingesehen wird, nichts gelesen wird, keine Tasche, kein Rucksack durchsucht, kein PC durchleutet wird, wird das juristisch vermutlich schwer zu verfolgen sein, da magst du Recht haben.

Rendric  02.03.2019, 01:24
@Hacker48

Ich glaube, so langsam kommen wir zusammen. Der hypothetische Fall eines Durchsuchen des Zimmers ohne Lesen von irgendwas, ist kein Straftatbestand. Alles andere schon. Realität mal außen vorgelassen. Wer meint, dass das Kind Drogen nimmt, sucht im Zimmer nach Drogen. Nicht nach (schriftlichen) Hinweisen auf Drogen. Da halte ich es für möglich, auch ohne rechtliche Verstöße gegen das Briefgeheimnis oder sonstigem auszukommen.

Jedenfalls ist es in der Praxis so, dass das Angebot bei den Eltern wohnen zu bleiben und versorgt zu werden, genügt als Unterhaltspflicht. Lehnt das Kind das ab, dann hat es keinen Unterhalt von den Eltern mehr zu erwarten, denn diese sind ihrer Pflicht nachgekommen. (Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn ein Auszug unumgänglich ist).

beangato  01.03.2019, 20:27

Auch bei erwachsenen Kindern dürfen die Eltern das Zimmer durchsuchen, 

Wo hast Du das denn her?

Rendric  01.03.2019, 20:30
@beangato

Haben sie einen eigenen Mietvertrag? Oder eine eigene Wohnung? So lange das nicht besteht, gehören ihnen diese Quadratmeter nicht, sondern den Mietern (Eltern). Keiner kann den Eltern verbieten, sich in ihrer Wohnung nicht frei zu bewegen. Wie aber schon bemerkt wurde, sind die Grenzen dann wieder bei persönlichen Dingen wie Post und Tagebücher gegeben.

beangato  01.03.2019, 20:40
@Rendric

Es spielt doch keine Rolle, ob die Kinder einen eigenen Mietvertrag haben. Wer im Zimmer erwachsener Kindee rumschnüffelt, hat kein Vertrauen zu ihnen.

Ich finde das ganz schlimm. Bei meinen Kindern habe ich nie die Zimmer  oder Post durchsucht.

Rendric  01.03.2019, 20:46
@beangato

Das ist aber nicht das Thema. Schnüffeln ist immer ein Vertrauensbruch , unabhängig davon ob die Kinder minderjährig sind oder nicht. Die Frage ist, ob die Eltern das gesetzlich dürfen oder nicht. Selbst die Links vom Frager zeigen, dass Eltern die Privatsphäre nicht verletzen sollten, aber auch die bieten keine rechtliche Grundlage. Jedem, der von Erziehung etwas versteht, sollte klar sein, dass man seinen Kindern Freiräume, Privatsphäre und Vertrauen zugestehen muss und das Durchsuchen (ohne driftigen Grund) ein Nogo ist. Aber in der Praxis ist dieses Recht der Kinder nicht einklagbar und wenn sich Eltern durch Gespräche nicht belehren lassen, können die Kinder quasi gar nichts tun. Auch das Jugendamt wird sich für solche Fälle nur wenig interessieren, wenn es nicht ganz gravierende Ausmaße nimmt.

Hacker48  10.02.2020, 17:54
@Rendric
Haben sie einen eigenen Mietvertrag? Oder eine eigene Wohnung? So lange das nicht besteht, gehören ihnen diese Quadratmeter nicht, sondern den Mietern (Eltern).

Nun, ab dem 18 Lebensjahr müssen die Eltern ihren Kindern den Unterhalt nicht mehr in Form von Unterkunft und Naturalien gewähren, sondern können sie auch "rauswerfen" und ihnen Barunterhalt leisten. Aber unterhaltspflichtig sind sie, entweder bis zum 25. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Erstausbildung, sofern sich die Kinder um diese bemühen. Normalerweise entscheiden die Eltern, welche Variante ihnen zusagt. Die meisten werden die Unterkunft bevorzugen, da diese Variante in der Regel deutlich günstiger ist, es sei denn, die Eltern möchten nach dem Auszug des Kindes in eine kleinere Wohnung umziehen.

Wenn die Eltern nun wiederholt die Privatsphäre des erwachsenen Kindes grob verletzen, indem sie dessen Zimmer durchsuchen, wäre das, sofern Gespräche nicht fruchten, Grund genug, auszuziehen. Und in diesem Fall wären die Eltern dann zu Barunterhalt verpflichtet, was bei einem freiwilligen Auszug nicht der Fall wäre. Das Kind braucht in diesem Fall also keinen Mietvertrag. Wenn der Unterhalt in Form von Unterkunft gewährt wird, muss diese Unterkunft auch den Ansprüchen einer Unterkunft genügen. Würde das Kind in einer betreuten Unterkunft leben, dürften die Betreuer die Zimmer auch nicht ohne triftigen Grund durchsuchen.

Auch Kinder können ein Recht auf Wahrung des Postgeheimnisses haben

Ob Eltern die Post, E-Mails und SMS ihrer, jedenfalls heranwachsender Kinder lesen dürfen, ist umstritten. Zumindest im Rahmen des Erziehungsrechts ergibt sich die Befugnis des Erziehungsberechtigten, den Briefwechsel ihrer noch minderjährigen Kinder zu kontrollieren. Dennoch ist auch hier das Persönlichkeitsrecht der Kinder zu beachten.

Nach dem OLG Hamm darf jedenfalls ein Vormund die Post seines Mündels lesen, wenn dies der Schutzzweck der Vormundschaft im Einzelfall gebietet. Der Vormund darf den Briefverkehr des Mündels dann in angemessener Weise kontrollieren, wenn der Schutz des Mündels oder Dritter dies unabweislich gebietet (OLG Hamm, Urteil v. 16.04.1985, 15 W 46/85).

 

Hintergrund:

Das Briefgeheimnis i.S.d. Art. 10 GG hingegen schützt alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger (auch Postkarten). In strafrechtlicher Hinsicht umfasst das Briefgeheimnis jedes Schriftstück, welches verschlossen oder durch ein verschlossenes Behältnis gegen Einsichtnahme besonders gesichert ist.

Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen alle nichtschriftlichen Mitteilungen der Individualkommunikation wie Telefon, Telegrafen- und Fernschreibeverkehr, aber auch die Kommunikation über das Internet via E-Mail.

Quelle: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/post-brief-und-fernmeldegeheimnis-im-privaten-bereich_220_79238.html

Es ist auf jeden Fall nicht verboten, wenn die Eltern einen berechtigten Anlass dazu haben. Aber moralisch verwerflich ist es schon. Wenn Eltern zu ihrem Kind kein Vertrauen haben und das alles kontrollieren müssen, dann ist in der Erziehung etwas mächtig schief gelaufen.