Warum darf man nur einen Schuppen im Garten haben?

14 Antworten

Das stimmt nicht automatisch, sondern hängt von den jeweiligen Baubestimmungen vor Ort ab, und auch von der Grundstücksgröße (Abstandsflächen zum Nachbarn und so). Alles was größer ist als eine Hundehütte muß nämlich von der Stadt oder Gemeinde genehmigt werden, sonst ist es ein Schwarzbau, und die Behörden können Auflagen machen, was und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf. Ausweg: Den vorhandenen Schuppen verwenden (Aufstocken wäre auch wieder genehmigungspflichtig!). Übrigens, Hühner ohne Hahn gehen nicht. Und ein krähender Hahn kann Dich vor Gericht bringen, wenn die Nachbarn lärmempfindlich sind, da gab es auch schon Fälle. (informier Dich, ob stattdessen Zwergwachteln was für Dich wären. Die sind kleiner und leiser und lassen sich auch in einer Voliere halten. Würde ich mich aber nie anschaffen, das pausenlose Dauergepiepse geht mir auf den Wecker...)

Also um die Frage richtig zu beantworten sind ein paar grundlegende Dinge zu beachten

Die Frage nach dem Wohngebiet ist hier entscheidend

In einem reinen Wohngebiet gerade Neubau ist die Hühnerhaltung meist ausgeschlossen

In einem reinen Wohngebiet gerade altes Dorf große Gärten ist die Hühnerhaltung erlaubt

In einem Wohngebiet mit Mischbebauung ist die Hühnerhaltung erlaubt

Diese Grundfrage müsstet Ihr erst einmal klären

So für die nun gedachte Bebauung gibt es eine Gemeindesatzung die schreibt vor, was man in seinem Garten darf und was nicht

Das ist leider so.

Grundlegend ist es so, das je nach Satzung ein Gartenhaus nach Größe oder umbauten Raum oder m² eine Genehmigung benötigt oder nicht

Wir alle hier können Dir niemals sagen ob es bei Dir erlaubt ist oder nicht.

Dein Papa sollte also mal mit dir ins Gemeindebüro oder Rathaus fahren und da könnt ihr Euch erkundigen

Auch ein zweiter Schuppen geht oder geht nicht das ist je nach Gemeinde sehr unterschiedlich

Gruß

Das kommt auf die örtlichen Bauvorschriften an. Grundsätzlich sind Nebengebäude unter gewissen Voraussetzungen (Größe, Abstand zum Nachbargrundstück, usw.) zwar genehmigungsfrei, allerdings kann deine Stadt/Gemeinde im Bebauungsplan die Anzahl oder auch die Größe von Nebengebäuden beschränken.

Wenn du es also genau wissen möchtest, erkundige dich beim Bauamt deiner Stadt/Gemeinde, was auf eurem Grundstück möglich ist.

Hallo, wenn der Garten euer Eigentum ist, dann gilt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, wenn der Garten zu einem Kleingartenverein gehört, dann darf nur ein Gebäude mit 24 m² errichtet werden. Also, dein Vater kann schon Recht haben. Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland du lebst. Ich wünsche dir alles Gute und vielleicht kann dein Vater doch ein Stückchen von dem Schuppen abzweigen, um einen Unterstand für die Hühner zu ermöglichen. Es ist auch eine Frage, ob Kleintierhaltung im Garten erlaubt ist.

Wie schon geschrieben, gibt es Bebauungsrichtlinien. Das heißt, dass, je nach dem wo man wohnt, auf einem Grundstück eine bestimmte Quadratmeterzahl bebaut werden darf. Da gehört das Dach, das Carport und die Schuppen auch mit zu. Wenn zuviel auf dem Grunsstück steht, sagt das Bauamt: Der Schuppen muss abgerissen werden und auf dem Plan steht dann Abriss auf auf der Zeichnung des Schuppens. Nachgeprüft wird das aber "nie". Ich kenne "Schuppen", die 30 Jahre auf Abriss stehen und sie stehen in 30 Jahren wahrscheinlich immer noch.

Für euren Hühnerstall: Für kleine Gerätehäuschen braucht man , soweit ich weiß, keine Baugenehmigung... Wenn ihr eine Baumarkt in der Nähe habt, könnt ihr dort einfach mal nachfragen. Sollte der Hühnerstall m² - mäßig ähnlich ausfallen, dürfte es doch keine Probleme geben.