Warum darf man in der Schule keine Fotos machen?

8 Antworten

Also soweit ich weiß, ist an den meisten Schulen die benutzung von technischen Geräten wie Handy, Kamera, MP3-Player, Tablet, wasweisich, verboten, und das steht auch in der Schulordnung, die du einst mal unterschrieben hast! Klar wenn du dagegen verstößt, ist das nicht ok!!

Dass es was mit der Wand oder irgendwelchen normalen Gegenständen, die in der Schule stehen, zu tun hat glaube ich eher weniger, es sei denn, das steht, wie schon gesagt, in der Schulordnung, das man keine Wände bzw. Schuleigentum fotografieren darf... (WTF?!) Einige solcher sado Lehrer findens aber auch einfach klasse, den Schülern jegliches zu verbieten oder sie in irgendeiner weise zu bestrafen oder (mit schulverweis, o.Ä.) zu drohen!

Tja in der Schulordnung stand hauptsächlich drin, dass wir mindestens 80% der Schulzeit anwesend sein müssen (also nicht mehr als 20% fehlen wegen krank sein usw.) und dass wir an den Pflichprogrammen teilnehmen usw. Das mit dem fotografieren stand da so direkt nicht drin, das wurde uns nur so gesagt...

@Tonks21

Dann berechtigt der Verstoss dagegen m.E. nicht zur Kündigung.

Du hast die mündlich erteilte Anweisung sicher nicht so richtig verstande, weils so uneindeutig und kompliziert war, wann es erlaubt und wann verboten ist, richtig?

@derdorfbengel

Nee der war schon ziemlich deutlich: in der Schule und auf dem Schulgelände darf weder fotografiert noch gefilmt werden. Wer gegen die Regel verstößt fliegt. Der Satz wurde auch mehrmals wiederholt..

Das ist verboten, weil es so in der Schulordnung steht.

Ich halte solche Regelungen für völlig daneben, da man damit weit über das Ziel hinausschießt. Gültig ist es leider trotzdem.

Für einen Ausschluß von der Schuld reicht ein einfacher Verstoß aber bestimmt nicht aus.

Also uns wurde vom Stellvertretenden Direktor gesagt, dass ein Verstoß dieser Regel dazu führt, dass man von der Schule fliegt.

@Tonks21

Ich zitiere mal das Schulrecht aus Bawü - woanders ist das aber ähnlich geregelt:

"§90

[....]

(6) Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, seine Androhung oder eine Androhung des Ausschlusses aus der Schule sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet. Ein Ausschluss aus der Schule ist zulässig, wenn es einem Mitschüler wegen Art und Schwere der Beeinträchtigungen und deren Folgen nicht zumutbar ist, mit dem Schüler weiter dieselbe Schule zu besuchen, oder einer Lehrkraft, ihn weiter zu unterrichten; dem Schutz des Opfers gebührt Vorrang vor dem Interesse dieses Schülers am Weiterbesuch einer bestimmten Schule. Im Übrigen ist ein Ausschluss aus der Schule nur zulässig, wenn neben den Voraussetzungen des Satzes 1 das Verbleiben des Schülers in der Schule eine Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung, Gesundheit oder Sicherheit der Mitschüler befürchten lässt.

[...]"

Ich kann im Fotografieren oder einem Verstoß gegen die Schulordnung nichts davon erkennen, was hier als legitimer Grund für einen Ausschluss aufgeführt ist. Selbst für einen Unterrichtsausschluss reicht das nicht.

Wenn jemand andere mit der Kamera auf der Toilette bespannt oder ähnliches ist das natürlich was anderes - aber selbst da sehe ich das noch grenzwertig. Der Schulausschluss ist die härteste mögliche Ordnungsmaßnahme und kann auch nur bei sehr schwerwiegenden Gründen eingesetzt werden.

@DMbuzz1

Ja aber unsere Schule ist eh speziell und hat strengere Regeln usw. (ist auch nicht in Deutschland)

@Tonks21

Sag das doch gleich :)

Dafür können dann natürlich auch andere Regeln gelten. Ich kenne nur das deutsche Schulrecht für öffentliche Schulen, und da kommt ein Ausschluss bei einem solchen Vorgang nicht in Frage.

Bei uns wurde mal erwähnt dass man auch keine Handys dabei haben weil bei einer Schlägerei oft Fotos gemacht werden. Oder zum Beispiel vor kurzen ist es direkt vor unserem Gebäuden zu einem tragischen Unfall gekommen. Ich denke durch dieses Verbot soll geregelt sein dass davon dann nicht auch noch Fotos gemacht werden oder gar Videos gedreht werden.

Würde mich überraschen, unsere Schule ist eh schon sehr speziell, wir haben nur 120 Schüler und bei der geringsten Spur von Mobbing kriegt man richtig ärger, Schlägereien gibt's also eh keine, zumindest nicht in der Nähe der Schule..

Dann sollte man auch das regeln und nicht was ganz anderes. Dass man heute so einfach digital fotografieren kann, bietet gerade an Schule und Hochschule viele Vorteile - vom Abfotografieren von Unterlagen, bis hin zu Dokumentation von Projekten oder einfach auch nur für Erinnerungsfotos an die Schulzeit. Nur weil manche etwas auch mißbräuchlich verwenden, muss man nicht alle bestrafen oder unter Generalverdacht stellen. Es reicht völlig, wenn man klar macht, was geht und was nicht, und dann hart durchgreift.

Abgesehen davon: Bei Schlägereien fotografiere ich selbstverständlich zur Beweissicherung - und in diesem Fall wäre mir auch die Hausordnung völlig egal. Da würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Ob man Unfallopfer unbedingt fotografieren muss, ist eine andere Sache - ich finde das ziemlich geschmacklos - und je nach dem kann es auch strafbar sein.

Das hängt zudem auch damit zusammen, das man diese Fotos oder auch Videos ins Internet stellen könnte. Und das ist ohne genehmigung der betrefenden Person in jedem Fall illegal und kann zur anzeige gebracht werden. Du hast gemeint du würdest Fotos von Arbeitsblättern machen. Wie es da aussieht, kann ich dir nicht sagen. Es kann höchstens sein das du wegen Kopyright irgendwelche Probleme gibt. Ob man dich deshalb von der Schule werfen kann weiß ich leider nicht sorry.

wieso wir machen das andauernd o.O