warum Darf man erst ab 14 Sex haben

19 Antworten

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Das Alter zur sexuellen Selbstbestimmung liegt in Deutschland nun Mal bei 14 Jahren, das steht so im Gesetz.

Wenn du und dein Partner beide unter 14 sind, dürft ihr zwar eigentlich keinen Verkehr haben, euch wird in dem Fall aber wegen fehlender Strafmündigkeit nichts passieren. Wenn du unter 14 bist und dein Partner 14 und älter, würde er sich strafbar machen.

"Wenn du und dein Partner beide unter 14 sind, dürft ihr zwar eigentlich keinen Verkehr haben, euch wird in dem Fall aber wegen fehlender Strafmündigkeit nichts passieren."

Stimmt so einfach nicht, wird aber immer wieder erzählt.

@BadBoy4ever

Was wäre denn korrekt, Bad Boy?

@Protego

Ich hab jetzt erfahren, in der Schweiz wäre 13 und 15 erlaubt, weil nur unter 3 Jahre dazwischen sind. Wow - das hätte ich echt nicht gedacht.

Hab ich dasj etzt richtig verstanden? In Deutshcland und Schweiz ist 13 mit 13 erlaubt. In Österreich verboten, nur eben ohne Strafe wegen Strafunmündigkeit? Das hab ich echt nicht gewusst, aber die Planet Liebe Seite sagt es eindeutig ;) Danke dir Badboy, für mein neu angeeignetes Wissen! :)

@BadBoy4ever

"Stimmt so einfach nicht, wird aber immer wieder erzählt." Wird deswegen so erzählt, weil das deutsche Strafrecht es explizit so sagt. In § 176 StGB steht wörtlich "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." Dies schließt auch andere Kinder mit ein. Diese sind aber wegen Schuldunfähigkeit gemäß § 19 StGB vor einer Bestrafung geschützt.

@Protego

BeccaB, merk dir lieber nicht, was der gute Mann da geschrieben hat (zumindest bezogen auf deutsches Recht). Das ist nämlich falsch. Ein Blick in den Gesetzestext macht das auch deutlich, da braucht es keine halbwahren Tabellen für.

@Reiswaffel87

In der Schweiz ist es aber tatsächlich erlaubt ;) Da liegt das Schutzalter bei 16. Sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 sind erlaubt, solange nur 3 Jahre dazwischen liegen. 11 und 14 dürften also z.B auch Sex haben. Oder 13 und 16. Wie das jetzt mit dem duetschen Recht aussieht weiß ich nicht, das verwirrt mich auch. Allerdings hab ich jetzt auch schon mehrmals gelesen dass das zwischen zwei unter 14 Jährige in Deutschland und der Schweiz rechtlich erlaubt ist. Nur in Österreich nicht. Aber naja - ich weiß wie das Recht ab 14 liegt - das reicht mir^^

@Reiswaffel87

BeccaB, merk dir lieber nicht, was der gute Mann da geschrieben hat (zumindest bezogen auf deutsches Recht).

Besser doch. Denn Du liegst falsch.

Ein Blick in den Gesetzestext macht das auch deutlich,

Nein, denn dieses Gesetz gilt gar nicht für Unter-14-Jährige.

Du gehst ja auch eine Einbahnstraße "verkehrt" herum entlang, weil die entsprechende Vorschrift nur für Fahrzeuge, aber nicht für Fußgänger gilt, oder? =:-)

da braucht es keine halbwahren Tabellen für.

Stimmt. Ein wenig "gesunder Menschenverstand" sollte reichen. Und im Zweifel sollte ein Blick in staatliche Aufklärungsbroschüren dich sicherlich verwundern, wieso laut dieser offiziellen Broschüren Kinder Sex haben dürfen (und sollen), obwohl es doch "laut Gesetz" verboten ist.

Nein, der Staat widerspricht sich da nicht selbst.

Weil unter 14 man noch als Kind dazugehört und Kinder sollen sich über was anderes Gedanken machen. Aber wen Interessiert es viele haben unter 14 schon Sex! Das Enttäuscht mich sehr. Außerdem sollte man an die Schule denken, Schule geht immer vor ! Und Ich glaub Kinder können auch nicht mit den Konsequenzen Leben weil es kann viele schlimme Dinge vorkommen.. Zumbeispiel

  • HIV positiv
  • Schwanger
  • Streß
  • Eltern machen sich echt Sorgen
  • Kindheit endet schlimm !

Kinder sollten glücklich sein, Ja sollten glücklich sein und Kinder sollten selbst keine Kinder bekommen, das ist doch echt ekelhaft sowas! Dann kommt man paar Monaten später einen dicken Bauch und das sieht auch nicht schön bei Kindern aus!

Aber wen Interessiert es viele haben unter 14 schon Sex! Das Enttäuscht mich sehr.

Und Sexualpädagogen sind darüber sehr glücklich, da sie Sex für eine gesunde Entwicklung als notwendig erachten.

Aber die haben das eben studiert und beruflich damit zu tun, während Du halt keine Sexualpädagogin bist ...

Da kann man eben auch zu unterschiedlichen Ansichten kommen ...

Kinder sollten glücklich sein,

Fein, denn Sex ist ja etwas sehr schönes ... :-)

Ja sollten glücklich sein und Kinder sollten selbst keine Kinder bekommen,

Soll ich dir mal die sexuellen Praktiken aufzählen, bei denen man garantiert nicht schwanger oder "krank" wird?

Da scheint mir bei dir offensichtlich noch Nachholbedarf zu sein ... ^^

@cybaer

Warum sind hier viele so verklemmt? Wenn beide es wollen, richtig verhüten und der Altersunterschied nicht allzu groß ist, ist es doch ok! Oder wird den Tieren vorgeschrieben, wann sie Sex haben dürfen?

Schade, den eigentlichen Grund, hat leider keiner geschrieben. Dieser § 176 des StGB, ist eine juristische Krücke. Man hat sich einfach auf ein willkürliches Alter geeinigt, weil es anders nicht machbar ist. Schon alleine die Tatsache, das im Extremfall, einige Minuten, die sogar noch während dem Sex, die Tat als strafrechtlich relevant erscheinen lassen können, ausreichen können, um einen Menschen zum Opfer oder zum Täter machen zu können, ist so absurd, das man gar nicht drüber nachdenken sollte.

Da hatten dann 2 Menschen, 10 Minuten lang völlig straffreien Sex, der dann um 0.00 Uhr, zu einem Verbrechen wurde? Welche Handlungen, sollen nun strafrechtlich verurteilt werden? Muss dann in der Verhandlung minutiös, geklärt werden, was vor und was nach 0.00Uhr abgelaufen ist? Sollen sich die Kinder, die Eieruhr stellen?

Eigentlich, müsste ein solches Gesetz, nach der Reife der Kinder, Urteile fällen. Nur, welche Reife, will man da zu Grunde legen? Die körperliche Reife, ist fast immer, schon vor 14 Jahren gegeben. Und die geistige Reife? Nun ja, wenn man Kinder dumm hält, warum "bestraft" man sie denn dann, weil sie dumm sind? Ist es nicht ein Armutszeugnis einer Gesellschaft, wenn sie Menschen dumm hält, um ihnen dann Verbote zu machen, weil sie dumm sind? Wie schräg, ist denn sowas?

Weil die Juristen, keine praktikablen Gesetze anbieten können, die brauchbare Regelungen beinhalten, um auf die Reife eines Menschen Rücksicht nehmen zu können, wird einer Krücke den Vorzug gegeben. Diese Krücke, wird aber irgendwann, nicht mehr als Krücke erkannt, sondern als "Weisheit von Gottes Gnaden", interpretiert, wo sich dann auch noch vorzugsweise, die Krücke, aus dem Land, herrausgesucht wird, die einem am besten in den Kram passt.

Um es nochmal für alle Moralisten, (auch für die Langsamdenker) ganz deutlich zu sagen.

Die Evolution, bringt Menschen hervor, die im Extremfall, mit 6 Jahren geschlechtsreif werden (Das ist bei Tieren, als äußerst spät zu bewerten.) Diese Menschen, sind nachweislich in der Lage, durch Sex, Kinder zu erzeugen. Das ist die Absicht der Evolution. Durch allerlei Gründe, auf die ich hier nicht eingehen will, gibt es Menschen, die diese Kinder, am Sex hindern wollen. Auch hier enthalte ich mich der Wertung. Der Gesetzgeber, in der BRD, hat das Alter der bedingten Sexualmündigkeit, auf 14 Jahre festgelegt. (Vor 1975 lag es übrigens bei 13 Jahren). Auf Malta und im Vatikan, liegt es bei 12 Jahren. Im Iran, lag es sogar Anfang 1980, bei 9 Jahren (heute, bei 11). Es ist also völlig willkürlich.

Es gibt viele Gründe, die für das Alter, von 14 Jahren, sprechen. Auch ich, möchte dies durchaus unterstützen. Trotzdem, halte ich es für grundverkehrt, sowas im StGB, regeln zu wollen. Das Strafrecht, sollte für Fälle vorbehalten sein, wo es um Verbrechen, Opfer und Öffentliche Ordnung geht. Nach meinem Gefühl, wären solche Regelungen, viel besser im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) aufgehoben.

Und alle, die hier schreien, "Hurra, bis 14 verboten!" möchte ich auch noch etwas zum Nachdenken geben. Es gibt auch Mädchen (auch hier in der BRD), die ihre Menarche mit 16 bekommen. Das heißt im Klartext, das man völlig legal, solche "Kinder", ab 14 sexuell missbrauchen kann, obwohl sie noch gar nicht geschlechts-"reif" sind.

Grüße, Rudi Gems

Zunächst einmal:

Das Gesetz hat halt alle unter 14 richtigerweise zu Kindern erklärt, die besonders schützenswert sind.

Demnach dürfen Jugendliche, erst recht keine Erwachsene sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen oder aber auch von ihnen vornehmen lassen!

Damit ist nicht nur Geschlechtsverkehr gemeint! Ein Gericht hat auch einen Zungenkuss bereits als sexuelle Handlung erkannt.

Das war aber sehr umstritten und ob ein anderes Gericht genauso urteilen würde, ist fraglich.

Damit sollte aber auf jeden Fall klar sein, dass man hier nicht einen auf Bill Clinton machen kann!

Wer jetzt mit wem darf, kann man im folgenden Link herauslesen, es wird immer wieder falsch erzählt und auch noch auf die falsche Meinung gepocht:

http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

Ich habe nur den gesetzlichen Standpunkt kommentiert, einige der wirklich dummen Sprüche hier müssten wirklich nicht sein!

Und als Ergänzung von mir: Nur weil es auf irgendwelchen Jugendseiten oder in Tabellen steht wird es nicht wahrer. Was zählt ist der Gesetzestext. ;-) Das Ergebnis ist allerdings das Selbe, denn es erfolgt keine Bestrafung der Unter-14-Jährigen.

@Reiswaffel87

Manchmal liegt die Tücke der Paragraphen im Detail.

Der 176 regelt den Sexuellen Missbrauch an Kindern, nicht unter Kindern.

Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Im Ergebnis bleibst es gleich, das stimmt.

@BadBoy4ever

Die Tabelle von Planet Liebe stimmt schon, glaubst du, die könnten sich leisten, in solche einem heiklen Thema falsche Infos auf die Seite zu setzen? Die wären ja wahnsinnig, wenn das nicht ein Jurist abgenickt hätte.

So wird auch für Österreich gezeigt, dass es eigentlich strafbar ist, aber nicht verfolgt wird, weil die Strafmündigkeit mit 14 beginnt.

@BadBoy4ever

Richtig. Auch ein 13-Jähriger nimmt sexuelle Handlungen an einem Kind vor, wenn er mit seiner gleichaltrigen Freundin schläft.

Es ist nicht so, dass man erst ab 14 Sex haben darf.

Korrekt muss die Aussage lauten, dass man nur Sex mit Personen haben darf, die mindestens 14 Jahre alt sind. Dies hat den Sinn Kinder zu schützen. Nimmt man dennoch sexuelle Handlungen an oder vor Kindern vor, so begeht man einen sexuellen Mißbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB. Ist der Täter unter 14 Jahren, erwartet ihn keine Strafe, weil er gemäß § 19 StGB schuldunfähig ist.

Und auch das ist falsch, außer du kommst aus Österreich, für die Schweiz gilt er schon mal gar nicht.

Für Kinder geschrieben, sollte jeder verstehen: http://www.lilipuz.de/wissen/herzfunk/details/artikel/sex-mit-12-ist-das-erlaubt/

@BadBoy4ever

Meine Antwort spiegelt die derzeitigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland wider. Du darfst aber natürlich gerne schreiben, was du für falsch hälst, dann erkläre ich es dir gerne.