Warmwasserkosten (wasserzähler vorhanden)

3 Antworten

Ob das richtig ist, steht in Deinem Mietvertrag, aber in keinem Gesetz...

Zu unterscheiden ist in jedem Fall die Wassermenge und die Energie, die für die Erwärmung verbraucht wird. Beides wird getrennt berechnet und muss getrennt bezahlt werden, die Energie nach den Regeln der HeizKV, und das Wasser so, wie es in Deinem Vertrag vereinbart ist...

Da Zähler vorhanden sind, ist Wasser nach Verbrauch abzurechnen und nicht wie bei der Heizung teilweise nach Wohnfläche und teilweise nach Verbrauch, es sei denn es ist ausdrücklich so im Mietvertrag vereinbart. Wenn nicht, würde ich das beanstanden.

Ich bin mir ziemlich sicher das hier die Warmwasseraufbereitung und nicht der Verbrauch gemeint ist.

Es ist leider so das die meisten Vermieter und auch Abrechnungsfirmen, vermutlich um Platz im Formular zu sparen, den Wortteil aufbereitung weglassen.

@anitari

Fragesteller/in listet doch 3 Teile auf: 15 m³ erwärmt mit Gas + 15 m³ Kaltwasser, das zu Warmwasser gemacht wurde und 15 m³ Abwasser. Das deutet doch darauf hin, dass hier auch die reinen Wasserkosten und die Kanalgebühren für diese 1 5m³ mit dabei sind und diese im Verhältnis 70/30 aufgeteilt wurden. Würde nur Warmwasser da stehen, wüde ich auch glauben, dass nur dei Erwärmung gemeint ist.

Da hast Du etwas mißverstanden bzw. ist der Begriff Warmwasser irreführend. Das sind die Kosten für dir Warmwasseraufbereitung (Erwärmung), nicht der Verbrauch.

Die Aufteilung der Kosten hierfür erfolgt so wie für die Heizkosten.