Warmwasserbereitung über einen elektrischen Boiler zahlt das jobcenter die Gebühren nachtäglich?
Mein mann arbeitet vollzeit trotzdem müssen wir Arbeitslosengeld II beziehen. Wir haben eine hohe stromrechUng Nachzahlung erhalten .
Dann habe ich einen Boiler entdeckt in unserer Wohnung und einen Antrag der Kostenübernahme gestellt weil warmes Wasser nur elektrisch erzeugt wird. Diese wurden geprüft und übernommen aber allerdings haben sie nur 50 Euro überwiesen.
Das gesamte Jahr haben sie nicht berücksichtigt. Ich habe mit meinem Antrag zusammen dass vergangene Jahr deutlich mit erwähnt. Leider hat das jobcenter die Leistungen erst ab dem September 2014 berücksichtigt.
Deshalb die frage haben wir keinen Anspruch darauf das vergangene jahr rückwirkend zu erhalten. Wir dachten Sowie der Vermieter sagte es läuft über die Nebenkosten so ist es definitiv nicht.
Danke
2 Antworten
Da die Frist von 4 Wochen schon verstrichen ist,in der du nach dem Erhalt des Bescheides hättest einen schriftlichen Widerspruch einlegen können,muss du jetzt einen schriftlichen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen !
Musterschreiben findest du im Internet,dann werden deine angegebenen Bescheide rückwirkend bis zu 1 Jahr überprüft und ggf.nachgezahlt.
Also wenn du für den September schon Leistungen für die dezentrale Warmwassererwärmung bekommen hast,dann würde der Überprüfungsantrag ab Oktober 2014 bis max. zum 01.01.2013 rückwirkend durchgeführt werden,wenn du es beantragst.
hier ein kleiner auszug:
Mehrbedarf für „dezentrale Warmwassererzeugung“ Viele Haushalten werden aber nicht über die Heizung mit Warmwasser versorgt, sondern erwärmen das Wasser mit einem elektrischen oder gasbetriebenen Durchlauferhitzer in der Wohnung. Für diese Haushalte gibt es einen neuen Mehrbedarf für „dezentrale Warmwassererzeugung“. Für jede Person der Bedarfsgemeinschaft wird ein pauschaler Betrag für Warmwasser entsprechend der Tabelle auf der nächsten Seite mit der monatlichen Leistung ausbezahlt - und zwar rückwirkend seit dem 1. Januar 2011. Wenn diese Beträge Ihre Ausgaben für die Strom- oder Gaskosten der Warmwasserzubereitung nicht decken, können Sie - laut Gesetz - höhere Leistungen beantragen. Sie müssen dann aber nachweisen können, wieviel Geld Sie tatsächlich für die Wassererwärmung ausgeben und daß ihre Ausgaben nicht unangemessen hoch sind.
Rückwirkend seit dem 1.1.2011 geltender [§ 21 (7) SGB II / § 30 (7) SGB XII] Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung Prozent vom persönlichen Regelsatz in € / ** Alleinstehende und Alleinerziehende 2,3 8,37 / 8,- Partner, wenn beide volljährig sind, jeder 2,3 7,54 / 8,- Haushaltsangehörige ab 18 Jahre 2,3 6,69 / 7,- Kinder von 14 bis 17 Jahre 1,4 4,01 / 4,- Kinder von 6 bis 13 Jahre 1,2 3,01 / 3,- Kinder von 0 bis 5 Jahre * 0,8 1,72 / 2,-
** Beim Arbeitslosengeld II werden die Beträge bis zum 31.12.2011 auf volle Euro auf- bzw. abgerundet [§ 77 (5) SGB II]. * Wie der Gesetzgeber ermittelt hat, daß für ein 5-jähriges Kind ein Warmwasserbudget von 1,72 € pro Monat ausreicht, ist uns unklar.
die ausführliche version findest du hier:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-warmwasser-und-energiekosten.html