Warmmiete + Gas / Strom / Müll etc.

5 Antworten

Der Makler ist ein Märchenerzähler der besten Sorte, der hier nur Unsinn von sich gegeben hat. Die volkstümlichen Begriffe Kaltmiete und Warmmiete bezeichnen Grundmiete und Gesamtmiete, wobei der Unsinn mit dem Begriff Warmmiete in deinem Fall offensichtlich ist, denn die Heizkosten hast du neben der Gesamtmiete selbst zu tragen. Das ist die gängige Regelung, weil du dir den Anbieter der Gasversorgung selbst aussuchen kannst wie es auch für die Stromversorgung zutrifft. Müllgebühren können auch je nach kommunalen Abfallentsorgungssystem aus der Gesamtmiete ausgegliedert werden. Dazu sollten dich die Stadtwerke oder der Abfallentsorger beraten können.

Die Aufstellung der verbleibenden Betriebskosten findest du im Mietvertrag. Daraus ergibt sich eine monatliche Vorauszahlung, die zur Grundmiete addiert wird. Die Summe ist dann die Gesamtmiete ohne Strom- Gas- und Müllkosten. (Da kann sich @blindi56 auch informieren, gelle?)

"Warmmiete" bedeutet lediglich, dass die HeizkostenPAUSCHALE mit der Miete abgerechnet wird. Müll, Wasser, Versicherung, Hausmeister, Schornsteinfeger.. sind in der Miete ebenfalls anteilig mit drin. (Wasser oft auch extra). Wenn Du mehr Heizkosten (Gasverbrauch) hast als vorausbezhalt, kommt eine Nachzahlung.

Stromkosten genau wie Fernsehgebühren und Telefon z.B. zahlt immer jeder selber.

wobei ich nicht verstehe, wie das mit der Heizung laufen soll: Warmmiete + Kaltmiete*, und die Kosten für die Gasetagenheizung. Wird da der Einbau auf die Mieter umgelegt, oder ist der Gasverbrauch gemeint? Wer heizt denn alles damit?

*Heizkosten werden i. d. Regel das ganze Jahr pauschal gezahlt, nicht nur während der Heizperiode.

@Blindi56

Eine völlig blinde Antwort, die total an der Frage vorbei geht.

@Gerhart

Ja, und wo ist dann Deine korrekte und einzig wahre Antwort????

Natürlich trägst du alle deine Nebenkosten selbst. Diese werden aus der Gesamtsumme auf die Mieter umgelegt. Dabei werden einige Positionen gleichmäßig verteilt (Hauslicht, Hausmeister...) und einige verbrauchsabhängig. (Wasser, Heizung...) Und einige Kosten sind gar nicht in der Miete enthalten z. B. Strom oder Telefon. Hier kannst du dir nämlich deinen Lieferanten selbst aussuchen.

Unvollständige und teilweise falsche Antwort.

In der Regel zählen die Stromkosten in der Wohnung nicht zu den Betriebs- und Nebenkosten. Ausgenommen sind hier allerdings die Allgemeinstromkosten z.B. für Treppenhauslicht, Außenbeleuchtung, Heizung usw.usf. - diese sind in den Nebenkosten enthalten. Der Mieter kann dann mit dem Stromversorger seiner Wahl einen Stromlieferungsvertrag abschließen.

http://www.umzugs-ratgeber.net/warmmiete-kaltmiete-unterschied.html

hinzu kommen die Kosten für die Gasetagenheizung.

hier können auch die Wartungskosten gemeint sein, auch diese können auf den Mieter umgelegt werden.

Natürlich 01.12.2013...