Warensendung nach Pakistan - was ist verboten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach der Zollordnung ist das Anbringen von Kopien der Handelsrechnung und Packliste an der Warensendung bzw. in dem Beförderungsmittel zwingend vorgeschrieben. Neben dem Einfuhrzoll werden als Abgaben grundsätzlich Zusatzzoll ("Additional Duty" 1%), Schutzzölle für bestimmte Waren ("Regulatory Duties" 10%) u.a. für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse, Kosmetika und Elektro-Haushaltsgeräte; Import-Umsatzsteuer ("Sales Tax at Import Stage" 17%) sowie eine Quellensteuer zur Einkommensteuer ("Withholding Tax on Imports") mit einem Steuersatz von 6% erhoben

Nahrungsmittel sind grundsätzlich dort verboten einzuführen. Ebenso Alkohol. Bzw. der Einführer muß dafür eine Genehmigung haben.

Hier kennt niemand die pakistanischen Einfuhrrichtlinien. Das kann Dir nur jemand sagen, der dort lebt und sich mit dem dortigen Zoll auskennt.

In jedem Fall mußt Du eine leserlich ausgefüllte CN22 oder CN23 (je nach Wert) auf die Sendung kleben.

Also ich würde sagen mit Dingen, die an ein christliches Fest (Weihnachten) erinnern, wäre ich im strengen Pakistan vorsichtig. Könnte falsch interpretiert werden.

Lass es einfach, gerade christliche Sendungen sind nicht erwünscht.