Warenrücksendung nach China, fragen zu Versand und Erstattung von Zollkosten.

5 Antworten

Zu 1 Da wirst du dich mit dem zuständigen Zollamt auseinandersetzen dürfen. Ruf da an...

Zu 2 du kannst zum UPS-Shop oder FedEx-Shop gehen und dort dein Paket aufgeben.

Zu 3 kann ich leider nichts sagen

Zu 4 du mußt erst einmal herausfinden, wo der Paket-Shop ist, zeitgleich kannst du bei Zoll anrufen...wenn du mit denen gesprochen hast, weißt du, was du zu tun hast!

BeiUPS fallen über 200 € angeblich an. Kann ja nicht sein. Gibt es sonst eine Preisliste ? Sonst wäre DHL interessant mit ca 40 €

Feddex verschickt leider nicht nach China

@mauro79

Schau mal bei www.transglobalexpress.de - die sind eine Art "Broker" für diverse Paketdienste (DHL, UPS, usw.) und haben eigentlich gute Tarife. Ich hab jedenfalls gute Erfahrungen gemacht (z.B. Dokumente nach Russland mit UPS: Bei UPS 75 Euro, bei Transglobal 25 Euro...)

  1. Du musst ein Ausfuhr-Begleitdokument (mit Geschäftsart "Rücksendung") erstellen und dieses Vor Versand bei Deinem Zollamt abfertigen lassen. Dieses gibst Du dem Paketdienst mit. Wenn die Ausfuhr bestätigt wurde, kannst Du ein Erstattungsverfahren beim Hauptzollamt anleiern. Geschätzter Zeitbedarf für jemanden, der sich damit auskennt: 2-3 Stunden, für einen Laien wohl kaum durchführbar.

  2. das stimmst Du am Besten mit dem Händler ab.

  3. weiß ich nicht

  4. Ausfuhr-Begleitdokument erstellen lassen (bei einem Spediteur oder Zollservice) - Paketversand - Erstattungsverfahren

Danke nicht, daß sich das lohnt.

Bin noch auf der Arbeit und werde dann mal demnächst da anrufen.

Fallen vielleicht noch kosten für das Dokument an oder ist das schon im Versand beim Spediteur schon inklusive ?

@mauro79

Das Zolldokument erstellt der Paketdienst nicht. Dafür musst Du zu einer Spedition oder einem Zollservice-Büro (der Zoll macht das natürlich auch nicht).

Der Zollservice verlangt selbstverständlich auch eine Abfertigungsgebühr. Das Unternehmen, in dem ich arbeite, berechnet dafür 80 EUR.

@meini77

Vergiss das mit dem Ausfuhrbegleitdokument. Das ist bei gewerblichen Kunden! (meini77: Das würde schon an der fehlenden EORI-Nummer scheitern! Für gewerbliche Kunden wäre das Prozedere richtig.)

@SpediHAJ

mein Zollamt (9552) würde dieses Prozedere genau so verlangen, damit das HZA überhaupt eine Rückerstattung der gezahlten Eust anleiert.

Aber Zöllner haben ja bekanntermaßen einen Ermessensspielraum.

  1. Es kommt darau an, ob die Einfuhr ein paar Tage, oder ein paar Monate her ist. Im letzteren Fall bekommst Du das Geld nicht wieder, im ersteren sehr wahrscheinlich, wenn Du alles richtig machst.
  2. Aliexpress und sicher? Sorry, ich bekomme gerade einen Lachanfall! aliexpress ist eine Plattform, und dazu noch eine chinesische, die für gar nichts haftet!! Zuständig sind die jeweiligen Händler mit ihren jeweiligen Vertragsbedingungen. Wie amazon? Naja, teilweise - kann man wenn überhaupt am ehesten mit amazon marketplace vergleichen nicht mit amazon selber! Ich hoffe, dass die Erstattung klappt - das ist aber eine Frage der Seriosität des Händlers, nicht von aliexpress. Good luck!
  3. Versuch mal ein Angebot über Transglobal (siehe mein Kommentar bei XXungerechtXX
  4. Zuerst das Paket vorbereiten, aber noch nicht zumachen, dazu die CN23 (Zollinhaltserklärung für Pakete; gibt es kostenfrei in jedem Postamt (auf Nachfrage wenn nicht im Formularständer) und ist von jedem Laien problemlos auszufüllen; möglichst auf Englisch (wegen dem chinesischen Zoll)). Damit, und mit allen Papieren von der Einfuhr (Steuerbescheid, Kaufrechnung, Zahlungsbeleg vom Kauf) zum Zoll und Dein Anliegen vorbringen. Die werden natürlich die Boxen kontrollieren (im Idealfall stehen in den Kaufunterlagen Seriennummern, die jetzt wieder verglichen werden können). Ist der Zoll damit einverstanden, dass es die gleichen Boxen sind, die du gerade importiert hast, das Paket Gegenwart des Zollbeamten verschließen und nach Anweisung des Zolls an den Paketdenstleister übergeben. Der Zoll möchte sicher vor der Erstattung einen Ausfuhrnachweis sehen - da kann der Trackingnachweis bis zum Kunden reichen, oder eine formelle Bescheinigung (je nachdem, was der Zöllner dagt, dass er sehen möchte). Die legst Du dann später wieder vor und bekommst Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erstattet - entweder bar oder auf Konto, das wird verschieden gehandhabt. Vorher beim Zoll anrufen schadet nicht! Wenn Du dann die "ATC-Nummer" (beginnt in der Regel mit "ATC40" und endet wahrscheinlich mit "072014" (Import im Juli) oder "062014" (Import im Juni)) vom Import-Steuerbescheid nennst, können sie das schon vorbereiten.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Erlass-Erstattung/Einzelne-Erstattungsfaelle/Art-236-238-ZK/Ungueltigerklaerung/ungueltigerklaerung_node.html

Handelt es sich um Waren, die im Rahmen eines Versandhandelkaufvertrags abgelehnt wurden, so kann die Zollanmeldung für ungültig erklärt werden, wenn

  • die Waren an die Anschrift des ursprünglichen Lieferanten oder an eine andere von dem ursprünglichen Lieferanten angegebene Anschrift ausgeführt wurden und
  • der Einlieferungsschein der Post oder ein ähnlicher Beleg eines Kurierdienstes und/oder die Empfangsbestätigung des Versandhauses in Verbindung mit dem Gutschriftbeleg über den Kaufpreis vorgelegt wird.

Hoer sich nicht wirklich so kompliziert an, wie von meinem Vorredner beschrieben...

DHL Päckchen kostet bis 2Kg glaube ich EUR 15,90

Billiger geht es nicht.