Warenlieferung nach England? MwSt.?
Hallo Community,
ich benötige einen kaufmännischen Rat. Ich habe einen Neukunden in England und möchte Ware im Wert von ca. 500 € + (MwSt.) verschicken und berechnen. Muss ich die MwSt. auf der Rechnung ausweisen oder kann ich diese weglassen? Was muss ich noch bzgl. Zoll beachten?
Vielen Dank im Voraus.
Benni1g
5 Antworten

Innerhalb der EU entfällt die Umsatzsteuer, wenn Du von dem Empfänger die Englische Umsatzsteuer-Identfikationsnummer hast. Du selber benötigst auch eine USt-ID-Nummer. Dann gibst Du im Anschriftenfeld in der Rechnung neben dem Warenempfänger auch dessen ID-Nummer an, und damit hast Du den umsatzsteuerlichen Nachweis, dass die Ware Deutschland verlassen hat. Der Empfänger wird dann in England die Englische Umsatzsteuer zahlen.

Richtig, wenn Du an einen Unterneher lieferst.

Leider nicht richtig!! Dieses Verfahren beschreibt die frühere Regelung VOR 2011. Die Ust-ID dient nur noch als Nachweis der Unternehmereigenschaft!! Bitte die aktuellen Regelungen beachten.

Die gewerblich gelieferten Waren gelangen grundsätzlich unversteuert über die innergemeinschaftlichen Grenzen. Die Belastung mit der Umsatzsteuer erfolgt erst im Bestimmungsland; in Deutschland durch die Abgabe einer Steuererklärung bei den Landesfinanzbehörden (Finanzämter).
Innergemeinschaftliche Lieferungen müssen durch die Unternehmen in ihren Umsatzsteuererklärungen und vierteljährlich in die "Zusammenfassende Meldung" aufgenommen werden.

- Prüfen, ob die Lieferung in Deutschland umsatzsteuerbar ist
- Prüfen, ob Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen
- Beleg- und buchmäßige Nachweispflichten beachten
- Anforderungen an die Ausgangsrechnung beachten
- Ausländische Währung umrechnen
- Erklärungs- und Meldepflichten beachten
- Vorsteuerabzug geltend machen

naja also die frage lässt sich so pauschal hier niccht beantworten, weil du keine angaben darüber machst ob dein neukunde eine privatperson ist oder ein ausländischer unternehmeR!
Sollte er eine Privatperson sein dann berechnest du ganz normal die deutsche USt und musst diese auch in Deutschland abführen! Sollte er ein Unternehmer sein dann handelt es sich aus deiner Sicht um eine innergemeinschafltiche Lieferung die ist befreit von der USt gemäß §4 Nr. 1b und du darfst keine USt ausweisen!
Übrigens : "innerhalb der EU ..." ist leider falsch da es einige Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem USsteuerlich relevanten Gemeinschaftsebiet gibt.

Zoll fällt innerhalb der EU weg! (man glaubt es kaum, aber auch England ist in der EU) USt. muss dein Kunde vor Ort verrichten.

Du musst die MWST ausweisen. Zollgebühren kannst du auch draufschlagen.

Ja, und auch noch die Hundesteuer, wenn der Frager einen Hund hat. Und wenn ernoch in der Kirche ist...Aber das geht dann doch zu weit, oder?

gehts noch?

.Es geht wieder, nachdem ich Deine Antwort verdaut hatte,
Hallo Helmuthk,
vielen Dank für die Antwort! Also muss ich die USt-ID-Nummer meines Kunden erfragen, damit ich den "Posten" MWSt. mit 0,00€ aufführen kann?