Ware von Großhändler für private Zwecke als Gewerbe
Kann man als Gewerbetreiber Waren von einem Großhändler für eigene Zwecke benutzen?
Z.B. kaufe ich eine Lampe für 5 Euro von einem Großhändler und behalte es, weil ich es nicht verkaufen kann.
Geht das?
und wenn nicht würde es gehen wenn die Ware beschädigt wäre?
3 Antworten
Klar, denn die Selbständigkeit ist nichts weiter als ein Waren Umschlagplatz.
Einkaufen - verkaufen
Das nun entstandene, leidige soll & haben, ist nichts anderes als die dazu gehörende Würze, die nicht vergessen lässt, das es nun durchaus weitergeht.
Also, ich habe für 100,00 € eingekauft und für 150,00 € verkauft, wenn nun in dem Erlös eine Lampe für den Eigenbedarf enthalten ist, ist das ok allerdings nur so lange wie die Dinge nicht aus dem Ruder laufen, z.B. durch Waren Entnahmen, die zwangsläufig die gezahlte MWST nicht zurück bringt und das Minus anwachsen lässt.
Es ist ein Thema zum verlieben, dazu braucht man Zeit und eine Tasse Kaffee. Ich hoffe, ich habe dir ein ganz klein wenig deine Fragen beantwortet, Gruß Jo.
Warum sollte das nicht funktionieren? Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, bist Du (in der Regel) auch berechtigt, im Großhandel einzukaufen. Der Großhändler fragt Dich ja nicht, was Du mit der Ware machst. Denn ein Gastronom kauft seine Lebensmittel fürs Gewerbe ja auch im Großhandel, nutzt diese aber (bestimmt) teilweise auch privat.
Lediglich die Umsatzsteuer wirst Du (als Endverbraucher) selbst tragen müssen.
Sehe darin eigentlich auch kein Problem, wieso man das nicht auch einfach Privat einsetzt. ;)
Gruß
MeisterEder