Ware versehentlich an die falsche Adresse gesendet - Wie komm ich wieder an meine Ware?

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Ich würde den Händler an deiner stelle nochmals kontaktieren und ihm eine kopie von dem Zustellbeweis beilegen, bzw einscannen und einfügne per mail. damit könnte sich der Händler an den Grosshandel wenden und sein paket aushändigen lassen. Wenn der Großhandel als Absender genannt war, verstehe ich auch nicht warum der Händler sich so quer stellt. Da muss man doch damit rechnen, das etwas schief geht, schließlich gehen pakete, die nciht angenommen werden oder nicht zustellbar sind auch automatisch an den Absender zurück! hast du über amazon oder ebay bestellt? dann kontaktiere die ebenfalls und bitte um hilfe!

Hallo und danke für die Antwort. Ich habe schon mehrmals erfolglos versucht, den Händler dazu zu bewegen. Keine Chance. Ich habe so etwas auch noch nie erlebt. Der Händler unterschreibt seine Mails auch "Mit freundlichem Bedauern", was ja alles über sein Niveau sagt. Nix zu machen also. Der Händler aus Uetersen will nicht und der Grosshändler sieht sich nicht zuständig. Dort in Uetersen kaufe ich bestimmt keine Leuchten mehr.

Der Grosshändler liegt in Arnsberg, leider zu weit für mich um hinzufahren. Der Grosshändler muss doch die Ware aufbewahren und sie rausgeben, oder? Wo im Gesetz ist das denn geregelt?

@manimas

da bin ich leider auch etwas überfragt. Falls du nicht zum Anwalt willst, versuch hier mal deine Frage zu stellen: http://www.recht-finanzen.de/contents/verbraucherschutz/skel

Da steht zwar dies beispiel, aber es es trifft nicht ganz auf dich zu. : Dies ist dann der Fall, wenn •die empfangene Ware nicht für den Empfänger bestimmt war ODER •wenn die Sendung in der irrtümlichen Annahme einer Bestellung erfolgte. Beispiel Claudia findet in ihrem Briefkasten eine unbestellte Buchsendung, die jedoch, auf dem Päckchen deutlich sichtbar, an ihre Nachbarin adressiert war und nur durch eine Unachtsamkeit des Postboten bei ihr gelandet ist. Sie erkennt diesen Irrtum, nimmt trotzdem das Buch an sich und verbrennt es. Der Buchverlag kann hier Schadensersatz von Claudia verlangen, da Claudia wußte oder zumindest aufgrund der auf dem Päckchen deutlich sichtbaren Adressierung wissen mußte, daß es sich um einen Irrtum gehandelt hat und sie nicht Empfängerin des Buches sein sollte.

Tja, DU hast einen Fehler gemacht. Der Händler hat die Ware nicht erhalten. Und der Großhändler ist nicht der richtige Empfänger.

Selbst schuld. Nun mußt du mit den Konsequenzen leben.

Tja, hier fehlt eine Markierungsmöglichkeit für schlechte Antworten.

Der Fall ist längst gelöst, aber ich möchte hier noch die Lösung posten. Der Händler hatte es versäumt, mich auf den Unterschied zwischen Grosshändler und Händer aufmerksam zu machen. Er trägt deshalb die volle Verantwortung für die Ware und darf die Rückzahlung nicht verweigern. Hat etwas gedauert, aber nach einem Brief vom Anwalt hat er alles zurückgezahlt, die Antwaltskosten dazu.