Ware per Vorkasse bestellt - ohne Probleme zurücktreten?

5 Antworten

Wenn noch kein Geld überwiesen wurde ist es ganz einfach. Bei Internetgeschäften hast du ein Widerrufsrecht. Du schreibst einfach eine Mail in der du den Vertrag widerrufst und gut ist. Dann ist der Vertrag und alle Forderungen (von dir und denen) nicht mehr existent.

Beim Versuch eine Mail zu schreiben erscheint eine Fehlermeldung.. Ich lasse es einfach laufen und tue nichts.

Danke!

Juristisch gesehen ist zwar ein Kaufvertrag zustande gekommen, aber ich wuerde erstmal gar nichts machen, natuerlich auch nicht bezahlen, und abwarten, ob eine Reaktion kommt.

Juristisch gesehen ist zwar ein Kaufvertrag zustande gekommen,

Unwahrscheinlich, denn der Vertragsantrag dürfte von der anderen Seite noch nicht angenommen worden sein.

@jurafragen

Wieso, der Verkaeufer hat ein Angebot gemacht, und der Fragesteller hat es angenommen.

@ALEMAN2015

Nein ... der Käufer(!) hat ein Angebot gemacht. Vermische nicht rechtliche Ausdrücke mit Umgangssprache.

@Ifm001

Ja, du hast recht, normalerweise muss der Varkaeufer noch bestaetigen(invitatio ad oferendum). Anders sieht es allerdings bei Intenetauktionen oder Angeboten "Sofortverkauf" aus.

Unabhängig von der Zahlart bist Du einen Vertrag eingegangen mit sämtlichen Pflichten eingegangen.

Schreibe umgehend ein Widerruf an den Händler. Versandkosten für den Rückversand kann er nicht einfordern, wenn rechtzeitig vor dem Versand widerrufen wird.

Du kannst auch abwarten, ob Du die Ware erhälst, wenn Du sie denn noch haben möchtest.

Leider kann man keine E-Mail an diese dort genannte E-Mail senden..

Danke trotzdem!

Unabhängig von der Zahlart bist Du einen Vertrag eingegangen

Nein, denn es dürfte an der zweiten Willenserklärungen (Annahme des Angebots, Ware zu kaufen) mangeln.

@jurafragen

Diesen Punkt hat aber nicht mehr der OP in seiner Gewalt. Von daher sehe ich das hier als nicht relevant an.

@Ifm001

Von daher sehe ich das hier als nicht relevant an.

Vor dem Hintergrund des § 150 (1) BGB ist das schon relevant.

Du kannst Deine Bestellung sofort per mail oder Einwurfeinschreiben widerrufen. Hast Du per email eine Widerrufsbelehrung bekommen?

Bei einer Nichtreaktion oder Nichtzahlung bleibt der Kaufvertrag auf jeden Fall bestehen, d.h. der Shop könnte dann auch den Betrag einklagen.

Ob eine unseriöse Website, welche scheinbar krumme Geschäfte macht eine Klage einreicht ist fraglich.

@xRickRickRickx

Wenn ein Annahmeverzug besteht ... warum nicht? Da bietet man dem Verkäufer doch einen rechtskonformen Grund um das Geld einzutreiben.

@Ifm001

Aber welcher Richter dieser Welt würde einer Betrügerwebsite Recht geben wenn es zum Rechtsstreit kommt?

@xRickRickRickx

Jeder, wenn die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil vorliegen.

@jurafragen

Jetzt macht mal keine Panik und denkt mal logisch: Die verklagen dich auf den Kaufpreis - ist doch super, dann kassierst du die Playsi für 255 € :D
Denn die müssten dann ja auch liefern und auch das würde der Richter dann feststellen... so what...

@jurafragen

Und für ein Versäumnisurteil (§§ 331 ff ZPO) müsste er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen sein oder nicht verhandeln. Das ist ja mal endsweit in der Zukunft und vorher kann man sich dann rechtlichen Rat suchen.

Selbes Problem beim Annahmeverzug nach §§ 296 ff BGB: Das liegt noch weit in der Zukunft, denn dazu müsste die Betrügerwebsite die Leistung ordnungsgemäß anbieten und er dürfte sie nicht annehmen. Wenns jetzt morgen an der Tür bimmelt und da steht der DHL-Mann mit ner Playsi für 255 € bin ich sicher, dass Rick auch die Kohle abdrückt :D

Zurücktreten kannst Du nicht, aber den Vertrag wiederrufen.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, auf solchen komischen Seiten zu bestellen?

Die Seite sieht seriös aus und enthält sogar Prüfzeichen von national anerkannten Elektronikzeitschriften uvm.

Besuche die Seite einfach und sieh selbst! 

Vielen Dank!

@xRickRickRickx

Die Seite sieht seriös aus

Nein. Ein Blick ins Impressum und schon ist klar, dass wir hier weit jenseits von seriösen Geschäften sind.

Besuche die Seite einfach und sieh selbst!

ja, hab ich gemacht.

@jurafragen

Da Ich leider kein Experte auf diesem Gebiet bin war mir dies nicht bewusst. Auf den Versuch eine E-Mail zu Verfassen erhält man eine Fehlermeldung..

@xRickRickRickx

Das hat nichts mit "Experte sein" zu tun. Solche Dinge sollte man auch als als Privatperson "drauf haben".

@Ifm001

Jetzt ist er ja klüger als vorher, kein Grund, auf ihm rumzuhacken.