Ware beim Zoll? Was nun? falsche Lieferung erhalten!

3 Antworten

Da Du das auch noch gewerblich machst, würde ich Dir DRINGEND zu einem Anwalt raten!

Natürlich kannst Du gegen die Beschlagnahme Einspruch einlegen, juristisch gesehen. Da aber der Verdacht der versuchten Einfuhr von und des versuchten Handles mit gefälschten Waren besteht, und der Zoll einen sog. "Grenzbeschlagnahmeantrag" des Markenerechteinhabers vorliegen hat. muss er die ware vorläufig beschlagnahmen, um die Anhaltspunkte für die Fälschung, die er offensichtlich hat, vom Rechteinhaber, der seine Waren ja nun genauestens und am Besten kennt, prüfen zu lassen. Wenn der Zoll also anhand der Prüfung des Rechteinhabers Dir nachweisen kann, dass es Fälschungen sind, wird es schon mal sehr eng. Du kannst natürlich auch dagegen angehen, denn theoretisch kann sich der Mitarbeiter, der die Prüfung durchgeführt hat, auch irren. Erfolgschance: Marginal, also nahe 0.

Dann die Frage, ob Du das bestellt hast. natürlich kann der Verkäufer falsche Ware liefern - dafür kannst Du nichts. die Frage ist nur, ob Du die Modelle, die Du als "no name" bestellt hast, dieselben sind, die jetzt als "Ray Ban Fälschungen" gekommen sind. Wenn nein, kannst Du alles beweisen und hast keine Strafgelder zu befürchten. Du musst halt nur versuchen, Deine Zahlung vom Lieferanten zurück zu bekommen. Eine Klage in China o.ä. dürfte extrem hohe Gerichts- und Anwaltskosten verursachen und gleichzeitig geringe Erfolgsaussichten haben (Nachahmung ist in China eine ehrenvolle Tugend! Fälschen allerdings illegal. Und jetzt mach einem chinesischen Gericht mal klar, dass der Lieferant nicht "nachgeahmt", sondern gefälscht hat. Du siehst die Problematik schon in der schwammigen Abgrenzung der Begriffe... Aber manche Händler sind natürlich auch kulant und erstatten. Also auf jeden Fall anschreiben.

Ist die bestellte "No-Name"-Ware aber identisch mit den Ray Ban Fälschungen, hast Du ein massives Problem mit dem Rechteinhaber und dem Zoll. Denn Du als gewerblicher Händler hättest das prüfen müssen! Das kann durchaus in einem Strafprozess münden!

Deshalb unbedingt einen auf Markenrechte spezialisierten Anwalt einschalten, der Dich berät. Dann kommst Du vielleicht irgendwie "aus der Nummer" raus. Nimm das bitte nciht auf die leichte Schulter und mach weder gegenüber dem Zoll noch gegenüber dem Markenrechteinhaber irgendwelche Angaben, bevor du das nicht mit dem Anwalt abgesprochen hast. Es kann alles gegen Dich verwendet werden - ein falsches Wort, das anders gemeint ist, und schon hast Du verloren. Das dann später zu korrigieren ist sehr aufwändig!! (Ich spreche aus Erfahrung - wenn auch nicht gewerblich beim Makenrecht, sondern privat im Verkehrsbereich; war der Meinung ich hätte nichts gemacht und bräuchte deshalb auch keinen Anwalt. Großer Fehler! Beim Landgericht (in der Berufung) gab`s dann eine (teure, aber immmerhin) Einstellung - da war ich dann mit Anwalt, denn das mir für "Selbstverteidigung" zu riskant!!)

Ich würde an deiner Stelle mich mit dem Lieferanten in Verbindung setzen, denn dem Zoll ist es egal warum dort gefälschte Brillen sind.

Sag dem Händler, er habe einen Fehler beim Versand gemacht, wodurch die bestellten Brillen nicht angekommen sind und dass du deshalb nun dein Geld zurück möchtest.

Im Normalfall sind Internethändle in solchen fällen relativ kullant, da sie wissen, dass es sonst mit einer sehr schlechten Bewertung für sie Endet, was sie teuer zu stehen kommt.

Vielen Dank, für die Antwort. Jedoch ist die ganze Situation nicht leicht. Der Zollmitarbeiter teilte mir mit, das die Kontakt zu Ray Ban aufgenommen haben, diese wird sich die Sonnenbrillen ansehen und dann stellt sich heraus, das diese FAKE Brillen sind und ich würde von RAY BAN eine Geldstrafe etc oder Abmahnung erhalten`?? Obwohl ich nie zuvor Ray Ban bestellt habe, sondern die Lieferanten mir "ausversehen" 25 Stück von 50 Brillen als Fake Sonnenbrillen von Ray Ban zugesandt haben.!! Ich frage mich, werden die vom Zoll oder Ray Ban, das glauben? Kann man dagegen Einspruch im Falle eines Problems einlegen? 

@AngelinaBaby

Im Notfall must du den Händler verklagen, das wird allerdings meist schwierig, da er im Ausland sitzt.

Wenn es soweit ist kannst du auch versuchen Ray Ban davon zu überzeugen, dass du sie eigentlich gar nicht gekauft hast, sondern es nur soweit gekommen ist wegen einem Fehler des Verkäufer. aber ob deshalb Ray Ban seine Strafe zurückzieht ist zweifelhaft, aber du kannst es ja mal probieren.

Viel Glück

@mausefalle12

Danke für die Hilfe. Ja ich werde mein bestes versuchen :-)

Die Fakes sind in deiner Lieferung, damit bist du dafür zuständig. Hast du einen Gewerbeschein? Ja, damit solltest dich mit dem Lieferanten auseinandersetzen. Der Lieferant wird irgendwo in Süd-Ost-Asien sitzen; da werden deutsche Gesetze nicht greifen. Als Privatperson sind die Fake-Brillen auch weg, weil bei der Menge ein gewerblicher Handel vorausgesetzt wird. Du hast doch eine Bestellung, damit solltest dich mit dem Zoll ebenfalls in Verbindung setzen.

Hallo, ja es war eine gewerbliche Einfuhr und keine Private. Ich betreibe ein Gewerbe und wollte diese natürlich dann weiterverkaufen!  Jedoch ist meine Frage noch offen, ob man dagegen Einspruch einleiten könnte? Falls eine Strafe etc. für mich wegen der Sache folgen sollte? Schließlich habe ich Beweise & Rechnung, Bestellvorgang alles zur Hand..

@AngelinaBaby

Setz dich damit mit dem Zoll und dem Händler auseinander. Wie es letztendlich gehandhabt wird; liegt in den Sternen!

@peterobm

ja das werde ich dann sehen. Ich hoffe das es gut ausgeht...