Ware aus Holland gekauft, Ust doppelt bezahlen?!

2 Antworten

Der Einkauf in Holland ist für dich als Unternehmer ein innergemeinschaftlicher Erwerb und damit ein umsatzsteuerpfl. Umsatz, der in der USt-Voranmeldung zu erklären ist. Die abzuführende USt darf aber gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden, so dass keine umsatzsteuerliche Belastung entsteht. Du zahlst also keine USt doppelt.

Danke für deine ausführliche Antwort. Was mich aber irritiert ist folgendes: wenn ich keine Vorsteuer im Dezember 2011 bezahlt habe, dann kann ich doch nichts abziehen?

@rifman

Doch: die USt aus dem innergemeinschaftl. Erwerb. ;-) Schau dir das UStVA-Formular mal genau an, da musst du das in extra Zeilen eingeben.

@MenschMitPlan

Um das klar zu stellen; ich muss erstmal keine Ust. abführen sondern erst wenn ich die Ware verkauft habe?

@rifman

Ja. Wenn die Formalitäten stimmen. :-)

@MenschMitPlan

Alles klar, vielen dank!

Wenn du die Ware verkaufst bekommst du die Steuer vom Kunden zurück und gut is, zweimal musst du die nicht abführen.

Danke für deine Antwort. Ja, aber ich werde höchstwarscheinlich mehr bekommen als ich abgeführt habe, was dann?