Ware aus Holland gekauft, Ust doppelt bezahlen?!
Hallo,
Ich habe im Dezember 2011 Ware Steuerfei aus Holland gekauft, nun habe ich gelesen, dass ich die Umsatzsteuer für Dezember 2011 hier in Deutschland der Finanzamt abführen muss. Angenommen ich würde die Ware im Januar 2012 verkaufen, dann würde ich nochmal die Umsatzsteuer im Februar abführen. Ist das richtig? wenn ja dann werde ich die Ust zweimal bezahlen. Danke für eure Antworten
2 Antworten
Der Einkauf in Holland ist für dich als Unternehmer ein innergemeinschaftlicher Erwerb und damit ein umsatzsteuerpfl. Umsatz, der in der USt-Voranmeldung zu erklären ist. Die abzuführende USt darf aber gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden, so dass keine umsatzsteuerliche Belastung entsteht. Du zahlst also keine USt doppelt.
Doch: die USt aus dem innergemeinschaftl. Erwerb. ;-) Schau dir das UStVA-Formular mal genau an, da musst du das in extra Zeilen eingeben.
Um das klar zu stellen; ich muss erstmal keine Ust. abführen sondern erst wenn ich die Ware verkauft habe?
Ja. Wenn die Formalitäten stimmen. :-)
Alles klar, vielen dank!
Wenn du die Ware verkaufst bekommst du die Steuer vom Kunden zurück und gut is, zweimal musst du die nicht abführen.
Danke für deine Antwort. Ja, aber ich werde höchstwarscheinlich mehr bekommen als ich abgeführt habe, was dann?
Danke für deine ausführliche Antwort. Was mich aber irritiert ist folgendes: wenn ich keine Vorsteuer im Dezember 2011 bezahlt habe, dann kann ich doch nichts abziehen?