war gegen mich ein strafrechtliches Verfahren anhängig?

2 Antworten

zu dem Zeitpunkt der Straftat war ich 12) wurde das Verfahren eingestellt

damit Strafunmündig

weil die falsche Person angeklagt wurde.

sowas nennt man Justizirrtum. schätze da wird nix vorliegen.

nein da du falsche Person warst sprich Justizirrtum

Trotzdem war doch in der Vergangenheit ein Ermittlungsverfahren anhängig gewesen. Es wurde ja nicht nach den Grund gefragt

@Break1

nun man kann es auch so schreiben dass zwar Verfahren anhänglich war weil Person verwechselt wurde