war gegen mich ein strafrechtliches Verfahren anhängig?
Hallo,
in einem Textfeld steht: "Falls gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist/war"
Das müsste ich für eine Bewerbung im Öffentlichen Dienst wissen und da ich nicht lügen will, weil ich Angst habe, dass wenn ich mal verbeamtet bin und ich es hier falsch eintrage, dass mir mein Beamtenstatus zurückgenommen wird.
Kurz und bündig:
Ich habe eine neue Adresse. Der Vorbesitzer des Hauses hatte Schulden und dadurch hatte eine Firma mich wegen Betruges angezeigt, weil sie nicht wussten, dass sich der Hausbesitzer gewechselt hat. Als ich bei der Stadtsanwaltschaft angerufen habe (ganz andere Stadt, sehr sehr weit entfernt und zu dem Zeitpunkt der Straftat war ich 12) wurde das Verfahren eingestellt, weil die falsche Person angeklagt wurde. Nun weiß ich nicht, ob ich das angeben soll, weil da von "anhängig war" die Rede ist.
Es wäre halt komplett nervig, wenn ich wegen des Vorfalls nicht bei der "Behörde" angenommen werde, da ich einfach nichts gemacht habe und ich einfach Pech hatte, dass man mich einfach für die falsche Person gehalten hat. Es gab kein Gerichtsverfahren.
2 Antworten
zu dem Zeitpunkt der Straftat war ich 12) wurde das Verfahren eingestellt
damit Strafunmündig
weil die falsche Person angeklagt wurde.
sowas nennt man Justizirrtum. schätze da wird nix vorliegen.
nein da du falsche Person warst sprich Justizirrtum
nun man kann es auch so schreiben dass zwar Verfahren anhänglich war weil Person verwechselt wurde
Trotzdem war doch in der Vergangenheit ein Ermittlungsverfahren anhängig gewesen. Es wurde ja nicht nach den Grund gefragt