War es richtig dem Käufer meines PKWs eine Kopie des Kfz-Scheines und Brief zu übergeben?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Prinzip das war richtig. Wenn er bezahlt hat gibst du ihm den Brief - damit gehört das Auto ihm. Er braucht diese Unterlagen auch um es anzumelden bzw. die Kennzeichen zu beantragen.

Das Risiko die Restsumme im Zweifel einklagen zu müssen bleibt natürlich wenn du eine Anzahlung akzeptierst. Du hättest auch den vollen Kaufpreis verlangen können.


Ohne diese Kopien würde er kein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Wenn er die volle Summe gleich gezahlt hätte, hätte er die originale haben können um es gleich direkt anzumelden. Kosten- und Zeitersparnis für ihn.

naja,

es ist eine Kopie, nicht das Original, das liegt bei dir. fraglich, ob die Zulassunsgstelle eine Kopie akzepiert.

Er hat ja auch keinen Schlüssel und das Auto steht auch noch bei dir.

Da die Zulassunsgstelle mit großer Wahrscheinlichkeit den Mann zurückschickt, könntest du zwischenzeitlich bei deiner Versicherung anrufen und absprechen, das du ihm dein Kennzeichen mitgibts. das ist üblich, habe ich mehrmals gemacht, es gibt auch nen Begriff dazu. Es war verblüffend einfach, wei die Regelung zu treffen ist. einen eventuellen Schadensfall übernimmt der neue Käufer, das ist Regelbar und spart doppelte Zulassungstermine.

Frag bei deiner KFZ Versicherung nach, ich habs leider im detail vergessen

Nicht der Kfz-Schein oder der Kfz-Brief belegen die Besitzverhältnisse, sondern einzig der Kaufvertrag und Quittung über den gezahlten Kaufbetrag.

Der im Brief eigetragene Halter sagt daher nichts über den Besitz aus.

Die geschilderte Konstellation schreit förmlich nach Schwierigkeiten. Es gibt genau eine sinnvolle Methode, wie man ein Auto verkauft: der gesamte Kaufpreis wird bar bezahlt, und der Käufer erhält im Gegenzug das Fahrzeug mit allen Schlüsseln und Papieren.