War das eigentlich Strafbar - Wildtiere einfangen?

7 Antworten

Es ist verboten und strafbar!

Bundesnaturschutzgesetz
§ 20f Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten 
(1) Es ist verboten, 
1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören... 
(2) Es ist ferner verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten 
2. in Besitz zu nehmen...

Das gilt sowohl für den Igel, als auch für die Blindschleiche

Heimische Wildtiere einzufangen ist verboten. Anders wenn man ein hilfsbedürftiges krankes Tier findet, das darf man pflegen, muss es aber nach der Genesung wieder in die Natur setzen.

Greifvögel darf nur jemand pflegen, der eine Genehmigung hat. Sicherlich gibt es auch noch weitere Tiere, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, ums sie zu pflegen.

Aber halten, so wie du, absolut nicht erlaubt. Eigentum, kannst du das sowieso nicht nennen. Wie kommst du nur darauf?

ich habe sie eingefangen sprich wer´s findet darfs behalten.

@xKatzenkillaX

Du hast Igel und Blindschleiche nicht gefunden, sondern eingefangen!  Von wegen, darfst es behalten. Von welchem Stern kommst du?

@xKatzenkillaX

Das ist eine Straftat, meine Güte! Was lernt ihr heutzutage eigentlich in der Schule? Wo der Power-Button am Computer ist und wie man möglichst krakelig schreibt...

@kuechentiger

Meine Schulzeit ist schon eine ganze Weile her.

@xKatzenkillaX

Umso schlimmer! Erwachsene Menschen sollten sowas eigentlich wissen.

Deine Handlung war nicht unbedingt Strafbar, dennoch kannst du dir sicher sein das beide Tiere verendet sind. Wildtiere sollten nicht eingefangen werden, sie werden nach dem aussetzen verstoßen weil sie nach Menschen stinken. Manchmal finden sie auch kein Futter, weil sie es nicht gewöhnt sind sich selbst Futter zu beschaffen.
Wenn du ein reines Gewissen willst, dann fang keine Wildtiere mehr!

Es ist verboten. Die gehören zu den geschützten Arten. Was man darf, ist zu dürre Igel überwintern. Die müssen dann aber sofort wieder freigelassen werden, wenns das Wetter erlaubt.

Ja, das war glatte Wilderei, die in Deutschland  je nach Bundesland zwischen 5000-50000€ Strafe bei Schlangen und Igeln nach sich zieht. Natürlich gesondert, also bist DU bei 10.000-100.000 mit deinen Straftaten. 

Bin nicht aus Deutschlang sondern Österreich.

@XxKatzenkilla

Na wenn das so ist, noch besser: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen...

(Hach ich liebe das Österreichische Tierschutzgesetz, das viel strenger als das Deutsche ist, und sogar die Einfuhr von im Ausland geborenen kupierten Hunden verbietet)

Wärst du kein Troll, würde ich mir glatt die Mühe machen, dich wegen deiner ganzen Straftaten mit Tierbezug anzeigen, würde bestimmt hübsch was zusammenkommen bei deinen ganzen Vergehen.

Dann könntest du Silberfische hinterm Knastklo züchten XD

Die waren nicht dein Eigentum, sondern dein Besitz - sie haben dir nie legal gehört. Wildtiere der Natur zu entnehmen und ohne Genehmigung zu halten, ist in der Tat eine Straftat.