Wann zahlt man üblicherweise beim Wohnungskauf die erste Rate?

4 Antworten

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Ja, in gesuchten Regionen kommt man nicht herum schon vor Baubeginn zu kaufen. Wer sich da eine Wohnung im Geiste nicht schon vorstellen kann und deshalb abwartet, hat da schlechte Karten und kommt evtl. nicht mehr zum Zuge, da alles verkauft.

Nun ist es so, dass Neubauten nach der gesetzlichen Makler- und Bauträgerverordnung verkauft werden. In dieser ist eine "genaue" Aufstellung der Raten aufgeführt. Diese MaBV sagt vor, dass erst Wert geschaffen und vorhanden sein muss und dann erst bezahlt wird. Es sind üblicherweise 7 Raten. Die erste Rate wird bei Baubeginn fällig, dass heißt, wenn der Bagger den Aushub beginnt. Das sind im Normalfall ca. 30 % und entspricht dem anteiligen Wert des Grundstücks. Mehr darf auf keinen Fall verlangt werden, sonst kann es Probleme für den Bauträger geben. Von der ersten Rate dürft ihr dann 5 % Sicherungseinbehalt abziehen oder der Bauträger gibt euch darüber eine Bürgschaft.

Wenn man einen Neubau finanziert, zahlen die meisten Banken sowieso nur nach Bautenstand aus, da sonst für den Großteil der Gelder keine Sicherheiten entgegen stehen.

Auszahlung in Anlehnung an Makler Bauträgerverordnung.

Und im Detail dann eben entsprechend dem Werkvertrag.

Bei meiner Zeit im Innendienst bei der Bank war das auch so.

Rohbau war meistens so bei 60% ausgezahlt (Faustformel).
Denn wie gesagt es müssen bautechnisch auch entsprechende Sicherheiten vorhanden sein.

Denn auch Bauträger können pleite gehen.

wir hatten es bei unserem einfamilen haus so gehalten 1.3tel sofort 2. bei endung des roh baus und 3 . bei übergabe und kontrolle,