Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall

5 Antworten

Ich möchte Dir empfehlen, zur Wahrnehmung und Durchsetzung Deine Interessen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Und noch ein Tipp: Da Du einen Personenschaden davongetragen hast (ich wünsche Gute Besserung!), solltest Du vorsorglich diesen Unfall auch Deiner privaten Unfallversicherung melden, rein vorsorglich für den Fall, dass sich da (hoffentlich nicht!) ein bleibender Schaden ergibt - und falls Du stationär behandelt wirdst, sowieso.

Muss mich korrigieren. Ein Anwalt ist deswegen von Nöten, weil Personenschaden entstanden ist und Anwälte Einblick in die ADAC Schmerzensgeld-Liste haben. Du musst ja etwas von der Versicherung dafür verlangen, zumindest für diesen Punkt solltest Du den Anwalt in Anspruch nehmen. Der Rest geht auch ohne.

@huskycologne

Wenn die Versicherung bereit ist zu zahlen, ist ein Anwalt nicht unbedingt notwendig. Und wenn keiner notwendig ist, wird er auch nicht bezahlt. Schadensminderungspflicht.

Ob mit oder ohne Anwalt, das wird eine Weile dauern, denn der Schaden und Restwert muß durch einen Gutachter ermittelt werden und und und.

Bei einem Totalschaden kannst Du eine gewisse Zeit mit einem Mietwagen fahren, mußt Dir aber einen Nutzungsanteil anrechnen lassen.

Ruf am Besten bei der Versicherung an und kläre die nächsten Schritte am Telefon

Ich habe nach meinem Unfall meine Versicherung auch informiert. Das kann im Zweifelsfall recht hilfreich sein.Dann bei der Zentrale der versicherungen anrufen (den genauen Namen weiß ich gerade nicht) und nachfragen ob der Gegner den Unfall schon gemeldet hat. Den Anwalt würde ich sofort einschalten, den muß eh die generische Versicherung bezahlen, das gleiche gilt für den Gutachteter (solltest Du auf jedenfall hin)

Die Versicherung will von beiden eine Schadensschilderung. Wahrscheinlich wird sie dein Fahrzeug begutachten wollen. Sobald der Gutachter seinen Bericht abgibt, kannst du evtl eine Kostenzusage erhalten. Er wird dann auch eine Frist setzen in der du ein gleichwertiges Fahrzeug finden solltest. So lange erhältst du eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Leihwagen.

Ist Dein Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden, wird dies vom Sachverständigen ermittelt.

Den Sachverständigen kannst Du Dir frei aussuchen. TÜV Dekra, oder einer von den vielen freien Sachverständigen.

Das Gutachten erhält die Versicherung und Du. Du erhälst den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Das Fahrzeug kannst Du frei verkaufen, im Gutachten steht jedoch meist jemand, der bereit ist, das Fahrzeug innerhalb der nächsten 4 Wochen für x € zu kaufen und abzuholen.

Im Gutachten steht eine Zeit für die Wiederbeschaffung. Meist sind das 10 Tage. Ruf die Versicherung direkt an, das Du ein Ersatzfahrzeug benötigst.

Nimm auf keinen Fall beim Mietwagenanbieter einen Unfall-Ersatz-Tarif! Der ist meist doppelt so teuer wie normal, weil die die Versicherungen schröpfen. Dir steht die nächst kleinere Klasse zu. Also Polo wenn Du vorher Golf gefahren bist. Der Mietwagen wird für die Zeit der Wiederbeschaffungsdauer gezahlt.

Erkundige Dich bei der VErsicherung nach der Schadennummer und schreib denen direkt per Fax, das Du den Schaden nach Gutachten abrechnen lassen möchtest. Sofern alles klar ist, solltest Du innerhalb von 10 Tagen an Dein Geld kommen. Zusätzlich steht Dir eine Kostenpauschale von 30,00 € zu. Auch die soll Dir mit der Entschädigung überwiesen werden.

Teil das der Versicherung so schnell wie möglcih mit.

Einen Anwalt brauchst Du nicht.

Tip für Dich: Man darf kein Schuldeingeständnis geben. Solltest Du in eine ähnliche Situation kommen:

Ausweisen, Fahrzeugpapiere vorzeigen und sagen, Du bist von A nach B gefahren und dann hat es geknallt. Alles andere klärt man später.