Wann zahl Versicherung nicht, wenn Haustür nicht abgeschlossen ist?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo MartinL82,

ich gehe davon aus, du wohnst in einem normalen Mietshaus.

Schließt du abends deine Wohnungstür ab und fühlst dich damit wohl und sicher, ist das absolut in Ordnung und gefährdet deinen Versicherungsschutz über die Hausratversicherung nicht.

Solange du dich in deiner Wohnung befindest, kannst du das nach Belieben handhaben.

Verläßt du allerdings die Wohnung, solltest du deine Haustür immer abschließen.Ziehst du diese nur zu, kann es sein, dass dir im Schadenfall grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

Hier kommt es dann auf deinen Vertrag an, inwiefern diese zum Tragen kommt.

Bei vielen Versicherern ist heute bereits die grobe Fahrlässigkeit je nach Tarif mitversichert.

Besteht dein Vertrag aber bereits länger, kann es sein, dass die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist oder es Abzüge in der Erstattung gibt.

Frag einfach kurz bei deinem Versicherer nach. Man wird dir dort eine Antwort auf deine Frage geben.

Eventuell lohnt sich für dich auch eine Aktualisierung des Vertrages.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Die Aussage ist natürlich Quatsch.

Möglicherweise hat er mal was von Registrierkassen aufgeschnappt. In Einkaufsläden ist es so, dass das Geld abends in den Tresor kommen. Dennoch wird da gerne mal eingebrochen und nachgeschaut, was so in den Registrierkassen zu finden ist. Wenn die verschlossen sind, werden die gerne aufgebrochen. Der Dieb findet da aber nix drin, weil eben das Geld im Tresor ist.

Jetzt ist es so, dass die Reparatur da sehr teuer ist. Daher haben Registrierkassen außerhalb der Ladenöffnungszeiten unverschlossen zu sein. Eben, damit kein unnötiger Schaden entsteht.

Theoretisch könnte man das bei einer Haustür auch anwenden. Aber nur dann, wenn die Reparatur der aufgebrochenen Haustür deutlich teurer wäre als ein möglicher Diebstahlschaden. Und das wird in der Realität eher nicht vorausgesetzt (auch wenn die Einbruchschäden oftmals höher sind als die Diebstahlschäden).

Du sprichst von Haus- und Wohnungstür. Fangen wir mit der Haustür (Mehrfamilienhaus) an. Diese sollte geschlossen aber ohne Schlüssel von innen zu öffnen sein. Einfach damit im Fall eines Brandes gewährleistet ist, dass man aus dem Haus kommt.

Ähnliches sollte bei einer WG für die Wohnungstür gelten bzw. sollte man zumindest den Schlüssel für den Fall der Fälle in der Türe stecken lassen. Wenn der Flur verqualmt ist, ist man im Zweifel erstickt, bevor man den Schlüssel gefunden hat.

Wofür da allerdings die Versicherung nicht zahlt, das ist mir schleierhaft und immerhin bin ich vom Fach.

... natürlich hat eine Versicherung ein Problem, wenn denn Fluchtwege wie hier über die Haustür verschlossen/abgeschlossen sind und etwaige davorliegende Tote kommen jetzt in die Zeitung.

Ich möchte für so etwas auch nicht, daß dafür meine Beiträge so ins Treppenhaus geworfen werden.

Das ist Unsinn, was Dein Mitbewohner da sagt. Versicherungen zahlen evtl. nicht, wenn man ein veraltetes Schloß hat und nicht abschließt.

lg Lilo

Ich habe mich vor einigen Jahren mal selbst ausgesperrt, Tür war nur zugezogen. Du glaubst nicht, wie einfach es für meinen Nachbarn war (ist gelernter Schlosser) mir ruckzuck die Tür zu öffnen. Wäre abgeschlossen gewesen, wäre das nicht so ohne weiteres gegangen.

@LiselotteHerz

Es gibt einen großen Unterschied zwischen Türen.

Oftmals sind Haustüren besser gesichert als z. b. Wohnungstüren.

Wenn man weiß wie und wenn man das passende Werkzeug hat lassen sich alle unverschlossenen Türen öffen.

Geht ganz leich... hab ich auch mal in einer Doku gesehen. Wenn man zum Schnapper nur um "ein Eck" muss, ist die Tür innerhalb. Ob Sekunden mit EC-Karte offen. Auch wenn es um "zwei ecken" geht, geht es mit dem entsprechenden Werkzeug extrem schnell ohne Spuren zu hinterlassen