Wann zähle ich für das Jobcenter als umgezogen?

3 Antworten

Du hast pro Jahr max. für 21 Tage Anspruch auf eine bezahlte Ortsabwesenheit und diese hast du vorher zu beantragen und kannst nur dann verreisen wenn du eine Zusicherung bekommst,wenn du für diese 21 Tage auch weiter Leistungen bekommen willst !

Ohne diese Zusicherung bzw.wenn du diese 21 Tage überschreitest steht dir für den gesamten Zeitraum keine Leistung zu und nicht nur für die Tage die du überschritten hast.

Um bei deinen Bruder einen Anspruch geltend machen zu können,musst du auch da gemeldet sein.

das ist zwar die theorie --- aber die praxis sieht da wohl anders aus.  also ich kenne einen der wegen behinderung im nahverkehr kostenlos fahren kann und jeden samstag und sonntag ca. 100 km einfach zu einem flohmarkt fährt .... das entscheidet er aber wie andere auch spontan ...  aber er wird das ja kaum am samstag um 7:00 früh spontan beantragen können --- außerdem fährt er ja öfter als 21 Tage im Jahr

@ThomasAral

was dein bekannter am samstag oder sonntag macht ist doch völlig rille. in dieser zeit des we interessiert es sb nicht. die ortsabwesenheit ist während der geschäftszeiten des jc. die sind in der regel von mo-freitag. wenn also dein bekannter montag nicht wieder da ist, dann wirds problematisch. erhält er einen anruf um 8, dass er in der nächsten stunde aus dem ortsnahen bereich andackeln muss, dann ist es ein verstoß gegen die regelung der ortsabwesenheit. du hast nicht verstanden worum es geht.

@ThomasAral

Die Ortsabwesenheit gilt von Mo - Fr und nicht an Wochenenden !

@isomatte

wozu gibts denn handy ....  ich denk nicht dass das jobcenter anruft und in 10 minuten dich vor ort sehen will ....  die termine sind dann immer erst an folgenden tagen

p.s.  er geht auch schon mal an wochentagen fort ohne was zu sagen.

@ThomasAral

Es geht hier ums Prinzip und nicht was man könnte / müsste oder hätte !

Man muss seine Telefon Nummer keinem geben und wenn ich früh aus dem Haus gehe und abends wieder da bin um nach meiner Post zu sehen,denn dann kann eine Einladung / Termin nur mit der Post kommen,dann habe ich gegen die Ortsabwesenheit nicht verstoßen,ich kann ja auf der Suche nach Arbeit gewesen sein.

@ThomasAral

doch genau das kann das jc machen. abhängig vom wohnort und der distanz zwischen wohnung und jc, kann das jc ganz genau das verlangen. in der nächsten stunde bist du hier - wenn nicht, dann musst du mal genau erklären warum nicht. höre auf zu diskutieren. du verstehst den sinn dessen was dir hier mehrfach erläutert wurde in keiner weise.

@ThomasAral

@ThomasAral

wozu gibts denn handy ....  ich denk nicht dass das jobcenter anruft und in 10 minuten dich vor ort sehen will ....  die termine sind dann immer erst an folgenden tagen

In Berlin macht das JC gelegentlich solche Späße - man ruft dich an und erwartet dich mit deiner aktuellen Mappe von Bewerbungen in drei Stunden im Amt. Wenn du verhindert bist, hast du einen Nachweis mitzubringen.

Also nix mit Terminen innerhalb der nächsten Tage.

Im übrigen sind die 3 Wochen genehmigter Ortsabwesenheit = 21 Tage, ergo ist das WE mit drin.

Wenn man natürlich am WE wegfahren will, dann tut man das Freitag ab 12 und ist am Sonntag abend wieder da. Da in dieser Zeit niemand im Amt ist, der anrufen könnte, kann einem in einem solchen Fall (ortsabwesend wischen Freit mittag und So abend) auch nicht wirklich was passieren.

so wie du aus deiner wohnung spurlos verschwindest und dich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stellst, wirst du aus dem leistungsbezug genommen. da du einfach verschwindest, hast du verstoßen gegen die ortsabwesenheitsregelung. sprich du hast dich abzumelden und drum zu bitten mit trifftigen grund ortsabwesend sein zu dürfen. wenn dir das nicht genehmigt wird, dann bekommst du keine leistungen.

einen längeren beusuch beim bruder hast du also zu melden. dann natürlich musst du damit leben, dass du 6 wochen aus dem bezug genommen wirst. du stehst dem arbeitsmarkt nachweislich in trier nicht zur verfügung.

wenn du also wieder leistungen beziehen möchtest, dann musst du deine dinge in trier abmelden: wohnung, alg2bezug, etc und umziehen. dann wird deine haushaltsgemeinschaft mit deinem bruder geprüft ob überhaupt bedarf besteht und du leistungen beziehen müßtest.

du bekommst keine leistungen in trier, da du einfach verschwunden bist, deiner meldepflicht nicht nachkommst und keine arbeit suchst. somit besteht kein grund für leistungen. in krefeld bekommst du keine leistungen, da du nicht im bezug bist, keinen antrag gestellt hast und die mit trier überhaupt nix zu tun haben. wenn du also leistungen beziehen möchtest, dann musst du einen neuen antrag stellen, dich erstmal in krefeld anmelden, in trier abmelden. ob du umgezogen bist, wohin und warum ist für das jc in trier als auch krefeld völlig uninteressant. wenn du deinen pflichten nicht nachkommst, wirst du aus dem leistungsbezug berechtigt entfernt.

wenn du also was willst, dann musst du dich neu anmelden.

>>du stehst dem arbeitsmarkt nachweislich in trier nicht zur verfügung.

ist doch quatsch .. denn sobald er eine Einstellung in Trier bekommt,  würde er natürlich wieder umziehen, bzw. er ist ja gar nicht umgezogen, also würde er seinen Besuch beenden beim Bruder.

@ThomasAral

was er macht wenn er nicht im leistungsbezug ist oder nicht, ist doch völlig uninteressant für das jobcenter. wenn er in trier eingestellt ist, kann er gerne umziehen, steht aber immer noch nicht im leistungsbezug in trier. du redest dummes zeug, du hast immer noch nicht verstanden worum es geht. was also willst du mit deiner nichtssagenden antwort erläutern?

@ThomasAral

Dafür gibt es die Regelungen in der Ortsabwesenheit und wenn man eben in einer angemessenen Zeit von Mo - Fr auf ein evtl.Stellenangebot nicht reagieren kann,dann steht man der Vermittlung in Beschäftigung nicht zur Verfügung !

Das haben wir uns nicht ausgedacht,dass ist halt so geregelt,da muss es kein ernsthaftes Angebot geben,es reicht schon aus das man von Krefeld nicht mal eben nach Trier fahren könnte,um sich evtl.bei einer Firma vorzustellen.

Irgend jemand muss denen ja erzählt haben dass du umgezogen bist --- normal das einwohnermeldeamt.  Derjenige hat halt eine Falschinformation gegeben.  Evtl. hast du dich beim Jobcenter selbst verplappert und die haben's gleich für bare Münze genommen ... also nächstens nicht soviel den Amtspersonen erzählen.  Jetzt musst halt einen Nachweis vom Einwohnermeldeamt holen und dort einreichen.  Briefe vom Amt darfst übrigens nicht an andere Adresse schicken lassen ---- das könnte auch der Grund sein warum die meinen du bist umgezogen.

sie ist der ortsabwesenheitsregelung nicht nachgekommen. wer unerlaubt ortsabwesend ist, wird aus dem leistungsbezug genommen.

@maja11111

muss aber auch erst mal einer mitbekommen ... der sachbearbeiter kommt sicher nicht an die haustür und schaut ob auch abend alle schön daheim schlafen

@ThomasAral

es reicht einmal vorbei gehen und sehen das he ausgezogen ist oder einfach eine mitteilung von einem bürger, das he nicht vor ort ist unds sich wieder in der weltgeschichte rumtreibt. es hat also jemand mitbekommen. somit ist die aussteuerung völlig korrekt und wird unter umständen vielleicht sogar noch eine sanktion nach sich ziehen im nächsten möglichen bezug.