wann wird Witwenrente komplett gestrichen??

3 Antworten

Die Halbwaisenrente für die Tochter hat damit nichts zu tun.

Der Erlös des Hauses gilt nicht als Einkommen, sondern es handelt sich dabei nur um einen Vermögenstausch. Vorher hatte sie eine Immobilie, jetzt hat sie stattdessen Bargeld.

Nur die jetzt zu erwartenden Zinserträge würden auf die Witwenrente angerechnet.

Keine Rente hat irgendetwas damit zu tun, wieviel Vermögen man besitzt - auch die Witwenrente nicht.

Diese steht Deiner Lebensgefährtin auch dann zu, wenn sie Millionen besitzen würde - nur wenn sie noch mal heiratet, verliert sie ihren Anspruch

Nicht ganz richtig. Wer Millionenbeträge hat, hat normalerweise auch Einkünfte, die sehr wohl angerechnet werden.